Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz stellte den BPtK-Standpunkt „Internet in der Psychotherapie“ vor. Das Internet könne die psychotherapeutische Behandlung in der Praxis oder Klinik ergänzen und die Versorgung psychisch kranker Menschen verbessern, es könne sie jedoch nicht ersetzen.
Kritisch bewertete er, dass Programme aktuell von Krankenkassen vor allem entwickelt würden, um sich von ihren Wettbewerbern zu unterscheiden und Mitglieder zu werben. Das führe dazu, dass viele Internetprogramme nur für die Versicherten der jeweiligen Krankenkasse verfügbar seien. Dies sei jedoch mit den Grundsätzen einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht vereinbar. Bei Arzneimitteln wäre es undenkbar, dass eine Krankenkasse einen Wirkstoff exklusiv ihren Versicherten zur Verfügung stelle. Nachweislich wirksame Internetprogramme müssten allen Versicherten auf Kosten der Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden können Bestandteil der Regelversorgung werden.
„Internetprogramme zur Prävention oder Behandlung psychischer Erkrankungen müssen genauso sorgfältig durchgeführt werden und genauso sicher sein, wie Behandlungen im unmittelbaren Gegenüber“, forderte BPtK-Präsident Munz. Diagnose und Aufklärung müssten grundsätzlich in unmittelbarem Kontakt zwischen Psychotherapeut und Patient erfolgen. Eine Kontrolle des Therapieverlaufs müsse auch bei einer Behandlung über das Internet möglich sein. Dazu gehöre es, dass ein Notfallplan erstellt und mit dem Patienten abgesprochen werde, wie er seinen Psychotherapeuten erreichen kann.
Allerdings schwanke die Qualität der Programme bisher stark und sei darüber hinaus oft nur unzureichend zu beurteilen. Die BPtK fordere deshalb, dass in Zukunft ausschließlich zertifizierte Angebote verwendet, diese auch ins Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen und von Psychotherapeuten verordnet werden können. Nur so könne gewährleistet werden, dass wirksame Programme allen Patienten zur Verfügung gestellt werden könnten. Darüber hinaus sei unbedingt erforderlich, dass die Angebote auf dem technisch höchsten Standard verschlüsselt seien. Die BPtK fordere daher, in der Telematikinfrastruktur für das deutsche Gesundheitswesen Anwendungen zu ermöglichen, mit denen Patienten und Psychotherapeuten sicher miteinander kommunizieren können. Mit dem elektronischen Heilberufsausweis und der elektronischen Gesundheitskarte stünden in naher Zukunft Authentifizierungsinstrumente mit sehr hohen Verschlüsselungsstandards zur Verfügung.
Munz riet Patienten, Internetprogramme für psychische Beschwerden und Erkrankungen kritisch zu hinterfragen. Häufig fehlten wichtige Informationen, um die Qualität und Datensicherheit von Programmen beurteilen zu können. Die BPtK habe daher einen Leitfaden für Internetprogramme im Praxisalltag erarbeitet, mit dem Patienten Angebote selbst prüfen könnten. Fehlten wesentliche Angaben, sollte ein Verbraucher das Programm nicht nutzen.