Ambulante psychotherapeutische Behandlung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr – private Zuzahlungen

Bitte um Beachtung

(LPK BW)

Das Bundesministerium der Verteidigung hat mit Schreiben vom 15.4.2019 an die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit dem bestehenden Vertrag des Verteidigungsministeriums mit der Bundespsychotherapeutenkammer das Treffen einer individuellen, abweichenden Vereinbarung mit dem Patienten hinsichtlich einer anteiligen Vergütung von Psychotherapieleistungen nicht zulässig sei.

In diesem Vertrag sei ausdrücklich geregelt, dass weder Ärzte noch Psychotherapeuten vom Patienten Zahlungen weder fordern noch nehmen dürften.  Das Verteidigungsministerium hat uns darum gebeten, unsere Mitglieder darüber zu informieren. Wir bitten ausdrücklich um Beachtung.

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