Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Maria Klein-Schmeink, Gesundheitspolitische Sprecherin von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und ihrer Fraktion zum Stand der Umsetzung des PsychVVG liegt nun vor. Das PsychVVG (Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen) wurde im November 2016 beschlossen.
Die Fragesteller erbaten unter anderem Informationen über den Stand der Umsetzung der Nachweispflicht, der Personalmindeststandards und der stationsäquivalenten Behandlung. Die Antwort der Bundesregierung zeigt, dass nur ein geringer Teil der psychiatrischen Krankenhäuser und Fachabteilungen der Nachweispflicht zum Personalstand nachgekommen ist: Für das Jahr 2017 zum Stichtag 31. März 2018 haben 57 von 481 Einrichtungen die Daten vollständig übermittelt (11,9 Prozent). Zum Stichtag 31. Mai 2018 haben 210 von 481 Einrichtungen die Daten vollständig übermittelt (43,7 Prozent). Allerdings unterlägen 60 dieser 210 Einrichtungen einer Ausnahmeregelung, nach der sie vom Nachweis und der Übermittlung der vereinbarten Stellenbesetzung befreit seien. Angaben der Einrichtungen, die dieser Ausnahmeregelung unterliegen, werden entsprechend der Psych-Personalnachweis-Vereinbarung als vollständig übermittelt gewertet. Folglich haben zum Stichtag 31. Mai 150 von 481 ihre Daten tatsächlich übermittelt.
Auch die Personalausstattung in kinder- und jugendpsychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen wird nicht transparent. Informationen über unbesetzte Stellen oder zum Personalbedarf liegen der Bundesregierung nicht vor.