„Für Patienten entscheidend, ob Behandler Psychotherapeut oder Arzt“

BPtK-Präsident Munz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK)

Bundesärztekammerpräsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery hat zu seinem Abschied einen standespolitischen Salto rückwärts vorgeführt. Mit seiner Kritik an der Psychotherapeutenausbildung verweigert er Teamfähigkeit und Kooperation mit anderen Gesundheitsberufen. Das ist ein ärztliches Selbstverständnis von vorgestern. BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fordert von Herrn Montgomery: Ärzte sollten akzeptieren, dass andere Gesundheitsberufe Aufgaben ebenbürtig erbringen können.

BPtK-Präsident Munz erklärt: „Nach einem abgeschlossenen Bachelor- und Masterstudium sowie der Staatsprüfung erhalten Studierende künftig eine Approbation als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin. Sie verfügen dank des Studiums über eine breite und solide wissenschaftliche und praktische Qualifikation. Dadurch haben Psychotherapeuten einen spezifischen psychologischen Zugang zu Gesundheit und Krankheit.

Psychotherapeuten können psychisch kranken Menschen eine umfassende Diagnostik und Behandlung anbieten. Psychotherapeuten ist ein Defizitmodell von Krankheit in Abgrenzung zu Gesundheit fremd. Psychotherapeuten nutzen traditionell die Stärken ihrer Patienten für die Gesundung, sie entwickeln mit ihnen seit jeher eine eigenständige Gesundheitskompetenz. Sie reduzieren ihre Patienten also nicht auf ihre Krankheit. Psychotherapeuten tragen gemeinsam mit ihren ärztlichen Kollegen Verantwortung für eine gute Versorgung psychisch kranker Menschen. Gerade deshalb sollten die unterschiedlichen Traditionen und Qualifikationen für Patienten auch in der Berufsbezeichnung erkennbar sein. Patienten sollten wissen, ob ihr Behandler ein ‚Psychotherapeut‘ oder ‚Arzt‘ ist, dessen spezifische und unverzichtbare Kompetenz vor allem in einem biologischen Zugang zu Krankheit und Gesundheit liegt. Die im Gesetzentwurf gewählten Berufsbezeichnungen bilden das unterschiedliche Kompetenzprofil der beiden Heilberufe angemessen ab.“

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