Wartezeiten

Rund 20 Wochen Wartezeit auf psychotherapeutische Behandlung

BPtK-Studie „Wartezeiten 2018“

(BPtK)

Psychisch kranke Menschen warten immer noch viel zu lange auf eine psychotherapeutische Behandlung: Von der ersten Anfrage beim Psychotherapeuten bis zum Beginn der Behandlung vergehen rund 20 Wochen. Das ist das Ergebnis der BPtK-Studie "Wartezeiten 2018", die die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ein Jahr nach der Reform der Psychotherapie-Richtlinie heute veröffentlicht. "Seit Jahren warten psychisch kranke Menschen monatelang auf eine psychotherapeutische Behandlung. Der Gesetzgeber hatte eine grundlegende Reform der Bedarfsplanung bereits zum 1. Januar 2017 verlangt.

Versorgung psychisch kranker Menschen mangelhaft

Bundesregierung räumt fehlende Kenntnis ein

(BPtK)

Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie lange Patienten auf eine psychotherapeutische Behandlung warten müssen und wie viele Menschen keinen Behandlungsplatz finden und daher wegen Systemversagens auf Praxen ohne Kassenzulassung zurückgreifen müssen. Das räumt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein (Bundestagsdrucksache 19/1347).

Bundesweite Studie zur Situation der Psychotherapie im Rahmen der Kostenerstattung nach §13.3 SGB V

VERLÄNGERT bis 31.03.2018 -- Bitte um Beteiligung

(LPK BW)

Eine bundesweite Befragung wendet sich an alle approbierten PsychotherapeutInnen, die in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung von Erwachsenen und/oder Kindern und Jugendlichen arbeiten und ihre Psychotherapien (auch) im Rahmen der Kostenerstattung nach §13.3 SGB V durchführen.

Reform des Psychotherapeutengesetzes in dieser Legislaturperiode

31. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin

(BPtK)

Der 31. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) forderte den Deutschen Bundestag auf, die Reform des Psychotherapeutengesetzes noch im Jahr 2018 zu verabschieden. In einer intensiven Debatte befasste sich der DPT am 18. November 2017 in Berlin außerdem mit den gesellschaftlichen Veränderungen infolge der Digitalisierung und deren Konsequenzen für die psychotherapeutische Versorgung.

Behandlung in Privatpraxen weiterhin möglich

BPtK: Psychisch Kranke haben wie bisher Anspruch auf Kostenerstattung

(BPtK)

Psychisch kranke Menschen haben weiterhin einen Anspruch auf Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB. Mit dieser Klarstellung reagiert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) auf die erneute Weigerung einiger gesetzlicher Krankenkassen, eine psychotherapeutische Behandlung auch in Privatpraxen zu bezahlen, wenn es keine Behandlungsmöglichkeit bei einem zugelassenen Psychotherapeuten gibt. Die Kassen lehnen diese Anträge ihrer Versicherten auf Kostenerstattung mit der Begründung ab, dass durch die neue psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung, die am 1.

Neue psychotherapeutische Sprechstunde

Kurzfristige und umfassende Beratung bei psychischen Beschwerden

(BPtK)

Ab dem 1. April können sich Menschen mit psychischen Beschwerden kurzfristig und umfassend bei einem Psychotherapeuten beraten lassen. Dafür bieten Psychotherapeuten ab dem nächsten Monat eine Sprechstunde an, die es bisher nicht gab. Ratsuchende können dadurch deutlich schneller als bislang einen ersten Termin erhalten.

Neue psychotherapeutische Sprechstunde: Schnell erfahren, was los ist

Kurzfristige Abklärung psychischer Beschwerden und erste Beratung

(BPtK)

Menschen mit psychischen Beschwerden können künftig schnell einen ersten Termin beim Psychotherapeuten erhalten. Ab dem 1. April 2017 können Psychotherapeuten ihren Patienten eine Sprechstunde anbieten. Damit sind kurzfristig Termine von 25 oder 50 Minuten möglich, in denen Patienten eine erste Beratung bekommen. Sie erfahren, ob bei ihnen Selbsthilfe- oder Beratungsangebote ausreichen, ob sie psychisch erkrankt sind und welche Behandlung sie benötigen oder ob weitere diagnostische Abklärungen erforderlich sind.

Psychotherapeutische Sprechstunde eine positive Neuerung

Wartezeiten beim Psychotherapeuten werden erheblich verkürzt

(BPtK)

Ab dem 1. April 2017 können Psychotherapeuten ihren Patienten eine Sprechstunde anbieten. "Mit der psychotherapeutischen Sprechstunde lassen sich die bisherigen monatelangen Wartezeiten auf ein erstes Gespräch beim Psychotherapeuten erheblich verringern", erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, anlässlich der Änderung der Psychotherapie-Richtlinie, die heute der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen hat. "Dieser erste schnelle Kontakt zu einem Experten für psychische Erkrankungen ist eine positive Neuerung.

Bessere psychotherapeutische Versorgung notwendig

28. Deutscher Psychotherapeutentag berät Psychotherapie-Richtlinie

(BPtK)

Psychisch kranke Menschen brauchen eine bessere psychotherapeutische Versorgung: Dafür müssen die Wartezeiten auf einen ersten Termin deutlich verkürzt werden. Psychotherapeuten sollen wohnortnah und kurzfristig zu erreichen sein. Sie sollen ihren Patienten umfassend Hilfen anbieten können, seien es Sprechstunden, Akutversorgung, Kurz- und Langzeitpsychotherapie oder Erhaltungstherapie, um Wiedererkrankungen zu verhindern. Die Behandlungsplanung gehört ausschließlich in die fachliche Verantwortung der Heilberufe.

Kürzere Wartezeiten beim Psychotherapeuten

BPtK zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz

(BPtK)

Termine beim Psychotherapeuten könnten viel schneller möglich sein. Dafür ist eine psychotherapeutische Sprechstunde notwendig, durch die ein Ratsuchender mit psychischen Beschwerden, kurzfristig einen Termin erhält. Bisher wartet ein psychisch kranker Mensch durchschnittlich mehr als drei Monate auf einen ersten Termin beim niedergelassenen Psychotherapeuten.

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