Ab dem 1. Januar 2026 greifen finanzielle Sanktionen, wenn psychiatrische Kliniken die Mindestanforderungen der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-Richtlinie) nicht einhalten. Für psychosomatische Kliniken bleiben die Sanktionen weiterhin ausgesetzt, bis notwendige Anpassungen der Mindestvorgaben an die Behandlungskonzepte der Psychosomatik umgesetzt worden sind. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 18. Juni 2025 beschlossen.
GB-A
Qualitätssicherung der Zukunft - nützlich, effizient, bürokratiearm
Die sechsjährige Erprobung des QS-Verfahrens ambulante Psychotherapie hat zum 1. Januar 2025 in Nordrhein-Westfalen begonnen. Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Landespsychotherapeutenkammern, psychotherapeutische Berufsverbände sowie Wissenschaftsvertreter*innen haben in den vergangenen Jahren das vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) entwickelte Qualitätsmodell, die Instrumente und die Qualitätsindikatoren wiederholt und umfassend kritisiert.
45. Deutscher Psychotherapeutentag
Am 15. und 16. November 2024 ist das Parlament der Psychotherapeutenschaft Deutschlands zu seinem 45. Deutschen Psychotherapeutentag in Berlin zusammengekommen.
„Verantwortungs-Ping-Pong“ bei der Psychiatrie-Personalausstattung
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Unionsfraktion „Reformvorhaben der Bundesregierung zu psychiatrischen Krankenhäusern und deren Personalausstattung“ (BT-Drs. 20/13057). Aus dieser Antwort geht hervor, dass in dieser Legislaturperiode kein Gesetzesvorschlag für eine bessere Personalausstattung für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser kommen wird.
Neu: Verordnung von medizinischer Rehabilitation auch per Video möglich
Die Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation auf Kosten der Krankenkasse kann seit 1. Januar 2024 auch im Rahmen einer Videosprechstunde erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass die Patient*in der Psychotherapeut*in aus dem unmittelbaren persönlichen Kontakt bekannt und eine Befunderhebung per Video möglich ist. Die Änderung geht auf einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Änderung der Rehabilitations-Richtlinie vom 19. Januar 2023 zurück.
Herzgesundheit ganzheitlich statt nur mit Medikamenten fördern
Anlässlich der heute im Bundesgesundheitsministerium stattfindenden Anhörung hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesunden-Herz-Gesetzes vorgelegt. Darin kritisiert sie, dass die im Entwurf vorgesehenen Präventionsmaßnahmen unzureichend und auf Medikamentengaben beschränkt sind.
Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen ab 1. Juli Kassenleistung
Am 18. Januar 2024 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss die Aufnahme der Systemischen Therapie in die Psychotherapie-Richtlinie als Leistung bei Kindern und Jugendlichen aufgenommen. Dieser Beschluss trat am 12. April 2024 in Kraft. Die Partner des Bundesmantelvertrags haben nun kurzfristig auch die weiteren notwendigen formalen Anpassungen, unter anderem der Psychotherapie-Vereinbarung, beschlossen, sodass die Versorgung ab sofort möglich ist.
Antrags- und Mitberatungsrechte für BPtK im G-BA regeln
Die Stärkung der Beteiligungsrechte von Berufsorganisationen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ist ein sinnvoller Schritt. Jedoch wird die spezifische Expertise der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) bisher nicht berücksichtigt. Die BPtK fordert ein Antrags- und Mitbestimmungsrecht im G-BA bei Richtlinien, die die Berufsausübung der Psychotherapeut*innen berühren. Der Regelungsvorschlag im Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) muss dahingehend nachgebessert werden.
Mehr Kassensitze auf dem Land und Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in Praxen und Ambulanzen
Aus Sicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) greift der Referentenentwurf deutlich zu kurz, um die psychotherapeutische Versorgung vor Ort zu verbessern und absehbarem Nachwuchsmangel an Fachpsychotherapeut*innen vorzubeugen. Für Patient*innen insbesondere auf dem Land, in Ostdeutschland und im Ruhrgebiet muss der Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung gestärkt werden, um gleiche Lebensverhältnisse auch in der psychischen Gesundheitsversorgung zu fördern.
Psychiatrie und Psychosomatik gehören in die Krankenhausreform
Anlässlich der heute im Bundesgesundheitsministerium stattfindenden Anhörung, zu der auch die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Dr. Andrea Benecke geladen ist, hat die BPtK eine Stellungnahme zum Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) vorgelegt. Darin kritisiert die BPtK, dass die Verbesserung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in den psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern im KHVVG bislang nicht vorgesehen ist, obwohl die Missstände seit Langem bekannt sind.