Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

Special Olympics Baden-Württemberg (SOBW) sucht ehrenamtliche/n Psychotherapeuten/in für die Leitung der Gesundheitsdisziplin „Strong Minds – Innere Stärke“

(LPK BW)

Special Olympics ist der Sportverband für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung. Ergänzend zum Sportbereich hat SO ein Gesundheitsprogramm entwickelt, das unserer Zielgruppe vereinfachten und kostenlosen Zugang zu medizinischen und gesundheitlichen Untersuchungen anbietet. Für die Leitung unserer Disziplin „Strong Minds – Innere Stärke“ suchen wir eine/n ehrenamtliche/n Psychotherapeuten/in. Diese Aufgabe umfasst die inhaltliche Koordination von etwa zwei Veranstaltungen pro Jahr in enger Abstimmung mit SOBW.

Ambulante Komplexversorgung für Kinder und Jugendliche überfällig

BPtK fordert Frist im GVWG

(BPtK)

Schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche brauchen ein intensiv-ambulantes Versorgungsangebot. Mindestens 100.000 Kinder und Jugendliche sind so schwer krank, dass sie neben einer psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlung zusätzliche spezielle Hilfen und Unterstützungsangebote benötigen. Der Gesetzgeber hat 2019 beschlossen, ein intensiv-ambulantes, multiprofessionelles Versorgungsangebot zu schaffen, das von Psychotherapeut*innen oder Psychiater*innen koordiniert wird.

Erste Fachsprachenprüfung erfolgreich abgelegt

(LPK BW)

Nachdem der Gesetzgeber den Heilberufekammern in Baden-Württemberg die Aufgabe übertragen hatte, die Fachsprachenprüfung als unselbständigen Teil des Approbationsverfahrens abzunehmen, hat am 16. April 2021 die erste Prüfung stattgefunden. Die Prüfungskommission hat die Prüfung anhand einer Fallvignette und nach den entwickelten Prüfungsgrundsätzen abgenommen und konnte der Kandidatin am Ende zur bestandenen Prüfung gratulieren.

Flyer und Plakat zum BPtK-Elternratgeber Internet

Erste Orientierung und Hilfe: Wie viel Internet ist okay?

(BPtK)

Der BPtK-Ratgeber Internet trifft weiter auf großes Interesse von Eltern. Um auf das Hilfsangebot noch besser aufmerksam zu machen, stellt die BPtK für Praxen und Beratungsstellen einen Flyer zum Mitnehmen und ein Plakat für die Wand zur Verfügung. Die Broschüre liegt inzwischen auch als Internetseite vor: www.elternratgeber-internet.de.

Sonderregelung Fortbildungsverpflichtung – 50 Punkte Gutschrift

LPK-Vorstand beschließt Corona-bedingte kammerinterne Sonderregelung für Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen

(LPK BW)

Aufgrund der anhaltenden Covid-19-Pandemie hat die Vertreterversammlung in ihrer Sitzung am 13.03.2021 den Vorstand ermächtigt, eine Sonderregelung zur Gutschrift von 50 Fortbildungspunkten für das Eigenstudium zu beschließen. Der Vorstand der Landepsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg hat daraufhin den Beschluss gefasst, ausnahmsweise allen Mitgliedern zum 01.04.2021 einmalig 50 Fortbildungspunkte für das Selbststudium (Kategorie E) gutzuschreiben.

BPtK-Auswertung: Monatelange Wartezeiten bei Psychotherapeut*innen

Corona-Pandemie verschärft das Defizit an Behandlungsplätzen

(BPtK)

Psychisch kranke Menschen müssen weiterhin monatelang auf einen Behandlungsplatz bei einer niedergelassenen Psychotherapeut*in warten. „Die Coronakrise verschärft den Mangel an Behandlungsplätzen“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Es rächt sich jetzt, dass die Krankenkassen seit Jahren die Zulassung einer ausreichenden Anzahl von psychotherapeutischen Praxen blockieren.“

Corona-Sonderregelungen für gesetzlich Versicherte verlängert

BPtK fordert auch Akutbehandlung per Video zu ermöglichen

(BPtK)

Psychotherapeut*innen können Videobehandlungen weiter unbegrenzt anbieten. Auch im zweiten Quartal 2021 gelten die aktuellen Sonderregelungen fort. Danach können grundsätzlich Einzelsitzungen und in begründeten Fällen auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen per Video durchgeführt werden, und zwar ohne Begrenzung bei der Anzahl der Patient*innen und Leistungsmenge. Auch die telefonische Unterstützung für Patient*innen, die bereits in Behandlung sind, ist weiter abrechenbar.

Akutbehandlung auch per Video ermöglichen

BPtK zum Gesetzentwurf zur digitalen Modernisierung

(BPtK)

Die Videobehandlung hat sich während der Corona-Pandemie enorm bewährt, um die psychotherapeutische Versorgung aufrechtzuerhalten. Sie soll deshalb künftig flexibel eingesetzt werden können. Doch gerade bei besonders dringenden psychotherapeutischen Akutbehandlungen soll sie weiter ausgeschlossen bleiben. Das sieht das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege vor, zu dem heute eine Anhörung im Bundestag stattfindet.

Fahrlässiger Patientenschutz bei Gesundheits-Apps

BPtK zum Gesetzentwurf zur digitalen Modernisierung

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert den fahrlässigen Patientenschutz bei Gesundheits-Apps, wie er im Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG), das heute im Bundestag beraten wird, vorgesehen ist. Danach sollen Gesundheits-Apps schon bis zu zwei Jahre verordnet werden können, bevor überhaupt geklärt ist, ob sie wirksam sind oder nicht sogar schaden. Für das erste Jahr können die Anbieter*innen außerdem die Preise für die Nutzung der Gesundheits-Apps nach eigenem Ermessen festsetzen.

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