Stellungnahme

Stellungnahme der LPK Baden-Württemberg zum Artikel „Landeshotline macht Seelsorge Konkurrenz“

Erschienen am 24.04.2020 in der Stuttgarter Zeitung

(LPK BW)

Im Rahmen der Covid-19-Pandemie hat das Land Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem Zentralinstitut für Seelische Gesundheit, der Landesärztekammer, der Landespsychotherapeutenkammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg eine Hotline zur psychosozialen Beratung eingerichtet (0800-3773776, von 08:00 bis 20:00 täglich erreichbar).

Referentenentwurf zur Ausgestaltung einer Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe greift zu kurz

BPtK fordert Berücksichtigung der besonderen Bedarfe bei seelischen Behinderungen

(BPtK)

In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG) fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit seelischen Behinderungen stärker zu berücksichtigen.

BPtK fordert Mitspracherecht bei Ausgestaltung des Pflegekompetenzgesetzes

BMG plant, heilkundliche Tätigkeiten an die Pflege zu übertragen

(BPtK)

In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz, PKG) fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ein Mitspracherecht bei der Ausgestaltung der künftigen Pflegekompetenzen.

Wissenschaftliche Qualifizierung und psychotherapeutische Weiterbildung zukünftig besser vereinbaren

BPtK nimmt Stellung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Befristungsrechts in der Wissenschaft

(BPtK)

Psychotherapeut*innen brauchen angemessene Rahmenbedingungen, um sich sowohl für die Versorgung als auch für die Forschung zu qualifizieren. Die Profession braucht Psychotherapeut*innen, die als Promovierende und Postdoktorand*innen die eigene Fachdisziplin weiterentwickeln und als Lehrende die Erkenntnisse an den akademischen Nachwuchs weitergeben können.

Klinikreform muss dringend überarbeitet werden

BPtK fordert leitliniengerechte Versorgung in der Psychiatrie

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert, dass im heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) die stationäre Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen unberücksichtigt bleibt. Nun liegt es in den Händen des Bundesrates und des Deutschen Bundestages, den Gesetzentwurf nachzubessern.

Mehr Kassensitze auf dem Land und Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in Praxen und Ambulanzen

BPtK kritisiert Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

(BPtK)

Aus Sicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) greift der Referentenentwurf deutlich zu kurz, um die psychotherapeutische Versorgung vor Ort zu verbessern und absehbarem Nachwuchsmangel an Fachpsychotherapeut*innen vorzubeugen. Für Patient*innen insbesondere auf dem Land, in Ostdeutschland und im Ruhrgebiet muss der Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung gestärkt werden, um gleiche Lebensverhältnisse auch in der psychischen Gesundheitsversorgung zu fördern.

Psychiatrie und Psychosomatik gehören in die Krankenhausreform

BPtK fordert Ergänzung im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz

(BPtK)

Anlässlich der heute im Bundesgesundheitsministerium stattfindenden Anhörung, zu der auch die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Dr. Andrea Benecke geladen ist, hat die BPtK eine Stellungnahme zum Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) vorgelegt. Darin kritisiert die BPtK, dass die Verbesserung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in den psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern im KHVVG bislang nicht vorgesehen ist, obwohl die Missstände seit Langem bekannt sind.

Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Gewalt schützen

BPtK nimmt Stellung zum Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums

(BPtK)

Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen kann ihre körperliche und psychische Gesundheit ein Leben lang schwerwiegend schädigen. Jegliche Form sexueller Gewalt gegen Minderjährige muss daher unterbunden oder möglichst frühzeitig aufgedeckt und effektiv verfolgt werden. Gelingt dies nicht, sollten die Betroffenen einen Anspruch auf individuelle Aufarbeitung haben. Das ist ihnen eine Gesellschaft schuldig, deren Institutionen bei der Verhinderung sexueller Gewalt versagt haben.

Kasseneinmischung gefährdet Patientenwohl

BPtK zum Entwurf eines Gesundheitsdatennutzungsgesetzes

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert den Referentenentwurf zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), demzufolge sich Kranken- und Pflegekassen künftig massiv in psychotherapeutische und ärztliche Belange einmischen können. Geplant ist aktuell, dass Krankenkassen mit automatisierten Auswertungen von Gesundheitsdaten ihre Versicherten zu Gesundheitsrisiken beraten können. Aus Sicht der BPtK schadet eine solche Regelung mehr, als sie den Patient*innen nützt.

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