Vertreterversammlung am 20./21.10.2023

(LPK BW)

Am 20. und 21.10.2023 fand die letzte Vertreterversammlung (VV) der laufenden Wahlperiode statt. Am ersten Tag erstatteten die Ausschüsse Bericht über ihre Tätigkeit der zu Ende gehenden Legislaturperiode. Daran anschließend diskutierten die Delegierten über die einzelnen Ausschüsse, deren zukünftige Aufgaben und mögliche Änderungen ihrer Struktur. Insbesondere die zukünftige Struktur des bisherigen Ausschusses für Aus-, Fort- und Weiterbildung wurde ausführlich besprochen. Speziell zu diesem Ausschuss wurde vorgeschlagen, eine Binnendifferenzierung einzuführen, um die verschiedenen Aufgabenbereiche effizienter bearbeiten zu können. Begrüßt wurde auch der Vorschlag, dass die Ausschussarbeit vernetzt werden müsse, da die verschiedenen Ausschüsse manchmal am selben Thema, aber aus unterschiedlicher Perspektive arbeiten. Die ausschussübergreifende Arbeit sollte von daher in der nächsten Legislaturperiode von vorneherein mit bedacht werden. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Umsetzung der Weiterbildung gerichtet werden, insbesondere was die Schaffung von Weiterbildungsstellen in den verschiedenen Arbeitsfeldern betrifft.

 

Dr. Dietrich Munz, Ulrike Böker, Ullrich Böttinger, Birgitt Lackus-Reitter, Dorothea Groschwitz und Dr. Roland Straub

Aus der VV wurde angeregt, dass in der nächsten Legislaturperiode nach dem Vorbild der Kammer Rheinland-Pfalz ein/e Landesbeauftragte/r für Klimapsychologie berufen werden soll. 

Präsident Dr. Dietrich Munz referierte dann Ergänzungen zum schriftlich vorliegenden Vorstandsbericht, insbesondere zu Fragen der Finanzierung und Umsetzung der neuen Weiterbildung für Psychotherapeut*innen sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene. Anschließend informierte er über die auf Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums eingesetzte Kommission, die über die Reform der psychiatrischen und psychosomatischen Fächer und deren Weiterentwicklung in der Krankenhausversorgung beraten soll. Er sieht in den Vorschlägen der Kommission keinen Ansatz für die Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung, da diese sich auf die psychiatrische Versorgung konzentrieren. Auch vermisse er Aussagen zur Personalbemessung.

Im Anschluss berichtete Dr. Munz über das Anhörungsverfahren für die Richtlinie zur berufsgruppenübergreifenden, koordinierten und strukturierten Versorgung für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSVPsych-RL) Kinder- und Jugendliche. Dr. Munz kündigt eine Informationsveranstaltung mit der Landesärztekammer (LÄK) an, damit die Kolleginnen und Kollegen sich nach Inkrafttreten des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hierüber informieren können. Außerdem berichtet er, dass bei der Kassenärztlichen Vereinigung bislang zwei Netzverbünde nach der KSVPsych-RL für die Erwachsenenversorgung beantragt worden sind.

Plenum der LPK-Vertreterversammlung

Anschließend wurde die Resolution „Praxenkollaps verhindern – flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung gewährleisten“ diskutiert und einstimmig verabschiedet (siehe Kasten). Danach begann die Beratung zum Kammerhaushalt. Der Jahresabschluss 2022 wurde von der VV einstimmig genehmigt, die Rechnungsführerin und der Vorstand entlastet.

Der Haushalt 2023 wurde beraten und Nachtragshaushalte verabschiedet, ebenso der Haushaltsplan 2024 sowie die Beitragstabelle, in gleicher Höhe wie im Jahr davor. Die Delegierten beschäftigten sich dann mit einigen Satzungsänderungen in der Fortbildungs- und der Weiterbildungsordnung für Psychotherapeuten. Es folgte die Diskussion und Abstimmung zu Änderungen der Berufsordnung, welche die Anpassung an die Musterberufsordnung gewährleisten soll.

Abschließend bedankte sich Dr. Munz bei den Ausschüssen, der VV, den Vorstandskolleg*nnen und der Geschäftsstelle für die gute Zusammenarbeit in der ablaufenden Legislaturperiode.

Resolution der Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg:
Praxenkollaps verhindern – flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung gewährleisten
Stuttgart, 23. Oktober 2023

Die wohnortnahe ambulante Versorgung in den Praxen der Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen ist das Herzstück des Gesundheitssystems in Deutschland. Sie ermöglicht allen Bürger*innen grundsätzlich einen gleichen Zugang zur Versorgung, unabhängig vom Einkommen und vom sozialen Status. Damit stellt sie einen wichtigen Pfeiler des sozialen Friedens dar.

Die mittel- und langfristige Sicherung dieser Versorgung ist in Gefahr. Die Gründe dafür sind vielseitig. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung weist unter dem Slogan #Praxenkollaps derzeit in einer breiten Kampagne auf diese Gefahr hin und bittet die Politik um Unterstützung. 

Die Vertreterversammlung der LPK erklärt sich solidarisch mit diesem Anliegen. 

Für eine gute ambulante Versorgung von Patient*innen mit psychischen Erkrankungen benötigt es nicht nur eine ausreichende Anzahl von Psychotherapeut*innen, sondern auch die Möglichkeit der Kooperation und Vernetzung mit den Behandelnden anderer Fachgruppen. Sie sind erforderlich, um die häufig notwendige begleitende Medikation zu gewährleisten oder auch somatische Komorbiditäten zu behandeln. Wir erleben es aber bereits jetzt schon, dass es an Haus- und Fachärzt*innen mangelt. Eine wohnortnahe Verfügbarkeit von P-Fachärzt*innen ist an vielen Stellen nicht mehr gegeben. Besonders alarmierend ist die Situation bei den Kinder- und Jugendlichenpsychiater*innen. Dies erschwert die ambulante Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit schwereren psychischen Erkrankungen oder macht oft eine leitliniengerechte Versorgung sogar unmöglich. 

Die Politik ist aufgefordert, die Situation ernst zu nehmen und alles zu tun, um die weitere Verschlechterung der ambulanten Versorgung zu verhindern. Dazu gehört die Finanzierung einer ausreichenden Zahl von ambulanten Weiterbildungsplätzen für alle Fachgruppen. Dies gilt insbesondere für die neue ambulante Weiterbildung der zukünftigen Fachpsychotherapeut*innen, für die es noch keinerlei Finanzierungsgrundlage gibt. Wegen des sehr hohen Altersdurchschnitts der Fachgruppe kann sich auch hier schnell bei der Zahl der Versorgenden in der ambulanten Psychotherapie ein Defizit entwickeln bzw. verstärken. 

Agenda der Gesundheitspolitik steht. Mit dem Praxenkollaps steht nicht weniger als die flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung auf dem Spiel. Außerdem muss es eine spürbare Reduzierung des bürokratischen Aufwandes in den Praxen geben sowie eine funktionierende und mit einer Arbeitserleichterung verbundene Digitalisierung. 

Und schließlich hat die Politik dafür Sorge zu tragen, dass die Honorierung der Leistungen den durch die Inflation bedingten Verlust der Kaufkraft sowie die Steigerung bei den Praxiskosten vollumfänglich abdeckt. 

Die ambulante Versorgung muss die angemessene Unterstützung und Wertschätzung erhalten, indem sie bei den Gesetzesvorhaben berücksichtigt wird und ganz oben auf der Agenda der Gesundheitspolitik steht. Mit dem Praxenkollaps steht nicht weniger als die flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung auf dem Spiel.

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