Special Olympics ist der Sportverband für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung. Ergänzend zum Sportbereich hat SO ein Gesundheitsprogramm entwickelt, das unserer Zielgruppe vereinfachten und kostenlosen Zugang zu medizinischen und gesundheitlichen Untersuchungen anbietet. Für die Leitung unserer Disziplin „Strong Minds – Innere Stärke“ suchen wir eine/n ehrenamtliche/n Psychotherapeuten/in. Diese Aufgabe umfasst die inhaltliche Koordination von etwa zwei Veranstaltungen pro Jahr in enger Abstimmung mit SOBW.
Willkommen bei der
Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.
Aktuelle Informationen
Ambulante Komplexversorgung für Kinder und Jugendliche überfällig
Schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche brauchen ein intensiv-ambulantes Versorgungsangebot. Mindestens 100.000 Kinder und Jugendliche sind so schwer krank, dass sie neben einer psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlung zusätzliche spezielle Hilfen und Unterstützungsangebote benötigen. Der Gesetzgeber hat 2019 beschlossen, ein intensiv-ambulantes, multiprofessionelles Versorgungsangebot zu schaffen, das von Psychotherapeut*innen oder Psychiater*innen koordiniert wird.
Fachtag des Sozialministerium zu vernetzter Versorgung für Menschen mit psychischen Erkrankungen am 24. Sept. 2021
Minister Lucha kündigte in einem Brief an die aktiven Teilnehmerinnen der Corona-Hotline des Landes an, dass diese als Dank für ihr Engagement zu einem Fachtag des Landes eingeladen werden.
Erste Fachsprachenprüfung erfolgreich abgelegt
Nachdem der Gesetzgeber den Heilberufekammern in Baden-Württemberg die Aufgabe übertragen hatte, die Fachsprachenprüfung als unselbständigen Teil des Approbationsverfahrens abzunehmen, hat am 16. April 2021 die erste Prüfung stattgefunden. Die Prüfungskommission hat die Prüfung anhand einer Fallvignette und nach den entwickelten Prüfungsgrundsätzen abgenommen und konnte der Kandidatin am Ende zur bestandenen Prüfung gratulieren.
Flyer und Plakat zum BPtK-Elternratgeber Internet
Der BPtK-Ratgeber Internet trifft weiter auf großes Interesse von Eltern. Um auf das Hilfsangebot noch besser aufmerksam zu machen, stellt die BPtK für Praxen und Beratungsstellen einen Flyer zum Mitnehmen und ein Plakat für die Wand zur Verfügung. Die Broschüre liegt inzwischen auch als Internetseite vor: www.elternratgeber-internet.de.
Sonderregelung Fortbildungsverpflichtung – 50 Punkte Gutschrift
Aufgrund der anhaltenden Covid-19-Pandemie hat die Vertreterversammlung in ihrer Sitzung am 13.03.2021 den Vorstand ermächtigt, eine Sonderregelung zur Gutschrift von 50 Fortbildungspunkten für das Eigenstudium zu beschließen. Der Vorstand der Landepsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg hat daraufhin den Beschluss gefasst, ausnahmsweise allen Mitgliedern zum 01.04.2021 einmalig 50 Fortbildungspunkte für das Selbststudium (Kategorie E) gutzuschreiben.
BPtK-Auswertung: Monatelange Wartezeiten bei Psychotherapeut*innen
Psychisch kranke Menschen müssen weiterhin monatelang auf einen Behandlungsplatz bei einer niedergelassenen Psychotherapeut*in warten. „Die Coronakrise verschärft den Mangel an Behandlungsplätzen“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Es rächt sich jetzt, dass die Krankenkassen seit Jahren die Zulassung einer ausreichenden Anzahl von psychotherapeutischen Praxen blockieren.“
Corona-Sonderregelungen für gesetzlich Versicherte verlängert
Psychotherapeut*innen können Videobehandlungen weiter unbegrenzt anbieten. Auch im zweiten Quartal 2021 gelten die aktuellen Sonderregelungen fort. Danach können grundsätzlich Einzelsitzungen und in begründeten Fällen auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen per Video durchgeführt werden, und zwar ohne Begrenzung bei der Anzahl der Patient*innen und Leistungsmenge. Auch die telefonische Unterstützung für Patient*innen, die bereits in Behandlung sind, ist weiter abrechenbar.
Akutbehandlung auch per Video ermöglichen
Die Videobehandlung hat sich während der Corona-Pandemie enorm bewährt, um die psychotherapeutische Versorgung aufrechtzuerhalten. Sie soll deshalb künftig flexibel eingesetzt werden können. Doch gerade bei besonders dringenden psychotherapeutischen Akutbehandlungen soll sie weiter ausgeschlossen bleiben. Das sieht das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege vor, zu dem heute eine Anhörung im Bundestag stattfindet.
Fahrlässiger Patientenschutz bei Gesundheits-Apps
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert den fahrlässigen Patientenschutz bei Gesundheits-Apps, wie er im Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG), das heute im Bundestag beraten wird, vorgesehen ist. Danach sollen Gesundheits-Apps schon bis zu zwei Jahre verordnet werden können, bevor überhaupt geklärt ist, ob sie wirksam sind oder nicht sogar schaden. Für das erste Jahr können die Anbieter*innen außerdem die Preise für die Nutzung der Gesundheits-Apps nach eigenem Ermessen festsetzen.