STÄRKER nach Corona - Sonderförderprogramm des Sozialministeriums Baden-Württemberg

Bitte um Mitarbeit

(LPK BW)

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration in Baden-Württemberg hat uns gebeten, auf das Programm „STÄRKER nach Corona“ aufmerksam zu machen und darauf hinzuweisen, dass eine Mitarbeit/Tätigkeit in diesem Projekt möglich und vom Ministerium gewünscht ist.

Das Ministerium legt im Rahmen seines Programms STÄRKE ein Sonderförderprogramm „STÄRKER nach Corona“ zur Unterstützung belasteter Familien auf. So sollen auch multiprofessionelle Gruppenangebote für Familien geschaffen werden. Es können Angebote ab 1.1.2023, zunächst befristet bis 30.9.2023 gefördert werden.

Das Angebot soll über die reine Prävention hinausgehen, aber unterhalb der Schwelle von Psychotherapie und notwendigen Jugendhilfemaßnahmen angesiedelt sein. Familien sollen unterstützt, aber nicht behandelt werden. Das Gruppenangebot kann Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung oder therapeutische Angebote ergänzen, aber nicht ersetzen.

Konkret können Gruppenangebote für psychisch belastete Familien gemacht werden. Förderfähig sind Gruppenangebote für Eltern sowie für Eltern-Kind-Gruppen. Sie sollen folgende Elemente beinhalten: Psychoedukation und Vermittlung pädagogischen Wissens, z.B. zu Auswirkungen von psychischen Belastungen und Erkrankungen auf Bindungen innerhalb der Familie, Interaktion und Erziehungsverhalten, Emotionsregulation und Umgang mit Stress; Grundbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, Reflexion der familiären Situation, Stärkung von Ressourcen, Übungen zur Verbesserung der Kommunikation und der Bindungen in der Familie. Denkbar sind geschlossene oder offene Gruppenformate, die mindestens 6 Sitzungen umfassen sollen. Die Gruppen sollen von Fachkräften sowohl mit (sozial)pädagogischen als auch mit psychotherapeutischen Qualifikationen geleitet werden.

Wenn Sie Interesse und Kapazitäten für eine Mitarbeit haben, können Sie sich als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, als Psychologische Psychotherapeut*innen und als Psychotherapeut*innen in Ausbildung für eine Mitarbeit an einen Träger der Familienbildung – z.B. ein Familienzentrum – oder eine Erziehungsberatungsstelle wenden. Kontakt zu geeigneten Trägern können die bei den örtlichen Jugendämtern angesiedelten Koordinierenden des Programms STÄRKE vermitteln. Es besteht die Möglichkeit, in einem Gruppenkonzept eines Trägers des STÄRKE-Programms mitzuarbeiten, Sie können aber auch ein eigenes Gruppenkonzept erstellen und in Kooperation mit einem Träger der Jugendhilfe einreichen.

Die Tätigkeit wird auf Honorarbasis durch den kooperierenden Träger der Jugendhilfe vergütet. Die Höhe des Honorars richtet sich nach den Anforderungen der konkreten Konzeption, der individuellen Qualifikation und den örtlichen Gegebenheiten. Sie ist als Teil der Konzeption mit dem Träger der Jugendhilfe, mit dem kooperiert wird, auszuhandeln. Wie bei allen mit öffentlichen Mitteln geförderten Angeboten gelten die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit; als Orientierung kann das Verzeichnis individueller Zusatzleistungen gemäß § 6 Abs. 3 des Rahmenvertrages nach § 78f SGB VIII herangezogen werden. Für ein Gruppenangebot, das von einer Psychologin oder einem Psychologen mit Master-Abschluss durchgeführt wird, ergibt sich so z.B. eine Entgeltspanne von 90 bis 120 Euro pro Leistungsstunde, wobei Vor- und Nachbereitung nicht zusätzlich abgerechnet werden können. In Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls kann die Tätigkeit unter die sogenannte „Übungsleiterpauschale“ nach § 3 Nr. 26 EStG fallen und dann steuerfrei sein.

Weitere Informationen zum Programm STÄRKER nach Corona und zum Förderverfahren finden Sie hier: https://www.kvjs.de/jugend/fruehe-hilfen/staerke. Die örtlich zuständigen STÄRKE-Koordinierenden finden Sie über die interaktive Karte hier: https://www.kvjs.de/fileadmin/dateien/jugend/Fruehe_Hilfen/Ansprechpartner_Fruehe_Hilfen_in_BW_31.07.2019.pdf

 

Themen: