Krankenversicherung

Mitgliederumfrage zu Beratungen der Krankenkassen

(LPK BW)

Die BPtK und die LPKen möchten mehr Transparenz über die Beratungstätigkeit der Krankenkassen schaffen und haben niedergelassene Kolleg*innen um Unterstützung gebeten. Im Fokus stehen die Beratungen im Rahmen des Krankengeldfallmanagements, die besonders häufig Menschen mit psychischen Erkrankungen treffen. Darüber hinaus auch zu Problemen in anderen Bereichen, wie dem Versorgungsmanagement, im Rahmen dessen die Krankenkassen Unterstützungsleistungen anbieten dürfen.

Transparenz über die Beratungstätigkeit der Krankenkassen - Bitte um Mithilfe

(LPK BW)

Die BPtK sowie die Landespsychotherapeutenkammern möchten mehr Transparenz über die Beratungstätigkeit der Krankenkassen schaffen und Sie als niedergelassene Kollegin oder Kollege dabei um Unterstützung bitten. Im Fokus stehen die Beratungen im Rahmen des Krankengeldfallmanagements, die besonders häufig Menschen mit psychischen Erkrankungen treffen.

Gruppentherapie ohne Gutachterverfahren

Gesetzliche Regelung zum 23. November 2019 in Kraft getreten

(BPtK)

Für eine ausschließliche Gruppentherapie ist seit dem 23. November 2019 kein Gutachterverfahren mehr notwendig. Das hat der Deutsche Bundestag mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung beschlossen. Die Regelung ist mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Dies gilt trotz des Widerspruchs zu den noch bestehenden Regelungen in der Psychotherapie-Richtlinie, die noch nicht angepasst wurden. Die gesetzliche Regelung hat hier Vorrang.

Anerkennung für den Beruf

35. Deutscher Psychotherapeutentag würdigt die Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK)

Der 35. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 16. November in Berlin war geprägt von der Erleichterung darüber, dass die Reform der Psychotherapeutenausbildung auch die letzten Hürden in Bundestag und Bundesrat genommen hatte. Weitere Themen waren der Klimawandel, die Digitalisierung des Gesundheitswesens und die Qualitätssicherung in der psychotherapeutischen Versorgung.

Nur wirksame Gesundheits-Apps zulassen

BPtK zur Anhörung des Digitale-Versorgung-Gesetzes

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt grundsätzlich, dass Gesundheits-Apps künftig von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden sollen. „Digitale Programme zur Behandlung von psychischen Erkrankungen müssen allerdings nachweisen, dass sie überhaupt wirksam sind“, fordert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz anlässlich der heutigen Anhörung des Digitale-Versorgung-Gesetzes im Deutschen Bundestag. „Bisher ist lediglich vorgesehen, dass sie eine ausreichende technische Funktionalität und Datensicherheit sicherstellen müssen.“

Mangelhafter Patientenschutz bei Gesundheits-Apps

BPtK: Nachlässige Qualitätssicherung im Digitalen Versorgung-Gesetz

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert einen mangelhaften Patientenschutz bei Gesundheits-Apps, wie er im gestern verabschiedeten Kabinettsentwurf zum Digitalen Versorgung-Gesetz vorgesehen ist. Gesundheits-Apps, auf die Versicherte einen Anspruch haben, werden danach nicht den Standards der gesetzlichen Krankenversicherung genügen. Als ausreichend soll bereits gelten, wenn Versicherte durch eine App besser informiert werden. Die BPtK fordert, an Gesundheits-Apps vergleichbare Ansprüche zu stellen wie an Arznei- und Heilmittel.

Patienten vor Fehlbehandlungen schützen

BPtK fordert besseren Patientenschutz im Digitalen Versorgung-Gesetz

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt, dass Gesundheits-Apps verstärkt für die Versorgung nutzbar werden sollen. Dafür müssen Gesundheits-Apps aber nachweisen, dass sie eine Behandlung wirksam unterstützen können. Der Beleg eines „positiven Versorgungseffektes“, wie er bisher im Digitalen Versorgunggesetz geplant ist, ist nicht ausreichend.

Schutz von psychisch kranken Menschen nicht ausreichend

BPtK warnt vor elektronischer Patientenakte

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warnt psychisch kranke Menschen davor, die elektronische Patientenakte, wie sie bisher im Digitalen Versorgung-Gesetz geplant ist, zu nutzen. „Die elektronische Patientenakte erfüllt bislang nicht die Mindeststandards, die zum Schutz der Patienten notwendig sind“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Psychisch kranke Menschen müssen im Einzelnen darüber entscheiden können, wer zum Beispiel von einer Behandlung in einer psychiatrischen Klinik oder mit einem Antidepressivum erfährt.

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