Hier finden Sie kontinulierlich aktualisierte Infos rund um Corona und Psychotherapie.
Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat eine Corona-Hotline-Nummer eingerichtet: 0711/904-39555.
Die Rechtsverordnung der Landesregierung Baden-Württemberg zu infektionsschützenden Maßnahmen entlang der Vereinbarungen von Bund und Ländern finden Sie hier.
Unser Rechtsreferat stellt fortlaufend aktualisierte wichtige aktuelle Praxisinformationen für Kammermitglieder zum Corona-Virus/Covid-19 (Download der Pdf nach folgender Liste) zu folgenden Themen zur Verfügung (aktualisiert am 26.04.2022 11.00 Uhr/ Version 69):
- Einleitung
- Aktualisiert: Melde- und Schweigepflicht bei Infektionsverdacht einer Psychotherapeutin oder eines Psychotherapeuten
- Aktualisiert: Finanzielle Kompensation nach § 56 IfSG bei behördlich angeordneter Praxisschließung/Quarantäne oder bei behördlich angeordneter Schließung/Quarantäne der Kita oder Schule Ihres betreuungsbedürftigen Kindes
- Aktualisiert: Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten wegen Einnahmerückgangs infolge der Corona-Pandemie für Praxisinhaber*innen: Entschädigungszahlungen, KV-Rettungsschirm und Kurzarbeitergeld
- Möglichkeit der psychotherapeutischen Behandlung am Telefon
- Möglichkeit der psychotherapeutischen Behandlung mittels Videodienstanbieter
- Kontaktbeschränkungen in Baden-Württemberg
- Aktualisiert: Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft
- Durchführung von Zusammenkünften und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen
- Mund-Nasen-Schutz in Praxen und sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Bescheinigungen zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
- Hygienezuschlag
- "3G am Arbeitsplatz", Testpflicht für Beschäftigte und Besucher
- Allgemeine Arbeitgeberpflichten, Hygienekonzepte
- Vollständige Immunisierung als Tätigkeitsvoraussetzung in Klinken, Praxen, Ambulanzen
Download Praxisinfo der LPK BW Stand: 26.04.2022 11.00 Uhr (ältere Versionen am Seitenende)