Einführend wies der Referent auf den Mangel an deutschsprachigen Hilfsmitteln zur Diagnostik bei Menschen mit geistiger Behinderung hin und das Fehlen evidenzbasierter psychotherapeutischer Behandlungskonzepte. Weiter stellte er dann in einer Übersicht die berufsrechtlichen Bedingungen der Versorgung auf den Prüfstand, darunter inklusive Formulierungen in der Berufsordnung oder die Einsetzung von Behinderten- und Inklusionsbeauftragten. Er stellte fest, dass es weiterhin Barrieren und Lücken in der ambulanten Versorgung gebe und der Weg zu einer barrierefreien Psychotherapie nach wie vor nicht einfach sei. Ebenso unterzog er aktuelle sozialrechtliche Veränderungen, die Ausbildungsreform, wie auch die Komplexversorgung einer kritischen Prüfung, und leitete daraus weitere Handlungsempfehlungen ab, die den Weg zu einer barrierefreien Psychotherapie erleichtern könnten.
Im weiteren Vortrag nahm er dann die Teilnehmer auf einen Parcour mit, indem er Schritt für Schritt durch die Paragrafen der Berufsordnung ging und dabei die jeweils besonders zu beachtenden Bedingungen in der psychotherapeutischen Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung erläuterte und mit Beispielen ergänzte wie bei der Frage der in §6 geregelten Aufklärungspflicht, der in §9 geregelten Bedingungen bei Personen unter besonderer Betreuung oder den in §13a geregelten Fragen zum Auskunftsverlangens Dritter (§13a). Seine Intention dabei war, nicht vor dem Berg an Regelungen zu kapitulieren, sondern gemäß einem chinesischen Sprichwort vorzugehen, das da heißt „Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel“.
Mit der gleichen Intention führte er die Teilnehmer dann in kritischer und systematischer Weise, stets praxisorientiert zu den „Maulwurfshügeln“ des sozialrechtlichen Teils mit besonderem Fokus auf Verbesserungen und Änderungen der letzten Jahre in der Psychotherapie-Richtlinie und auf die Zielgruppe zugeschnittenen und besonders zu beachtenden Durchführungs- und Abrechnungsdetails zur Sprechstunde, Kurz- und Langzeittherapie sowie auf Hinweise aus seiner Erfahrung als Gutachter, resultierend aus einer Übersicht der häufigsten Fehlerquellen bei den eingereichten Berichten und Anträgen. Der Abend endete mit vielen positiven Rückmeldungen und zufriedenen Teilnehmern.
Insgesamt kann der vom AK initiierte und von dessen Mitgliedern umgesetzte Vortragszyklus mit jeweils zwischen 90 und 180 Teilnehmern als überaus erfolgreich bewertet werden. Viel mehr LPK-Mitglieder als erwartet haben sich interessiert und informiert zu den Fachthemen und Rahmenbedingungen rund um die psychotherapeutische Behandlung bei Intelligenzminderung. Die Rückmeldungen der Teilnehmer waren fast ausschließlich positiv. Die Schwelle, in der eigenen Praxis dann auch Menschen mit Intelligenzminderung und einer psychischen Störung zu behandeln, dürfte damit niedriger geworden sein. Dies ermutigt dranzubleiben, mit dem Ziel, die Zahl der kompetenten ambulanten Behandler in allen Regionen noch weiter zu erhöhen. Der Vorstand hat den AK gebeten, daran weiterzuarbeiten. Im AK soll nun beraten werden, wie eine Fortsetzung der Veranstaltungen aussehen könnte.
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