Hier finden Sie kontinulierlich aktualisierte Infos rund um Corona und Psychotherapie.
Soforthilfeprogramm des Landes Baden-Württemberg: Anträge für die Soforthilfe können nur über die Onlineplattform des Wirtschaftsministeriums gestellt werden. Das Antragsformular steht im Onlineportal des Wissenschaftministeriums zur Verfügung. Die Antragsbearbeitung läuft für alle Angehörige der Freien Berufe zentral über die IHK, nicht über die Landespsychotherapeutenkammer.
Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat eine Corona-Hotline-Nummer eingerichtet: 0711/904-39555.
Die Rechtsverordnung der Landesregierung Baden-Württemberg zu infektionsschützenden Maßnahmen entlang der Vereinbarungen von Bund und Ländern finden Sie hier.
Unser Rechtsreferat hat wichtige aktuelle Praxisinformationen für Kammermitglieder zum Corona-Virus/Covid-19 (Download der Pdf unter der folgenden Liste) zu folgenden Themen zusammengestellt (aktualisiert am 31.03.2021 12.00 Uhr):
- Melde- und Schweigepflicht bei Infektionsverdacht oder bestätigter Infektion einer Patientin oder eines Patienten
- Melde- und Schweigepflicht bei Infektionsverdacht einer Psychotherapeutin oder eines Psychotherapeuten
- Aktualisiert: Finanzielle Kompensation nach § 56 IfSG bei behördlich angeordneter Praxisschließung/Quarantäne oder bei behördlich angeordneter Schließung/Quarantäne der Kita oder Schule Ihres betreuungsbedürftigen Kindes
- Aktualisiert: Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten wegen Einnahmerückgangs infolge der Corona-Pandemie für Praxisinhaber*innen: Entschädigungszahlungen, KV-Rettungsschirm und Kurzarbeitergeld
- Ausschluss einzelner Patient*innen von Präsenz-Sitzungen, Hygiene in der Praxis
- Aktualisiert: Möglichkeit der psychotherapeutischen Behandlung am Telefon
- Aktualisiert: Möglichkeit der psychotherapeutischen Behandlung mittels Videodienstanbieter
- Aktualisiert: Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen in Baden-Württemberg, bundesweiter Lockdown
- Aktualisiert: Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft
- Aktualisiert: Durchführung von Qualitätszirkeln, Intervisionsgruppen und Supervisionen in Präsenz
- Aktualisiert: Zur Zulässigkeit des Abhaltens von Veranstaltungen durch z.B. Fortbildungsakademien und Weiterbildungseinrichtungen
- Aktualisiert: Fortführung von Gruppentherapien nur unter Einschränkungen
- Aktualisiert: Mund-Nasen-Schutz in Praxen und Arbeitsplätzen
- Bescheinigungen zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
- Aktualisiert: Hygienezuschlag Nr. 245 GOÄ analog
- Aktualisiert: Präventive PoC-Antigentests
- Wann können sich Psychotherapeut*innen impfen lassen?
- Bescheinigung für die Impfberechtigung gemäß Corona-Impfverordnung (ImpfV)
Download Praxisinfo der LPK BW Stand: 31.03.2021 12.00 Uhr (ältere Versionen am Seitenende)