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Gegen das Auslaufen der Corona-Sonderregelungen zum aktuellen Zeitpunkt

Resolution der Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg

(LPK BW)

Die vergangenen Samstag tagende Vertreterversammlung der LPK Baden-Württemberg fordert in einer Resolution die beiden Vertragspartner im Bewertungsausschuss - die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) - dazu auf, die bisherigen Corona-Sonderregelungen in der Psychotherapie hinsichtlich Videobehandlungen, telefonischer Konsultation und Umwandlung der Gruppenpsychotherapie  bei Anhalten der pandemischen Lage unverändert weiterzuführen, zumindest noch im zweiten Quartal, und bitten um einen entsprechenden Bes

Psychotherapeutische Versorgung in der Psychiatrie bleibt mangelhaft

BMG beanstandet PPP-Richtlinie nicht

(BPtK)

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) nicht beanstandet. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) muss die Mindestvorgaben für Psychotherapeut*innen nicht erhöhen. Damit erfüllt die PPP-Richtlinie nur unvollständig den gesetzlichen Auftrag. Patient*innen in psychiatrischen Kliniken erhalten weiterhin keine ausreichende psychotherapeutische Versorgung.

Ambulante Versorgung schwer psychisch kranker Menschen gefährdet

BMG beanstandet Richtlinie zur Komplexbehandlung nicht

(BPtK)

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die neue Richtlinie zur Komplexbehandlung (KSVPsych-Richtlinie) nicht beanstandet. Aus Sicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ist damit die ambulante Versorgung von schwer psychisch kranken Menschen gefährdet, weil so nicht flächendeckend ausreichend psychotherapeutische und ärztliche Praxen zur Verfügung stehen.

39. Deutscher Psychotherapeutentag – digital

Muster-Weiterbildungsordnung und Gesundheitspolitik im Fokus

(BPtK)

Der 39. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) verabschiedete am 19. und 20. November 2021 die noch fehlenden Teile der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) für Psychotherapeut*innen und diskutierte grundsätzliche Positionen zur Gesundheitspolitik in der neuen Legislaturperiode. Außerdem wählten die Delegierten Cornelia Metge in den Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Neue Bundesregierung: Bessere Versorgung psychisch kranker Menschen

BPtK zum gesundheitspolitischen Programm der Ampelkoalition

(BPtK)

Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP greift die Probleme in der Versorgung psychisch kranker Menschen auf. „Die neue Bundesregierung will die Versorgung psychisch kranker Menschen verbessern“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Sie hat erkannt, dass zu einer leitliniengerechten Versorgung Psychotherapie gehört.“

Vertreterversammlung (VV) am 22./23. Oktober in Stuttgart

(LPK BW)

Am ersten VV-Tag wurden zunächst die durch das neue Psychotherapeutengesetz notwendig gewordenen Änderungsbedarfe in der Wahlordnung und der Hauptsatzung diskutiert. Dies betrifft Fragen wie Repräsentanz von Berufsgruppen und Psychotherapieverfahren im Vorstand und den Kammergremien, ein oder mehrere Wahlkörper, Vertretung der PiA und Übergangslösungen. Die aufgeworfenen Fragen sollen in den Kammergremien weiter diskutiert werden, um eine möglichst breite Zustimmung für eine Beschlussvorlage zu den notwendigen Satzungsänderungen sicher zu stellen.

Familien- und Sorgearbeit nicht diskriminieren

BPtK fordert, Richtlinie zur Komplexversorgung zu beanstanden

(BPtK)

Seit zehn Jahren steigt die Zahl der Psychotherapeut*innen, die aufgrund von Familien- und Sorgearbeit mit einem halben Praxissitz arbeiten. Dies gilt inzwischen für mehr als die Hälfte der niedergelassenen Psychotherapeut*innen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) plant jedoch, die Psychotherapeut*innen zu diskriminieren, die neben ihrem Beruf auch Kinder betreuen oder betagte Eltern pflegen.

Psychiatrie-Richtlinie muss nachgebessert werden

BPtK fordert Ersatzvornahme des Gesundheitsministers

(BPtK)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte am 16. September 2021 keine weitere Erhöhung der Minutenwerte für Psychotherapie in psychiatrischen Krankenhäusern beschlossen. Damit missachtete er den gesetzlichen Auftrag, die Psychotherapie in diesen Kliniken zu stärken. Jetzt muss Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) prüfen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, dass der Minister die mangelhafte psychotherapeutische Versorgung in psychiatrischen Krankenhäusern per Ersatzvornahme verbessert.

Ambulante Komplexbehandlung für schwer psychisch kranke Menschen geregelt

G-BA beschließt Richtlinie für Versorgung in multiprofessionellen Netzverbünden

(BPtK)

Für Erwachsene mit schweren psychischen Erkrankungen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine neue ambulant-intensive Komplexbehandlung geregelt. Die neue Richtlinie soll eine aufeinander abgestimmte multiprofessionelle Behandlung und Betreuung sicherstellen. Künftig kann dadurch den oft chronisch kranken Patient*innen mit wiederkehrenden psychischen Krisen ein intensivtherapeutisches Angebot gemacht und ein stabileres und selbstständigeres Leben unterstützt werden, sodass stationäre Behandlungen möglichst vermieden werden.

Weiter großer Mangel an Psychotherapie in psychiatrischen Kliniken

G-BA missachtet mit neuer PPP-Richtlinie gesetzlichen Auftrag

(BPtK)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) missachtet mit der neuen Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) den gesetzlichen Auftrag, die Psychotherapie in den Krankenhäusern für psychisch kranke Menschen zu stärken. „Psychiatrische Kliniken haben seit Langem zu wenige Psychotherapeut*innen, um ihre Patient*innen leitlinienorientiert zu versorgen“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

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