Die Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation auf Kosten der Krankenkasse kann seit 1. Januar 2024 auch im Rahmen einer Videosprechstunde erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass die Patient*in der Psychotherapeut*in aus dem unmittelbaren persönlichen Kontakt bekannt und eine Befunderhebung per Video möglich ist. Die Änderung geht auf einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Änderung der Rehabilitations-Richtlinie vom 19. Januar 2023 zurück.
Leistungen
BPtK begrüßt Zulassung der Systemischen Therapie bei Kindern und Jugendlichen
»Mit der heute vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen Zulassung der Systemischen Therapie für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen wird die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Heranwachsenden um eine ganz wichtige Behandlungsmöglichkeit erweitert“, erklärt die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Dr. Andrea Benecke.
Traumatherapie für Opfer von Gewalttaten nach dem Sozialen Entschädigungsrecht
Mit Wirkung zum 01.01.2024 tritt das neue soziale Entschädigungsrecht in §§ 31 ff. SGB XIV in Kraft, in welchem das vormalige Opferentschädigungsgesetz und andere Vorschriften zusammengefasst werden. Die weiteren Einzelheiten regelt eine Rechtsverordnung (Traumaambulanz-Verordnung).
STÄRKER nach Corona - Sonderförderprogramm des Sozialministeriums Baden-Württemberg
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration in Baden-Württemberg hat uns gebeten, auf das Programm „STÄRKER nach Corona“ aufmerksam zu machen und darauf hinzuweisen, dass eine Mitarbeit/Tätigkeit in diesem Projekt möglich und vom Ministerium gewünscht ist.
Psychotherapeut*innen als direkte Ansprechpartner*innen für psychisch kranke Menschen
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat am 12. Mai 2022 Dieter Best und Jürgen Doebert mit dem Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft ausgezeichnet, um ihr Engagement bei der Integration der Psychotherapeut*innen in die vertragsärztliche Versorgung zu würdigen.
Vergütung für neue Gruppenangebote geregelt
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben im Bewertungsausschuss die Vergütung für neue Gruppenangebote in der ambulanten Psychotherapie festgelegt. Diese können damit ab dem 1. Oktober (4. Quartal) abgerechnet werden.
Elektronische Patientenakte ePA
Das Thema elektronische Patientenakte ePA beschäftigt vor allem auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die in einer Kassen- oder Privatpraxis niedergelassen sind. Die LPK Baden-Württemberg bietet nun hierzu kurzfristig eine Online-Informationsveranstaltung mit bis zu 1000 Teilnehmern zusammen mit der gematik an. Das Thema brennt vielen auf den Nägeln und wird auch bei unseren Mitgliedern kontrovers diskutiert. Mit der von Kammerpräsident Dr.
Wirtschaftlichkeitsprüfung in der Kassenpraxis
Zur Kosten- und Leistungsmengenregulation innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie zur Gewährleistung ihrer Funktionsfähigkeit gibt es ein sogenanntes Wirtschaftlichkeitsgebot für Leistungen, die zulasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten sind bei psychotherapeutischen Leistungen und bei Verordnungen bzw. veranlassten Leistungen an dieses Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden. Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer neuen Seite zur Kassenpraxis.
Land richtet Hotline für Menschen mit psychischen Belastungen ein
Die Corona-Pandemie ist für viele Menschen im Land eine große psychische Belastung. Zu eingeschränkten sozialen Kontakten und möglichen Konflikten zu Hause kommen häufig Fragen, wie es mit dem eigenen Job und der Familie weitergeht. "Mit dieser Situation lassen wir die betroffenen Menschen im Land nicht allein - und bieten ihnen professionelle Hilfe und Unterstützung", so Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch (22. April) in Stuttgart.
BPtK-Forderung: Kein Ausschluss der Neuerkrankten von Telefonbehandlung
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat sich an Gesundheitsminister Jens Spahn gewandt, damit auch psychisch kranke Menschen, die neu erkrankt sind, telefonisch psychotherapeutisch beraten und behandelt werden können, wenn sie während der Coronakrise nicht anders versorgt werden können. „Der Ausschluss von Neuerkrankten von der psychotherapeutischen Telefonversorgung ist befremdlich“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „In einem sozialen Gesundheitssystem muss jede Kranke* Anspruch auf professionelle Hilfe haben.“