Für eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen

Resolution der Vertreterversammlung der LPK Baden-Württemberg vom 21.10.2017

(LPK BW)

Für eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ist eine umfassende Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) erforderlich, deren Ziel es ist sicherzustellen, dass bei gleichem Arbeitseinsatz nach Abzug der Praxiskosten Psychotherapeuten ein vergleichbares Einkommen wie somatisch tätige Ärzte erzielen können. Nach den Erhebungen des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung erreichen die Einkommen der niedergelassenen Psychotherapeuten einschließlich der ärztlichen Psychotherapeuten nicht einmal die Hälfte der somatisch tätigen Arztgruppen. Die Einkommensunterschiede resultieren nicht aus arbeitsgruppenspezifischen Arbeitszeiten, sondern sind das Ergebnis unrealistischer Kalkulationszeiten im EBM. Die Unterschiede werden durch den vom BSG bestätigten Strukturzuschlag noch größer, da dieser bei einem ganzen Versorgungsauftrag erst ab einer Auslastung mit mindestens 20 Therapiesitzungen und dann mit ansteigender Sitzungszahl höher vergütet wird. Das Urteil des BSG war Anlass für Resolution der Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, die Sie nachfolgend downloaden können.

Für eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen - Resolution der Vertreterversammlung der LPK Baden-Württemberg vom 21.10.2017

 

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