Nachrichten 2016

PsychVVG soll Weichen für eine bessere Qualität stellen

BPtK-Symposium „Weiterentwicklung des Psych-Entgeltsystems“

(BPtK)

Mit dem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung psychiatrischer und psychosomatischer Leistungen (PsychVVG) hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe die seit Jahren kontrovers geführte Debatte um die Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) vorerst beendet. Nach dem PsychVVG soll es grundsätzlich bei einem Budgetsystem bleiben. Gleichzeitig sollen aber die Weichen für mehr Leistungsgerechtigkeit und Transparenz sowie eine bessere Versorgungsqualität in den Kliniken gestellt werden.

Verlässlichere Informationen für psychisch kranke Menschen notwendig

BPtK-Studie zu den Qualitätsberichten der Psychiatrie und Psychosomatik

(BPtK)

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung psychiatrischer Leistungen (PsychVVG) muss zu mehr Transparenz führen. Wie viel und welches Personal die Kliniken haben, welche Leistungen sie damit erbringen und ob ihre Behandlungen leitliniengerecht sind, ist aktuell für niemanden erkennbar. Das ist das Ergebnis der Studie "Die Qualität der Versorgung in Psychiatrie und Psychosomatik - Eine Auswertung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser", die die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) heute in Berlin vorlegte.

Gemeinsam arbeiten und mehr Behandlungen anbieten

G-BA erleichtert Jobsharing und Anstellung in psychotherapeutischen Praxen

(BPtK)

Psychotherapeutische Praxen können künftig ihren Patienten mehr Behandlungen dadurch anbieten, dass sie sich leichter einen Praxissitz teilen (Jobsharing) oder einen Psychotherapeuten anstellen können. Künftig können Psychotherapeuten mit diesen Mitteln die Anzahl ihrer Behandlungsstunden ("Praxisumfang") auf 125 Prozent des Durchschnitts ihrer Berufsgruppe ("Fachgruppendurchschnitt") steigern. Dadurch können zusätzliche Behandlungsplätze in der ambulanten Psychotherapie geschaffen und Wartezeiten verringert werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 16.

Schwer psychisch kranke Menschen besser versorgen

BPtK fordert erhebliche Nachbesserungen am PsychVVG

(BPtK)

Schwer psychisch Kranke, die in ihrem Alltag stark eingeschränkt sind, müssen zu oft ins Krankenhaus. "Patienten mit einer Schizophrenie oder einer chronischen Depression müssen in akuten Krankheitsphasen oder Krisen zu häufig nur deshalb stationär behandelt werden, weil ausreichend intensive ambulante Versorgungsangebote fehlen", kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer.

Neue psychotherapeutische Sprechstunde: Schnell erfahren, was los ist

Kurzfristige Abklärung psychischer Beschwerden und erste Beratung

(BPtK)

Menschen mit psychischen Beschwerden können künftig schnell einen ersten Termin beim Psychotherapeuten erhalten. Ab dem 1. April 2017 können Psychotherapeuten ihren Patienten eine Sprechstunde anbieten. Damit sind kurzfristig Termine von 25 oder 50 Minuten möglich, in denen Patienten eine erste Beratung bekommen. Sie erfahren, ob bei ihnen Selbsthilfe- oder Beratungsangebote ausreichen, ob sie psychisch erkrankt sind und welche Behandlung sie benötigen oder ob weitere diagnostische Abklärungen erforderlich sind.

Psychotherapeutische Sprechstunde eine positive Neuerung

Wartezeiten beim Psychotherapeuten werden erheblich verkürzt

(BPtK)

Ab dem 1. April 2017 können Psychotherapeuten ihren Patienten eine Sprechstunde anbieten. "Mit der psychotherapeutischen Sprechstunde lassen sich die bisherigen monatelangen Wartezeiten auf ein erstes Gespräch beim Psychotherapeuten erheblich verringern", erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, anlässlich der Änderung der Psychotherapie-Richtlinie, die heute der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen hat. "Dieser erste schnelle Kontakt zu einem Experten für psychische Erkrankungen ist eine positive Neuerung.

Fast 80 Millionen Fehltage wegen psychischer Erkrankungen pro Jahr

Kleine Anfrage der GRÜNEN zu Arbeitsbedingungen und psychischen Belastungen

(BPtK)

Arbeitnehmer fehlten 2014 fast 80 Millionen Tage aufgrund von psychischen Erkrankungen in ihren Betrieben. Damit sind psychische Erkrankungen die zweithäufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit (AU). Ihr Anteil an allen Fehltagen liegt bei 17 Prozent. Nur Muskel-Skelett-Erkrankungen sind mit 27 Prozent noch häufiger.

Erwachsene Menschen mit Intelligenzminderung

Befragung zur psychotherapeutischen Versorgungssituation in Baden-Württemberg

(LPK BW)

Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg beschäftigt sich seit einigen Jahren unter anderem auch mit der Versorgungssituation für psychisch kranke Menschen mit Intelligenzminderung. In Zusammenarbeit mit dem vor 3 Jahren eingerichteten Arbeitskreis und der Katholischen Hochschule Freiburg führen wir nun eine Studie zur aktuellen Versorgung durch, zu der wir Sie herzlich bitten möchten, teilzunehmen.

Psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit Intelligenzminderung

(LPK BW)

Großer Andrang herrschte bei der am 20. April 2016 in den Räumen der Bezirksärztekammer in Stuttgart gemeinsam von Landespsychotherapeutenkammer (LPK) und Landesärztekammer (LÄK) durchgeführten Tagung zur „Versorgung von Menschen mit Intelligenzminderung und zusätzlichen psychischen Störungen – Aktuelle Möglichkeiten und Konzepte“.