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G-BA flexibilisiert die Regelungen zur Gruppentherapie

Kombination von Einzel- und Gruppentherapie generell möglich

(BPtK)

Zukünftig ist die Kombination von Einzel- und Gruppentherapie in allen drei Psychotherapieverfahren zulässig. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss dafür am 16. Juli 2015 eine Änderung der Psychotherapie-Richtlinie. Nun kann die Gruppenpsychotherapie auch in der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und der analytischen Psychotherapie flexibler eingesetzt werden. Dies hatte die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) seit Jahren gefordert.

G-BA auf gesundheitspolitischem Irrweg

BPtK fordert Therapie für abhängige Raucher

(BPtK)

Rund jeder zehnte Erwachsene in Deutschland ist nikotinabhängig. Tabak ist die verbreitetste und tödlichste Droge in Deutschland. Jährlich sterben rund 110.000 Menschen vorzeitig, weil sie rauchen. Trotzdem ist bis heute nicht sichergestellt, dass Menschen mit Nikotinabhängigkeit eine Therapie in Anspruch nehmen können, kritisiert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) anlässlich des Weltnichtrauchertages am 31. Mai.

Verbindliche Personalanforderungen für Psychiatrie und Psychosomatik notwendig

BPtK fordert Anpassungen im Krankenhaus-Strukturgesetz (KHSG)

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßt die Pläne des Bundesministeriums für Gesundheit, Mehrkosten, die den Krankenhäusern durch Qualitätsrichtlinien des G-BA entstehen, zukünftig zu refinanzieren. Ein besonderer Qualitätsstandard in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken ist eine qualitativ hochwertige Personalausstattung, die eine leitliniengerechte Behandlung ermöglicht.

Psychotische Erkrankungen sind Indikation für Psychotherapie

Änderung der Psychotherapie-Richtlinie in Kraft getreten

(BPtK)

Internationale Leitlinien empfehlen schon seit Längerem, dass Patienten mit einer Schizophrenie in allen Phasen der Erkrankung eine psychotherapeutische Behandlung angeboten werden soll. Bei Patienten mit einer bipolaren Störung empfiehlt die S3-Leitlinie „Bipolare Störungen“ dies insbesondere für die akute depressive Phase. Dieser Forschungsstand findet sich jetzt auch in den Vorgaben zur ambulanten Psychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wieder.

Soziotherapie künftig bei allen psychischen Erkrankungen verordenbar

G-BA verabschiedet überarbeitete Soziotherapie-Richtlinie

(BPtK)

Die Verordnung von Soziotherapie war bisher auf die Diagnosen Schizophrenie, wahnhafte Störungen und schwere depressive Episoden mit psychotischen Symptomen beschränkt. Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie kann Soziotherapie jetzt in begründeten Einzelfällen auch bei allen anderen Diagnosen einer psychischen Erkrankung verordnet werden, sofern diese zu gravierenden Beeinträchtigungen im Alltag führen, die auch die Fähigkeit zur Inanspruchnahme und Koordination ärztlicher Leistungen betreffen.

EMDR bei Posttraumatischen Belastungsstörungen anerkannt

Maßnahmen der Qualitätssicherung der EMDR-Behandlung beschlossen

(BPtK)

EMDR ist seit dem 3. Januar 2015 als Psychotherapiemethode in der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt. Sie darf damit ausdrücklich innerhalb eines Richtlinienverfahrens bei Erwachsenen zur Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen eingesetzt werden. Die Methode nutzt die gezielte Aktivierung von Erinnerungen an traumatische Erlebnisse bei gleichzeitigen starken Augenbewegungen, damit ein Patient belastende Erlebnisse verarbeiten kann (EMDR = Eye Movement Desensitization and Reprocessing).

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