Neue bürokratische Hürden für psychisch kranke Menschen abgelehnt

Bundesrat zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

(BPtK)

Der Bundesrat hat heute die im TSVG geplante Reform der Psychotherapie-Richtlinie, die eine gestufte und gesteuerte Versorgung für die psychotherapeutische Behandlung zum Ziel haben soll, abgelehnt. Er befürchtet, dass dadurch neue Hindernisse in der Versorgung für psychisch kranke Menschen geschaffen werden. Er lehnt die Schaffung hierarchischer Zuweisungswege ab, da damit die bestehende Qualifikation der Vertragsärzte und Psychotherapeuten infrage gestellt wird und diesen die Fähigkeit zur indikationsgerechten Versorgung damit abgesprochen wird (Stellungnahme zum Gesetzentwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung, Bundesratsdrucksache 504/1/18).

Auch die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) schlägt vor, diese Regelung im TSVG ersatzlos zu streichen. Durch die Reform der Psychotherapie-Richtlinie zum 1. April 2017 existiert bereits eine gestufte und gesteuerte Versorgung. Dank der psychotherapeutischen Sprechstunden erfahren Patienten schnell und ohne bürokratische Hürden, ob sie psychisch krank sind und wenn ja, welche Art von Behandlung ratsam ist. "Das Problem ist nicht, dass es keine Steuerung gibt," erläutert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz, "sondern dass es an Behandlungsplätzen für eine Richtlinien-Psychotherapie fehlt." In Regionen außerhalb der Großstädte warten Patienten zwischen fünf und sieben Monate auf den Beginn einer Richtlinien-Psychotherapie. "Wir erwarten, dass die Politik das Problem der nicht ausreichenden Versorgung löst." betont Munz. "Wir brauchen mehr Psychotherapeuten, insbesondere in ländlichen Regionen. Mit zusätzlichen Hürden für Patienten lassen sich die bestehenden Versorgungsmängel nicht beheben."

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