Neuropsychologische Weiterbildung

Keine Förderung durch KV Baden-Württemberg

(LPK BW)

Wie die Landesärztekammer Mitte November mitteilte, wurde ein Antrag der LPK auf Förderung von Weiterbildungsstellen bei Psychologischen Psychotherapeuten zur Erlangung der Zusatzbezeichnung „Klinische Neuropsychologie“ vom gemeinsamen Projektbeirat der KVBW mit den Krankenkassen nach eingehender Diskussion abgelehnt. Die Begründung hierfür ist, dass über den gesetzlichen Auftrag hinaus – Förderung der Facharztgruppen (Kinder-, Augen- und Frauenheilkunde) – nicht zusätzlich eine Schwerpunktweiterbildung gefördert werden soll. Der Gesetzgeber spreche nur von den grundversorgenden Fächern. Neben dem LPK-Antrag lag auch ein weiterer des Berufsverbandes der Anästhesisten zur Förderung der Ausbildung zum Schmerztherapeuten vor.

Nachdem nur 1.000 fachärztliche Weiterbildungsstellen gefördert werden, hielt es der Projektbeirat für vertretbar, sich zunächst auf die grundversorgenden Fachärzte zu begrenzen. In BW wurde die Förderung auch auf Ärztliche Psychotherapeuten ausgedehnt, allerdings ohne Schwerpunktweiterbildung.

Da in der erst seit kurzer Zeit ermöglichten ambulanten neuropsychologischen Behandlung enorme Versorgungsdefizite bestehen, finden wir diesen Beschluss sehr bedauerlich und nicht im Sinne der betroffenen Patientinnen und Patienten.

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