Neue Praxis-Info „E-Patientenakte“

BPtK empfiehlt eingeschränkte Nutzung nur für aktuelle Behandlungen

(BPtK)

Seit dem 1. Januar können sich Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei eine elektronische Patientenakte anlegen. Sie ist für Patient*innen ein zentrales Archiv ihrer medizinischen Unterlagen. Für Psychotherapeut*innen ist und bleibt ihre Dokumentation die maßgebliche Grundlage all ihrer Entscheidungen. Die E-Patientenakte ist eine zusätzliche Sammlung von Dokumenten und Befunden, in der sie zum Beispiel medizinische Daten der Patient*in finden können, die von anderen erhoben wurden. Viele Patient*innen werden ihre Psychotherapeut*in fragen, ob sie zum Beispiel ihre psychotherapeutische Behandlung in der E-Patientenakte speichern sollen.

Die BPtK hat dazu eine neue Praxis-Info „E-Patientenakte“ veröffentlicht. Darin wird nicht nur deren Einsatz in der psychotherapeutischen Praxis erläutert, sondern es werden auch Empfehlungen für die Patienteninformation gegeben. Die Patient*innen sollten darüber aufgeklärt werden, dass sie nicht alle ihre Befunde speichern müssen, sondern auch nur die Daten ihrer aktuellen Behandlung hinterlegen können. Sie müssen ferner nicht für alle Behandler*innen ihre Unterlagen lesbar machen, sondern können die Einsicht in die E-Akte auch nur befristet erteilen. Sie sollten schließlich darauf hingewiesen werden, dass sie diese Daten nach einer abgeschlossenen Behandlung wieder löschen können. Insbesondere die Nutzung der E-Akte per Smartphone und Tablet birgt nach Ansicht der BPtK noch zu große Risiken des Datenschutzes und der Datensicherheit.

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