In Zukunft sollen psychotherapeutische Behandlungen auch per Videotelefonat erbracht werden können. Mit einer entsprechenden Anpassung der Psychotherapie-Vereinbarung sind GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung dem Auftrag aus dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz nachgekommen. Nach einer psychotherapeutischen Sprechstunde und probatorischen Sitzungen im unmittelbaren Kontakt können Psychotherapeuten zukünftig ihren Patienten eine Kurz- oder Langzeitbehandlung sowie Rezidivprophylaxen per Video anbieten.
Willkommen bei der
Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.
Aktuelle Informationen
Prävention und Frühintervention bei Alkoholerkrankungen
Der Pro-Kopf-Konsum von Reinalkohol liegt mit 13 Litern in Deutschland deutlich höher als im übrigen Europa und sinkt langsamer als in vielen Nachbarländern. Mehr als 3 Millionen Menschen in Deutschland sind abhängig von Alkohol oder trinken Alkohol in schädlichen Mengen. Etwa die Hälfte dieser alkoholkranken Menschen wird durch unser Gesundheitssystem nicht erkannt und nur 10 Prozent der alkoholabhängigen Menschen erhalten eine suchtspezifische Behandlung.
Psychotherapeutische Videobehandlung
Psychotherapeuten werden in Zukunft Behandlungen per Videotelefonat erbringen können. Dazu haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Voraussetzungen in der Psychotherapie-Vereinbarung geschaffen. Die Anpassung war notwendig, damit der Bewertungsausschuss seinen Auftrag aus dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz erfüllen kann. Der Bewertungsausschuss soll den Einheitlichen Bewertungsmaßstab so anpassen, dass Videobehandlungen auch in der psychotherapeutischen Versorgung möglich werden. Er muss insbesondere klären, wie solche Behandlungen vergütet werden.
Ein modernes Berufsgesetz für einen akademischen Heilberuf
„Das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung schafft eine moderne Ausbildung zu einem akademischen Heilberuf“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), angesichts der ersten Beratung des Gesetzes im Deutschen Bundestag fest. Mit der Reform werden die notwendigen bundeseinheitlichen Qualifikationsstandards auf Masterniveau sichergestellt. Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit erhalten, über unterschiedliche Studiengänge eine Psychotherapeutenausbildung zu absolvieren.
Koordinierte Behandlung bei chronischen Rückenschmerzen
Um die Versorgung von Menschen mit chronischen Rückenschmerzen zu verbessern, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung im April die inhaltlichen Anforderungen an ein strukturiertes Behandlungsprogramm (Disease-Management-Programm, DMP) beschlossen.
Ambulante psychotherapeutische Behandlung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr – private Zuzahlungen
Das Bundesministerium der Verteidigung hat mit Schreiben vom 15.4.2019 an die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit dem bestehenden Vertrag des Verteidigungsministeriums mit der Bundespsychotherapeutenkammer das Treffen einer individuellen, abweichenden Vereinbarung mit dem Patienten hinsichtlich einer anteiligen Vergütung von Psychotherapieleistungen nicht zulässig sei.
Vertreterversammlung am 6. April 2019
In Ergänzung zum schriftlich vorliegenden Bericht des Vorstandes berichtete Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz über die neue Bedarfsplanungsrichtlinie, die zum 1.7.19 in Kraft treten soll. Die Richtlinie und die Stellungnahme der BPtK dazu wurden z.T. kontrovers diskutiert.
Landespsychologenkonferenz und „Kammer im Gespräch“
Wie jedes Jahr führte die Landespsychotherapeutenkammer in Kooperation mit dem Landesverband der Klinikpsychologen und -psychotherapeuten wieder eine ganztägige Fortbildungsveranstaltung durch. Am Nachmittag gestaltete die Kammer den Rahmen mit einem aktuellen Fortbildungsthema und dem Forum „Kammer im Gespräch“ in dem der Kammervorstand zu aktuellen, vor allem die Angestellten betreffenden Themen informiert und in Austausch geht. In diesem Jahr lud Frau PD Dr.
Yvik Adler, Co-Präsidentin der Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) im Gespräch mit der LPK
Im Gespräch mit Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz und Referent für psychotherapeutische Versorgung und Öffentlichkeitsarbeit, Dr. Rüdiger Nübling informierte sich Yvik Adler über die Situation der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Deutschland, insbesondere über die Entwicklung vor und seit dem Psychotherapeutengesetz 1999. Hintergrund ihres Besuchs am 14.
Psychotherapeutische Gutachten bei Asylsuchenden ausgeschlossen
Die Bundesregierung plant mit dem Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, Psychotherapeuten von Gutachten zur Feststellung psychischer Erkrankungen bei Asylsuchenden auszuschließen. Obwohl Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bestens für die Diagnose und Behandlung psychischer Erkrankungen qualifiziert sind, sollen in Zukunft nur noch Ärzte – unabhängig von ihrer Fachrichtung – Stellungnahmen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren abgeben dürfen.