LPK-Fachtag "Psychotherapie-Richtlinie und neue Befugnisse – Umsetzungen in der Praxis"

AKTUALISIERT - LPK-Fachtag am 7.7.2018 in Stuttgart - Bericht und Vortragsfolien

(LPK BW)

Seit mehr als einem Jahr ist die neue Psychotherapie-Richtlinie in Kraft und seit letztem Jahr können Psychotherapeuten Krankentransport, medizinische Rehabilitation sowie Soziotherapie verordnen und Krankenhauseinweisung veranlassen. Beim mit ca. 80 Teilnehmern gut besuchten Fachtag in Stuttgart referierte Sabine Schäfer, Mitglied im Unterausschuss Psychotherapie des Gemeinsamen Bundesausschusses, über die ersten Erfahrungen mit der Richtlinie und stellte Ergebnisse aus der aktuellen BPtK-Studie sowie der (noch nicht veröffentlichten) DPtV-Studie zu Umsetzung der Richtlinie vor. Demnach haben die nun vorgeschriebenen Zeiten für die telefonische persönliche Erreichbarkeit der Praxen zwar zu einer verbesserten Erreichbarkeit geführt, neue Behandlungskapazitäten wurden dadurch aber nicht realisiert. Die befragten Kolleginnen und Kollegen halten die Regelung zur telefonischen Erreichbarkeit mehrheitlich für wenig sinnvoll, sehen aber durchaus auch Vorteile für die Patienten. Die Einführung der Sprechstunden sowie Akutbehandlung und Rezidivprophylaxe werden jedoch überwiegend als sinnvoll angesehen, auch im Hinblick auf die Patienten.  

Sabine Schäfer

Als erstes Fazit nannte Sabine Schäfer die erhebliche Verkürzung der Wartezeiten für ein Erstgespräch und die Akzeptanz der Sprechstunden als Anlauf- und Koordinierungsstelle. Die neuen Regelungen hätten aber zu keiner wesentlichen Vereinfachung der bürokratischen Abläufe in der Praxis geführt und die Wartezeiten auf einen Therapieplatz seien insbesondere außerhalb der Großstädte noch zu lang. Die Krankenkassen, so Sabine Schäfer, würden versuchen, die Reform gegen die Psychotherapeuten und die Versicherten zu wenden mit dem Verweis darauf, dass nun ja alles gut geregelt sei.

Im zweiten Teil erläuterten Dr. Tina Wessels und Dr. Dietrich Munz die praktische Umsetzung der neuen Befugnisse bzgl. der Möglichkeiten der Verordnung von Krankenhauseinweisungen, Krankentransport, Soziotherapie und Medizinische Rehabilitation. Dabei stellten sie ausführlich die Anforderungen dar, die beachten werden müssen, wenn man von den neuen Verordnungsmöglichkeiten Gebrauch machen will.

Das Tagungsprogramm ließ ausreichend Zeit zur Diskussion, die von den Teilnehmern intensiv genutzt wurde.

Die Vortragsfolien finden Sie hier:

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