BPtK fordert Mitspracherecht bei Ausgestaltung des Pflegekompetenzgesetzes

BMG plant, heilkundliche Tätigkeiten an die Pflege zu übertragen

(BPtK)

In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz, PKG) fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ein Mitspracherecht bei der Ausgestaltung der künftigen Pflegekompetenzen.

Das Bundesgesundheitsministerium plant, mit dem PKG die Rolle der Pflegekräfte in der Versorgung zu stärken und ihre Kompetenzen um die selbstständige Ausübung von heilkundlichen Tätigkeiten zu erweitern. Zunächst soll dies insbesondere für die Versorgung von Menschen mit chronischen somatischen Erkrankungen, wie Diabetes oder Wundversorgung, gelten. Perspektivisch sollen Pflegefachpersonen aber auch Aufgaben in der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen übernehmen. Daher sollte mit Blick auf die Entwicklung des Kompetenzprofils und die Ausgestaltung der leistungsrechtlichen Befugnisse der Pflege in diesem Versorgungsbereich die Bundespsychotherapeutenkammer einbezogen werden und ein Stellungnahmerecht erhalten.

Zudem soll das Versorgungssystem stärker präventiv ausgerichtet und die verschiedenen Kompetenzen der Heilberufe dabei genutzt werden. Vor diesem Hintergrund hält es die BPtK für erforderlich, dass auch Psychotherapeut*innen Gesundheitsuntersuchungen anbieten und Präventionsempfehlungen ausstellen können.

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