Task Force psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen

(LPK BW)

Wegen v.a. Corona-bedingter gestiegener Nachfrage nach stationären und ambulanten Behandlungsplätzen initiierte das Sozialministerium BW eine „Task Force“ zur kurzfristigen Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Dazu können Anträge auf Ermächtigung und Anträge auf Ausweitung der Kapazitäten beim Jobsharing bei den Zulassungsausschüssen gestellt werden. Mitglieder der Task Force sind u.a. Vertreter*innen der KJ-Psychiatrien, der Krankenkassen, der KVBW, der Kinderärzte, der Jugendhilfe, der Patientenvertretung im G-BA, der Ärzte- und Psychotherapeutenkammer und des Sozialministeriums. Kammerpräsident Dietrich Munz nahm an der Auftaktveranstaltung im August teil. Die LPK ist an den Unterarbeitsgruppen (UAG) ambulante Versorgung und Vernetzung (Dorothea Groschwitz) und stationäre Versorgung (Martin Klett) beteiligt.

Die UAG ambulante Versorgung ermittelt derzeit die Versorgungssituation und regionalen Bedarfe an Behandlungskapazitäten, die Auslastung der Praxen und weitere Zulassungsmöglichkeiten. Auch wird ausgelotet, wie bestehende Zugangswege und Kapazitäten besser nutzbar gemacht werden können, wie etwa die Nutzung der TSS, Videobehandlungen, Ausweitung der Gruppentherapien. Um die Situation in unterversorgten Gebieten zu verbessern, spricht sich die LPK für befristete Maßnahmen aus, z.B. Ermächtigungen, regionale Aufhebung der Budgetierung von Jobsharing-Praxen und Kostenerstattung. Sonderbedarfszulassungen sind nur in Gebieten möglich, in denen ein dauerhafter Bedarf festgestellt werden kann. Dieser Frage will die Task Force mittel- bis langfristig nachgehen.

In der UAG Vernetzung sollen v.a. bei komplexerem Behandlungsbedarf Maßnahmen zur Verbesserung der Vernetzung zwischen der ambulanten und stationären Versorgung angestoßen werden. Hier geht es u.a. um die Einrichtung von Verbünden, an denen neben den Praxen v.a. die Jugendhilfe und die Kliniken beteiligt sind. So soll die Akutversorgung an den psychiatrischen Institutsambulanzen sowie stationsäquivalente Behandlungsmöglichkeiten (StäB) ausgebaut werden. Mittel- und langfristig sollen die Bettenkapazitäten erhöht werden. Das Ministerium möchte erste Ergebnisse zur kurzfristigen Verbesserung der Versorgung im November vorstellen.

Von der KVBW erreichen uns inzwischen Signale, dass KJP ohne Kassensitz Anträge auf Ermächtigungen und Praxen mit Leistungsbegrenzung Anträge auf Ausweitung der Kapazitäten bei den Zulassungsausschüssen stellen können.

Alle Anträge sollten begründet werden! Hinweise auf die hohe Nachfrage, die derzeitigen Wartezeiten und die zu erwartende Fallzahlensteigerung als Pandemiefolge sind hierbei von Interesse.

 

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