Evaluation der Reform der Psychotherapie-Richtlinie

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für Studie gesucht

(LPK BW)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Landespsychotherapeutenkammern und das Institut für Medizinische Psychologie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) haben im November 2017 gemeinsam eine Onlinebefragung der Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten durchgeführt, um die Auswirkungen der Reform der Psychotherapie-Richtlinie zu untersuchen. Diese Befragung war der erste Teil eines Projekts mit dem Ziel, frühzeitig belastbare Informationen zu Änderungen im Versorgungsgeschehen im Zusammenhang mit der Reform zu erhalten. Die ersten Ergebnisse dieser Studie wurden im April 2018 veröffentlicht. Die BPtK-Studie „Ein Jahr nach der Reform der Psychotherapie-Richtlinie - Wartezeiten 2018“ steht Ihnen auf der Homepage der BPtK zum Download zur Verfügung: http://www.bptk.de/publikationen/bptk-studie.html

In einem zweiten Schritt soll nun auch die Perspektive der Patientinnen und Patienten einbezogen werden, um ein umfassendes Bild der möglichen Umsetzungsprobleme und Versorgungsdefizite zu erhalten. Dazu ist eine zweite Studie geplant, in der Patientinnen und Patienten zu ihren Erfahrungen in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung befragt werden sollen. Befragt werden Patientinnen und Patienten bzw. bei Kindern deren Sorgeberechtigte, die im Zeitraum von Juni bis August 2018 eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen.

Dafür sind wir auf die Mithilfe unserer niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen angewiesen. Gesucht werden Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die bereit sind, ihre Patientinnen und Patienten (bzw. bei Kindern deren Sorgeberechtigte), die bei ihnen eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen, zu bitten, an einer Onlinebefragung teilzunehmen. Die Befragung soll unter anderem dazu dienen zu erfragen, welche Zugangswege und welche Barrieren es in der psychotherapeutischen Versorgung gibt, welche Wartezeiten beim Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung bestehen, wie stark belastet Patientinnen und Patienten sind, die eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen und welche Erwartungen sie an die Sprechstunde haben. Sechs Monate später soll über eine zweite Befragung untersucht werden, wie Patientinnen und Patienten im Anschluss an die psychotherapeutische Sprechstunde weiter versorgt werden und wie sich ihre Beschwerden in dieser Zeit verändern.

Die für die Teilnahme an der Studie erforderlichen Unterlagen erhalten interessierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vorab. Darin enthalten sind die relevanten Informationen zum Ablauf der Studie einschließlich einer Studieninformation für Patientinnen und Patienten. Die Patientinnen und Patienten bzw. bei Kindern die Sorgeberechtigten erhalten mit der Studieninformation einen Link für die Teilnahme an der Online-Befragung. Das Einverständnis für die Teilnahme an der Studie geben die Patientinnen und Patienten zu Beginn der Online-Befragung. Für die Durchführung der zweiten Befragung nach sechs Monaten werden die Patientinnen und Patienten bzw. die Sorgeberechtigten am Ende der ersten Befragung gebeten, Ihre E-Mail-Adresse anzugeben. Für die zweite Onlinebefragung werden Sie dann im Februar 2019 per E-Mail eingeladen. Die E-Mail-Adresse wird getrennt von den Befragungsdaten gespeichert und nach Durchführung der zweiten Befragung gelöscht.

Die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden bei dieser Studie außerdem gebeten, einige Angaben zu ihrer Praxis zu machen und Basisdaten zu den teilnehmenden und nicht-teilnehmenden Patientinnen und Patienten zu erfassen und diese am Ende der ersten Erhebung in anonymisierten Form per Onlinebefragung einzugeben.  

Die Studie soll untersuchen, welche Effekte der Reform auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung aus der Perspektive der Patientinnen und Patienten festzustellen sind und in welchen Bereichen Versorgungsdefizite bestehen. Auf Basis der Studienergebnisse sollen dann Vorschläge an den Gesetzgeber und die gemeinsame Selbstverwaltung entwickelt werden, wie Belastungen von Patientinnen und Patienten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten reduziert und die ambulante Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen weiter verbessert werden kann.

Wenn Sie bereit sind, sich an der Studie zu beteiligen, können Sie die Postadresse Ihrer Praxis für die Teilnahme an der Studie unter folgendem Link eingeben: http://uhh.de/rfa50.

Direkt zur Eingabe der Adresse gelangen Sie über folgenden QR-Code:

Zeitnah erhalten Sie Anfang Juni 2018 vom UKE alle erforderlichen Unterlagen per Post an diese Adresse.

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