Durch Alkohol werden schätzungsweise pro Jahr mehr als 20.000 neue Krebserkrankungen und 8.000 Krebstodesfälle verursacht. Besonders häufig sind Darmkrebs bei Männern und Brustkrebs bei Frauen, die jeweils fast 60 Prozent aller alkoholbedingten Krebs-Neuerkrankungen ausmachen. Insgesamt sterben jährlich über 40.000 Menschen vorzeitig an den Folgen ihres Alkohol-Gebrauchs. Das sind zentrale Befunde des Alkoholatlas 2022, der vom Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg herausgegeben wurde.
Willkommen bei der
Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.
Aktuelle Informationen
BPtK-Fortbildungsreihe zur ambulanten Komplexbehandlung geht weiter
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) setzt ihre Fortbildungsreihe zur ambulanten Komplexversorgung im digitalen Format fort. Thema der fünften Veranstaltung am 11. Oktober 2022 ist die multiprofessionelle Behandlung von Patient*innen mit Abhängigkeitserkrankungen. In der Fortbildung werden die Anforderungen der neuen Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur ambulanten Komplexbehandlung einschließlich der Aufgaben von Psychotherapeut*innen vorgestellt.
Reform abgewürgt – Selbst kleinste Verbesserungen zu viel
Die psychotherapeutische Versorgung in psychiatrischen Kliniken bleibt noch jahrelang mangelhaft. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat auch minimale Verbesserungen in der Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) verweigert. „Selbst zehn Minuten mehr Psychotherapie pro Wochentag waren dem G-BA des Guten zu viel“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Damit hat der G-BA erneut eine dringend notwendige Reform der psychiatrischen Kliniken abgewürgt.
Maskenpflicht in psychotherapeutischen Praxen
Mit dem heute vom Deutschen Bundestag beschlossenen COVID-19-Schutzgesetz (BT-DR 20/2573) gilt in psychotherapeutischen Praxen ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 eine Maskenpflicht. Vorgeschrieben wird eine FFP2-Maske oder vergleichbare Masken. Ausnahmen von der Maskenpflicht sind möglich, unter anderem, wenn das Tragen der Maske der Behandlung entgegensteht. Praxisinhaber*innen müssen außerdem dafür sorgen, dass sie weitere Hygieneregeln entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) beachten und einhalten.
Corona-Pandemie: Mehr psychische Erkrankungen bei jugendlichen Mädchen
Während der Corona-Pandemie hat die Häufigkeit erstmals diagnostizierter psychischer Erkrankungen bei jugendlichen Mädchen deutlich zugenommen. Zu diesem Ergebnis kommt der aktuelle Kinder- und Jugendreport der DAK-Gesundheit, in den die Abrechnungsdaten von rund 800.000 DAK-Versicherten im Alter bis 17 Jahre eingeflossen sind.
Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung in der Psychiatrie erforderlich
Nach Ansicht der Bundesregierung wurde erst der erste Schritt auf dem Weg zu einer Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung in psychiatrischen Kliniken gemäß des gesetzlichen Auftrags (§ 136a Absatz 2 Satz 9 SGB V) getan. In diesem ersten Schritt hatte der G-BA 2021 lediglich die Berufsgruppe der Psychotherapeut*innen mit einem eigenen Aufgabenprofil in der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-Richtlinie) ergänzt.
Straftäter*innen trotz fehlender Deutschkenntnisse behandeln
Im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts plant die Bundesregierung, Straftäter*innen bei fehlenden Deutschkenntnissen eine Suchtbehandlung zu verweigern. Unzureichende Sprachkenntnisse stünden dem Erfolg einer Behandlung entgegen und für den Einsatz von Sprachmittler*innen seien forensische Kliniken nicht geeignet.
Fachkräftemangel und -sicherung in den Freien Berufen
Im Auftrag des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB) startet heute eine Kurzbefragung zum Thema Fachkräftemangel und -sicherung in den Freien Berufen, zu der wir auch unsere Mitglieder der LPK Baden-Württemberg um rege Beteiligung bitten.
Verschlechterungen für psychisch kranke Menschen abwenden
Die bessere Vergütung für die Behandlung von Patient*innen, die eine Praxis zum ersten Mal oder nach längerer Unterbrechung erneut aufsuchen, hat es auch für psychisch kranke Menschen oft leichter gemacht, einen Termin bei einer Fachärzt*in zu finden. Zur Deckung der Finanzierungslücken in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) plant die Bundesregierung mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz nun die Abschaffung der Neupatientenregelung.
Patientenentscheidung über Verordnungsdaten sichern
Der Referentenentwurf zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) trifft Regelungen zur Digitalisierung. Diese haben direkte Auswirkungen auf die Versorgung von psychisch kranken Menschen. Aktuell ist vorgesehen, dass Daten aus elektronischen Verordnungen von Arzneimitteln oder digitalen Anwendungen an Krankenkassen, Unternehmen der privaten Krankenversicherung, Hersteller digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) und Leistungserbringer*innen weitergegeben werden, wenn Patient*innen dem zustimmen.