Nachrichten 2016

Bundesregierung: Alternativen zum PEPP bisher nicht umsetzbar

Entgeltsystem soll leistungsgerecht und transparent sein

(LPK BW)

Die Bundesregierung hält grundsätzlich weiter daran fest, dass das neue Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Kliniken leistungsgerecht und transparent sein soll. Mit diesen Zielen sei zwar grundsätzlich auch ein Budgetsystem vereinbar. Allerdings fehle in dem von der Plattform Entgelt vorgelegten Alternativkonzept ein geregeltes Verfahren für einen bundesweiten Krankenhausvergleich und ein Abrechnungsinstrument, um dies sicherzustellen.

Posttraumatische Belastungsstörungen bei Soldaten weiter gestiegen

Wehrbeauftragter kritisiert fehlende Behandlungsmöglichkeiten

(BPtK)

In 2015 ließen sich 235 Soldatinnen und Soldaten erstmals wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) aufgrund von Auslandseinsätzen behandeln. Damit ist die Zahl der Neuerkrankten um 15 Prozent gestiegen (2014: 204). Insgesamt wurden 1.750 Soldaten wegen einer PTBS behandelt. Der Wehrbeauftragte Dr. Hans-Peter Bartels kritisierte, dass die Behandlungsmöglichkeiten für psychisch kranke Soldaten nicht ausreichen. In den psychiatrischen Abteilungen der Bundeswehrkrankenhäuser beständen Wartezeiten von bis zu drei Monaten. In seinem 57.

Dritte Veranstaltung „Schule und Psychotherapie“

Intensiver Austausch zwischen Beratungslehrkräften und ambulanten Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und -Psychotherapeuten

(LPK BW)

Die Schulpsychologische Beratungsstelle (SPBS) Tübingen organisierte in Kooperation mit der Landespsychotherapeutenkammer (LPK) am 16.12.2015 eine Veranstaltung zum Thema „Schule und Psychotherapie“. Ähnliche Workshops fanden bereits an der SPBS Backnang und der SPBS Aalen statt (Dezember 2014 und November 2015). Ziel dieser Veranstaltungen ist das Kennenlernen und der Austausch der regionalen Beratungslehrkräfte und der im jeweiligen Schulamtsbezirk ambulant arbeitenden Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und -Psychotherapeuten.

Zahl der älteren Migranten steigt

Bundesinnenminister legt Migrationsbericht 2014 vor

(BPtK)

Die Zahl der älteren Migranten steigt. Die Zahl der über 65-jährigen Migranten ist von 2005 bis 2014 um 400.000 auf 1,6 Millionen gestiegen. Ihr Anteil an allen Migranten erhöhte sich damit von 7,8 auf 9,8 Prozent. Diese Zahlen stellte Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière am 6. Januar 2016 im Migrationsbericht 2014 vor.

Bundesgesundheitsministerium informiert Flüchtlinge lückenhaft und einseitig

BMG-Ratgeber für psychisch kranke Asylsuchende ungenügend

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer kritisiert den "Ratgeber Gesundheit für Asylsuchende in Deutschland", den das Bundesgesundheitsministerium (BMG) heute veröffentlichte, als ungenügend. Da dringend erforderliche Dolmetscher im deutschen Gesundheitssystem nicht bezahlt werden, empfiehlt das BMG, Flüchtlingen z. B. "einen sprachkundigen Menschen ihres Vertrauens" mit zum Arzt zu nehmen, wenn sie nicht ausreichend Deutsch sprechen. "Davon ist abzuraten", stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest.

Was ist eine psychotherapeutische Praxis wert?

BPtK-Symposium zur Praxisabgabe und -übernahme

(BPtK)

Bei der Übergabe einer psychotherapeutischen Praxis haben ein bisheriger Inhaber und ein möglicher Nachfolger insbesondere in Bezug auf die Höhe eines finanziellen Ausgleichs unterschiedliche Perspektiven und Interessen. Die Bundespsychotherapeutenkammer veranstaltete am 10. Dezember 2015 in Berlin ein Symposium, um über berufspolitische und sozialrechtliche Hintergründe sowie betriebswirtschaftliche Aspekte einer Praxisübergabe zu informieren und das von der BPtK erarbeitete Modell vorzustellen, mit dem der Verkehrswert einer Praxis ermittelt werden kann.

Mehr Psychotherapie in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung

G-BA beschließt Gruppenpsychotherapie für alle Indikationen

(BPtK)

Zukünftig können Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) psychotherapeutische Gruppengespräche im notwendigen Umfang erbringen. Bisher war dies den Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie sowie den Fachärzten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie vorbehalten. Damit vereinheitlicht der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Voraussetzungen zur psychotherapeutischen Leistungserbringung. Dies war eine wesentliche Forderung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).