Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrats wird die psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen sowie intellektuellen Beeinträchtigungen wesentlich verbessert.
BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke wertet dies als großen Fortschritt: „Die Ermächtigungen kommen gezielt den schwer psychisch erkrankten Patient*innen zugute, die auf besondere Unterstützung angewiesen sind. Es ist gut, dass die besonders vulnerablen Patientengruppen mit dieser Regelung einen leichteren Zugang zur psychotherapeutischen Behandlung erhalten.”