Stellungnahme

Entkriminalisierung von Cannabis

BPtK-Stellungnahme zum Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßt die Diskussion über eine weitere Entkriminalisierung von Cannabis. Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN plädiert für eine staatlich kontrollierte Abgabe an Erwachsene bis zu 30 Gramm über spezielle Verkaufsstellen. Der Verkauf an Minderjährige soll weiter verboten bleiben. Die BPtK fordert, die präventiven Wirkungen dieser Regelungen sowohl für die Bevölkerung insgesamt als auch für die Cannabisnutzer z. B. in Modellregionen zu überprüfen.

BPtK kritisiert DMP Diabetes mellitus Typ 2

G-BA vernachlässigt psychosoziale Einflussfaktoren

(BPtK)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Disease-Management-Programm (DMP) für Diabetes mellitus Typ 2 nicht fachgerecht aktualisiert. Er erkennt zwar grundsätzlich die Bedeutung psychischer Erkrankungen für den Krankheitsverlauf und den Behandlungserfolg der Stoffwechselerkrankung an. Es fehlen aber die bei einem DMP sonst klaren Vorgaben über Therapieziele, Behandlungsabläufe und Qualitätsziele.

Psychisch kranke Flüchtlinge sollen grundsätzlich abgeschoben werden

BPtK kritisiert das Asylpaket II der Bundesregierung

(BPtK)

Depressionen und posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) gehören zu den häufigsten Erkrankungen von Flüchtlingen, die vor Krieg, Terror und Gewalt geflohen sind. Sie sind schwere Erkrankungen, die bis zur Selbstgefährdung führen und lebensbedrohlich sein können. Deshalb ist es nicht erstaunlich, dass Flüchtlinge häufig schwere psychische Störungen in asylrechtlichen Verfahren geltend machen.

Mehr Psychotherapie in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung

G-BA beschließt Gruppenpsychotherapie für alle Indikationen

(BPtK)

Zukünftig können Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) psychotherapeutische Gruppengespräche im notwendigen Umfang erbringen. Bisher war dies den Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie sowie den Fachärzten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie vorbehalten. Damit vereinheitlicht der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Voraussetzungen zur psychotherapeutischen Leistungserbringung. Dies war eine wesentliche Forderung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Gegen Korruption im Gesundheitswesen

Bundestag berät neue Straftatbestände für Heilberufe

(BPtK)

Korruption im Gesundheitswesen war bisher nur für abhängig Beschäftigte strafbar. Daher plant die Bundesregierung eine Änderung des Strafgesetzbuchs (BT-Drs. 18/6446). Der Gesetzentwurf führt die Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung für Ärzte und andere Heilberufe ein. Die erste Lesung fand am 13. November 2015 im Bundestag statt.

G-BA streicht Behandlungen für schwer abhängige Raucher

Empfehlungen der S3-Leitlinie zur Tabakabhängigkeit missachtet

(BPtK)

Schwer kranke Raucher haben zukünftig keinen Anspruch mehr auf eine nachweislich wirksame Suchtbehandlung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) strich am 15. Oktober 2015 die psychotherapeutische Behandlung von schwer kranken Rauchern aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.

Neues Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik

Psychiatrische Verbände legen Alternativkonzept zum PEPP vor

(BPtK)

Das Konzept eines budgetbasierten Entgeltsystems als Alternativkonzept zum Pauschalierenden Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) schafft nach Ansicht der Bundespsychotherapeutenkammer nicht für alle psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser die Rahmenbedingungen, die es ermöglichen, eine an Leitlinien und den Bedürfnissen psychischer kranker Menschen orientierte Versorgung anzubieten. Dazu gehören insbesondere eine verbindliche Personalausstattung in den Kliniken, ihre Finanzierung und eine leistungsgerechte Verteilung der Mittel zwischen den Häusern.

Psychisch kranke Flüchtlinge bleiben unzureichend versorgt

BPtK fordert Nachbesserungen bei Asylgesetzreform

(BPtK)

Psychisch kranke Flüchtlinge haben auch zukünftig nach dem Asylbewerberleistungsgesetz keinen Anspruch auf eine angemessene Behandlung von posttraumatischen Belastungsstörungen und Depressionen. Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert deshalb Nachbesserungen bei den geplanten Änderungen. „Von den Sozialbehörden werden psychische Erkrankungen meist als nicht akut behandlungsbedürftig beurteilt“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK, fest. „Das ist fachlich falsch. Flüchtlinge, die an einer posttraumatischen Belastungsstörung erkranken, sind oft suizidal.

Psychische Erkrankungen auch am Lebensende behandeln

BPtK fordert bessere psychotherapeutische Versorgung in Hospizen und Pflegeheimen

(BPtK)

„Auch am Lebensende haben schwer erkrankte Patienten mit komorbiden psychischen Erkrankungen Anspruch auf eine psychotherapeutische Versorgung“, mahnt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) anlässlich der heutigen Anhörung zum Hospiz- und Palliativgesetz (HPG). „Die psychotherapeutische Versorgung in der Hospiz- und Palliativversorgung muss dringend verbessert werden. Dies gilt auch für Pflegeheime, in denen viele Menschen ihre letzte Lebenszeit verbringen.“

G-BA soll klinische Neuropsychologie als Schwerpunktbezeichnung ausweisen

BPtK fordert das Bundesministerium für Gesundheit zur Beanstandung auf

(BPtK)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Aufnahme der Qualifikation "klinische Neuropsychologie" in die Bedarfsplanungsblätter abgelehnt. Die Bedarfsplanungsblätter, die die Schwerpunktbezeichnungen betreffen, umfassen die Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen sowie Zusatzweiterbildungen nach der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Ärzte. Der G-BA weigert sich aber, die neue Zusatzbezeichnung "klinische Neuropsychologie" in die Anlage der Bedarfsplanungs-Richtlinie aufzunehmen.

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