Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

Unabhängigkeit der Unabhängigen Patientenberatung sichern

BPtK fordert gemeinnützigen und unabhängigen Stifter

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) unterstützt das Ziel, für die Unabhängige Patientenberatung (UPD) eine dauerhafte und staatsferne Grundlage zu schaffen. Deshalb sollte eine unabhängige, gemeinnützige Organisation als Stifter der UPD eingesetzt werden. Nach dem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums ist der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen in dieser zentralen Rolle vorgesehen.

Berufsrecht - eine Herausforderung von Fällen und Fallen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Online-Fachtag der LPK BW für besondere KJP-Rechtsfragen

(LPK BW)

Am 6. Oktober 2022 fand der zweite Online-KJP-Rechtstag („reloaded“) der LPK Baden-Württemberg statt. Die Tagung wurde vom Ausschuss Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (KJP) zusammen mit der LPK-Geschäftsstelle organisiert und durchgeführt. Leider gab es zu Beginn der Veranstaltung technische Probleme, so dass viele Teilnehmer*inne erst nach ca. 30 Minuten in die Sitzung kamen. Dafür möchte sich die Kammer ausdrücklich entschuldigen. Schwerpunkte der Veranstaltung lag auf den drei Themen:

Stationäre Weiterbildung von Psychotherapeut*innen fördern

BPtK zur heutigen Anhörung des Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetzes

(BPtK)

Der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ist unverständlich, warum die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung der stationären Weiterbildung von Psychotherapeut*innen nicht aufgreift. „Ohne eine geregelte Finanzierung wird es keine ausreichenden Stellen für Psychotherapeut*innen in Weiterbildung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken geben“, warnt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz.

Prävention psychischer Erkrankungen im Kindesalter wichtig

RKI-Bericht zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen

(BPtK)

Etwa jedes sechste Kind in Deutschland ist psychisch auffällig. Kinder, die Opfer von Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung geworden sind, haben zum Beispiel ein höheres Risiko, psychisch zu erkranken. Dagegen schützen ein enger familiärer Zusammenhalt sowie ein stabiles schulisches Umfeld Kinder davor, psychisch zu erkranken. Mit den Schutzfaktoren sinkt das Risiko für das Auftreten psychischer Auffälligkeiten, auch bei Kindern und Jugendlichen mit einer hohen Zahl an Risikofaktoren.

Information zu Abmahnungen von Webseitenbetreibern wegen der Nutzung von Google Fonts

(LPK BW)

In den letzten Tagen gehen bei der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vermehrt Anfragen von Kammermitgliedern ein, die Abmahnungen von Rechtsanwaltskanzleien erhalten haben, weil sie Google Fonts in nicht datenschutzkonformer Weise auf ihrer Internetseite eingebunden haben sollen. Diese Abmahnungen werden mit einem Verstoß gegen die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) begründet und ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht.

Praxis-Info „Videobehandlung“ aktualisiert

Empfehlungen zur Einzel- oder Gruppen-Psychotherapie

(BPtK)

Die BPtK hat die Praxis-Info Videobehandlung aktualisiert. Die Praxis-Info soll Psychothe­rapeut*innen darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen eine Behandlung per Video sowohl in der Einzel- als auch Gruppen-Psychotherapie erbracht werden kann. Darüber hinaus enthält die Praxis-Info:

  • Informationen über die rechtlichen Grundlagen der Videobehandlung,
  • Empfehlungen zur Praxisorganisation,
  • Hinweise zur Abrechnung und
  • Informationsblätter für Patient*innen und Sorgeberechtigte, die Psychotherapeut*innen aushändigen können.

Bundesrat für Finanzierung der stationären Weiterbildung

BPtK fordert auch Lösung für die ambulante psychotherapeutische Weiterbildung

(BPtK)

Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, die stationäre psychotherapeutische Weiterbildung zu fördern. Die Personalkosten von Psychotherapeut*innen in Weiterbildung sollen berücksichtigt und in der Bundespflegesatz-Verordnung geregelt werden. Das hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetz (Bundesrats-Drucksache 460/22) vorgeschlagen.

Psychotherapie in der Ukraine und für ukrainische Geflüchtete in Deutschland

Onlinefortbildung mit Dr. Katalin Dohrmann und PD Dr. Maggie Schauer (Universität Konstanz)

(LPK BW)

Dr. Katalin Dohrmann und PD Dr. Maggie Schauer beide in der Leitung des Kompetenzzentrums Psychotraumatologie der Universität Konstanz und mit viel Erfahrung mit Therapie- und Hilfsprojekten auch in Krisen- und Kriegsgebieten, boten für Kammermitglieder am 21. September 2022 eine Onlinefortbildung zu aktuellen Fragen zur Psychotherapie in der Ukraine sowie von ukrainischen Geflüchteten in Deutschland an.

Vertreterversammlung LPK Baden-Württemberg am 21./22.10.2022

(LPK BW)

Die Vertreterversammlung (VV) begann am Freitagnachmittag mit dem TOP „Legalisierung von Cannabis“. Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz führte in das Thema ein. Laut Koalitionsvertrag soll Cannabis legalisiert werden. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat dazu bereits eine Stellungnahme an den Gesetzgeber abgegeben. Die Profession sei also angefragt, sich zu diesem Gesetzesvorhaben zu äußern. Max Bernecker (BPtK) referierte zum Thema den Forschungsstand sowie sich daraus ergebende mögliche Argumente für oder gegen eine Legalisierung.

Abbau der Wartezeiten in der Psychotherapie notwendig

Länder fordern gesetzliche Regelungen durch das BMG

(BPtK)

Die Regierungschef*innen der Länder haben auf ihrer Jahrestagung aktuelle gesellschaftliche Probleme und Herausforderungen in den Blick genommen. Einer der sechs gefassten Beschlüsse betrifft die psychotherapeutische Versorgung insbesondere von Kindern und Jugendlichen. Die Länder fordern, schnelle gesetzliche Regelungen zu schaffen, um die zu langen Wartezeiten auf eine ambulante psychotherapeutische Behandlung kurzfristig zu reduzieren und die erheblichen Versorgungsunterschiede zwischen städtischen und ländlichen Regionen abzubauen.

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