Hier finden Sie kontinulierlich aktualisierte Infos rund um Corona und Psychotherapie.
Soforthilfeprogramm des Landes Baden-Württemberg: Anträge für die Soforthilfe können nur über die Onlineplattform des Wirtschaftsministeriums gestellt werden. Das Antragsformular steht im Onlineportal des Wissenschaftministeriums zur Verfügung. Die Antragsbearbeitung läuft für alle Angehörige der Freien Berufe zentral über die IHK, nicht über die Landespsychotherapeutenkammer.
Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat eine Corona-Hotline-Nummer eingerichtet: 0711/904-39555.
Die Rechtsverordnung der Landesregierung Baden-Württemberg zu infektionsschützenden Maßnahmen entlang der Vereinbarungen von Bund und Ländern finden Sie hier.
Unser Rechtsreferat hat wichtige aktuelle Praxisinformationen für Kammermitglieder zum Corona-Virus/Covid-19 (Download der Pdf unter der folgenden Liste) zu folgenden Themen zusammengestellt (aktualisiert am 20.01.2021, 13.00 Uhr):
- Melde- und Schweigepflicht bei Infektionsverdacht oder bestätigter Infektion einer Patientin oder eines Patienten
- Melde- und Schweigepflicht bei Infektionsverdacht einer Psychotherapeutin oder eines Psychotherapeuten
- Finanzielle Kompensation bei angeordneter Praxisschließung für Praxisinhaber*innen und angestellte Psychotherapeut*innen
- Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten wegen Einnahmerückgangs infolge der Corona-Pandemie für Praxisinhaber*innen
- Ausschluss einzelner Patient*innen von Präsenz-Sitzungen
- Möglichkeit der psychotherapeutischen Behandlung am Telefon
- Möglichkeit der psychotherapeutischen Behandlung mittels Videodienstanbieter
- Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen in Baden-Württemberg
- Ausgleich finanzieller Einbußen, Kurzarbeit
- Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft
- Durchführung von Qualitätszirkeln, Intervisionsgruppen und Supervisionen
- Zur Zulässigkeit des Abhaltens von Veranstaltungen durch z.B. Fortbildungsakademien und Weiterbildungseinrichtungen
- Fortführung von Gruppentherapien
- Mund-Nasen-Schutz in Praxen
- Bescheinigungen zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
- Hygienezuschlag Nr. 245 GOÄ analog
- Präventive PoC-Antigentests für Psychotherapeut*innen und für Praxispersonal
- NEU: Wann können sich Psychotherapeut*innen impfen lassen?
Download Praxisinfo der LPK BW Stand: 20.01.2021 13.00 Uhr (ältere Versionen am Seitenende)