Psychiatrie-Richtlinie muss nachgebessert werden

BPtK fordert Ersatzvornahme des Gesundheitsministers

(BPtK)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte am 16. September 2021 keine weitere Erhöhung der Minutenwerte für Psychotherapie in psychiatrischen Krankenhäusern beschlossen. Damit missachtete er den gesetzlichen Auftrag, die Psychotherapie in diesen Kliniken zu stärken. Jetzt muss Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) prüfen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, dass der Minister die mangelhafte psychotherapeutische Versorgung in psychiatrischen Krankenhäusern per Ersatzvornahme verbessert. Die BPtK hatte zusammen mit der Bundesärztekammer und der Patientenvertretung eine Erhöhung der Minutenwerte für Einzelpsychotherapie auf mindestens 75 bis 100 Minuten gefordert.

Der G-BA hatte eine solche substanzielle Erhöhung der psychotherapeutischen Behandlungs- und Personalkapazitäten in der Psychiatrie um ein Jahr verschoben. Nach fast zehn Jahren Beratung hatte er dies mit immer noch fehlenden Daten begründet. „Diese Begründung ist vorgeschoben“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Wie viel Psychotherapie für eine leitliniengerechte Versorgung in den Psychiatrien notwendig ist, lässt sich mit den Ist-Daten zur Personalausstattung nicht ermitteln. Diese Frage lässt sich nicht empirisch, sondern nur auf Basis von Expertenmeinungen beantworten.“ Tatsächlich hat der G-BA bereits eine Reihe von Expertenanhörungen durchgeführt, um eine leitliniengerechte Personalausstattung festzulegen.

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