Spahnsches Terminservicegesetz am Montag im Petitionsausschuss

Über 200.000 Unterstützer gegen neue Hürden in der Psychotherapie

(BPtK)

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist am Montag, dem 14. Januar 2019, Thema einer öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags. Über 200.000 Personen hatten die Petition gegen den Regierungsentwurf unterzeichnet.

Mit dem neuen Gesetz plant der Bundesgesundheitsminister zusätzliche Hürden auf dem Weg zum Psychotherapeuten. Bevor ein Patient sich an einen niedergelassenen Psychotherapeuten wenden kann, sollen künftig Dritte prüfen, ob überhaupt eine psychotherapeutische Beratung oder Behandlung notwendig ist. Die Bundespsychotherapeutenkammer hält eine solche „gestufte und gesteuerte Versorgung“ (Regierungsentwurf) für überflüssig. Mit der psychotherapeutischen Sprechstunde, die am 1. April 2017 eingeführt wurde, werden Patienten bereits erfolgreich je nach Dringlichkeit und Schwere ihrer Erkrankung versorgt.

Der Petitionsausschuss berät am Montag ab 13:00 Uhr die Petition gegen das Terminservicegesetz. Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet (www.bundestag.de) übertragen. Sie ist auch auf mobilen Geräten zu empfangen.

 

Und hier gibt es die Aufzeichnung der Sitzung, die Petition zum TSVG wird ca. ab Minute 60 gezeigt.

Ulrike Böker und Ariadne Sartorius bei der Anhörung
Vorsitzender Marian Wendt, Gesundheitsminister Jens Spahn
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