Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

SAVE THE DATE: Herausforderungen für die Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung

Landespsychotherapeutentag 2025 am 8.11.2025 in Stuttgart

(LPK BW)

Anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg laden wir Sie herzlich zum diesjährigen Landespsychotherapeutentag 2025 ein. Die Veranstaltung findet am 08. November 2025 von 10:30 bis 16:30 Uhr im GENO-Haus in Stuttgart statt und steht unter dem Leitthema:

„Herausforderungen für die Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung“.

Fristende Fortbildungszertifikat 30.06.2025 – Bitte Einreichungsfrist bei der Kammer beachten!

(LPK BW)
Für alle Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, deren Nachweiszeitraum am 30. Juni 2025 endet, muss das Fortbildungszertifikat zu diesem Zeitpunkt der Kassenärztlichen Vereinigung bereits vorliegen, da es sich um eine Stichtagsregelung handelt!

Gemeinsame Erklärung von BPtK und BKJPP zum ePA-Start

Schutz des Kindes bei Befüllungspflicht und bei Abrechnungsdaten sichern

(BPtK)

Zum bundesweiten Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) sprechen sich die Vorstände der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und des Berufsverbands für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland e.V. (BKJPP) in einer Gemeinsamen Erklärung dafür aus, das enorme Potenzial der ePA bestmöglich auszuschöpfen und gleichzeitig die Risiken zu minimieren, die sich aus Datenschutzlücken bei der ePA für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren in psychiatrischer und psychotherapeutischer Versorgung ergeben können.

Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und nach den Abrechnungsempfehlungen

Bericht über die Online-Fortbildung der LPK BW mit Dieter Best am 2. April 2025

(LPK BW)

Am Mittwoch, den 2. April 2025  von 17:00 bis 20:00 Uhr hat die LPK BW eine Online-Fortbildung zum Thema „Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den Abrechnungsempfehlungen“ mit Dieter Best veranstaltet.

Neue Praxissitze für Psychotherapeut*innen in Baden-Württemberg ausgeschrieben

(LPK BW)

Sehr geehrte Kammermitglieder, wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass der Zulassungsausschuss neue Praxissitze für die vertragspsychotherapeutische Versorgung ausgeschrieben hat. 

Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.kvbawue.de/praxis/niederlassung/ausgeschriebene-praxissitze/ 

Hinweis zu den Kreispsychotherapeutenschaften der LPK BW

(LPK BW)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Kammermitglieder, wie Sie unserer Mitteilung anlässlich des Kammerbeitragsbescheides 2025 und der Bekanntmachung auf unserer Kammerhomepage und im Psychotherapeutenjournal (Ausgaben 04/2024, S. 411 ff. und 01/2025, S. 64) entnehmen konnten, hatte die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer am 19. Oktober 2024 die Einrichtung von Kreispsychotherapeutenschaften zur Erprobung in ausgewählten Modellregionen in Baden-Württemberg beschlossen.

Sicherheit und Gewaltprävention in Arzt- und Psychotherapiepraxen

Gemeinsame Veranstaltung der Kassenärztlichen Vereinigung und der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg am 23. Mai 2025 in Offenburg

(LPK BW)

Am 23. Mai 2025 wird eine gemeinsame Fortbildungsveranstaltung der Kassenärztlichen Vereinigung und der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg in Offenburg zum Thema: „Sicherheit und Gewaltprävention in Arzt- und Psychotherapiepraxen" stattfinden. 

Wir weisen darauf hin, dass aus organisatorischen Gründen eine Teilnahme nur für Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung (Vertragspsychotherapeut*innen) aus dem Raum Offenburg möglich ist. 

Videosprechstunden in größerem Umfang möglich

Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes

(BPtK)

Rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 gibt es keine Begrenzung der Leistungen mehr, die per Videosprechstunde durchgeführt werden können. Außerdem wurde der Anteil der Behandlungsfälle bei bekannten Patient*innen, die ausschließlich per Video behandelt werden können, ab dem 1. April 2025 auf 50 Prozent angehoben.

abonnieren