Bei körperlichen Erkrankungen nimmt die Zahl der Krankenhaustage seit 2006 kontinuierlich ab. Entgegen diesem Trend steigt die Zahl und Dauer der Krankenhausbehandlungen bei psychischen Erkrankungen. Zwischen 2006 und 2017 ist die Zahl der Krankenhaustage aufgrund von psychischen Erkrankungen insgesamt um 24 Prozent gestiegen. Dabei hat die Zahl der Behandlungen seit 2006 um 14 Prozent zugenommen und deren Dauer um 9 Prozent. Während die Zahl der Behandlungen in den letzten Jahren nicht mehr gestiegen ist, nahm deren Dauer vor allem seit 2013 wieder zu.
Wartezeiten
Sachverständigenrat: Vier Monate Wartezeit auf eine ambulante Psychotherapie
Patienten warten im Durchschnitt vier Monate auf den Beginn einer ambulanten Psychotherapie. Das ist ein Ergebnis des diesjährigen Gutachtens des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Damit bestätigt das Gutachten die Wartezeitenstudie 2018 der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), nach der Menschen im Mittel fünf Monate auf den Beginn einer Psychotherapie warten müssen.
LPK-Fachtag "Psychotherapie-Richtlinie und neue Befugnisse – Umsetzungen in der Praxis"
Seit mehr als einem Jahr ist die neue Psychotherapie-Richtlinie in Kraft und seit letztem Jahr können Psychotherapeuten Krankentransport, medizinische Rehabilitation sowie Soziotherapie verordnen und Krankenhauseinweisung veranlassen. Beim mit ca.
Reform der Psychotherapeutenausbildung zügig abschließen
Der 32. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 20. und 21. April 2018 in Bremen forderte, die Reform der Psychotherapeutenausbildung zügig abzuschließen. Dabei votierte er für eine Erprobungsklausel, um die Ausbildung der Psychotherapeuten künftig flexibel an Veränderungen anpassen zu können. Außerdem stellte der 32.
Breites Medienecho auf neue Zahlen zu Wartezeiten auf Psychotherapie
Gemäß einer neuen Umfrage der Bundespsychotherapeutenkammer müssen in Deutschland Menschen, die psychisch erkrankt sind, durchschnittlich 20 Wochen auf den Beginn ihrer ambulanten Behandlung bei einem Kassentherapeuten warten.
Rund 20 Wochen Wartezeit auf psychotherapeutische Behandlung
Psychisch kranke Menschen warten immer noch viel zu lange auf eine psychotherapeutische Behandlung: Von der ersten Anfrage beim Psychotherapeuten bis zum Beginn der Behandlung vergehen rund 20 Wochen. Das ist das Ergebnis der BPtK-Studie "Wartezeiten 2018", die die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ein Jahr nach der Reform der Psychotherapie-Richtlinie heute veröffentlicht. "Seit Jahren warten psychisch kranke Menschen monatelang auf eine psychotherapeutische Behandlung. Der Gesetzgeber hatte eine grundlegende Reform der Bedarfsplanung bereits zum 1. Januar 2017 verlangt.
Versorgung psychisch kranker Menschen mangelhaft
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie lange Patienten auf eine psychotherapeutische Behandlung warten müssen und wie viele Menschen keinen Behandlungsplatz finden und daher wegen Systemversagens auf Praxen ohne Kassenzulassung zurückgreifen müssen. Das räumt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein (Bundestagsdrucksache 19/1347).
Bundesweite Studie zur Situation der Psychotherapie im Rahmen der Kostenerstattung nach §13.3 SGB V
Eine bundesweite Befragung wendet sich an alle approbierten PsychotherapeutInnen, die in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung von Erwachsenen und/oder Kindern und Jugendlichen arbeiten und ihre Psychotherapien (auch) im Rahmen der Kostenerstattung nach §13.3 SGB V durchführen.
Reform des Psychotherapeutengesetzes in dieser Legislaturperiode
Der 31. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) forderte den Deutschen Bundestag auf, die Reform des Psychotherapeutengesetzes noch im Jahr 2018 zu verabschieden. In einer intensiven Debatte befasste sich der DPT am 18. November 2017 in Berlin außerdem mit den gesellschaftlichen Veränderungen infolge der Digitalisierung und deren Konsequenzen für die psychotherapeutische Versorgung.
Behandlung in Privatpraxen weiterhin möglich
Psychisch kranke Menschen haben weiterhin einen Anspruch auf Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB. Mit dieser Klarstellung reagiert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) auf die erneute Weigerung einiger gesetzlicher Krankenkassen, eine psychotherapeutische Behandlung auch in Privatpraxen zu bezahlen, wenn es keine Behandlungsmöglichkeit bei einem zugelassenen Psychotherapeuten gibt. Die Kassen lehnen diese Anträge ihrer Versicherten auf Kostenerstattung mit der Begründung ab, dass durch die neue psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung, die am 1.