Nach dem großen Erfolg der ersten beiden Online-Fachtage zu berufsrechtlichen Fragen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ging die beliebte Fortbildungsveranstaltung der LPK Baden-Württemberg mit 240 Teilnehmer*innen in die dritte Runde. Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen steht in einem besonderen rechtlichen Spannungsfeld zwischen der Beziehung von Therapeut*in und Kind/Jugendlichem und der Beziehung von Therapeut*in und Eltern. Daraus können Konflikte im Arbeitsbündnis mit vielfältigen Fragestellungen entstehen. Der Fachtag Berufsrecht in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie fokussierte dieses mal die drei wichtigen Themenfelder Therapieaufklärung, Dokumentation und Suizidalität. Inhaltlich konzipiert und gestaltet wurde der Fachtag vom LPK-Ausschuss „Psychotherapeutische Versorgung Kinder und Jugendlicher“.
Nach der Begrüßung durch Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz wurden jeweils Impulsvorträge und dazu passende Fallvignetten zu den genannten Themenfeldern vorgestellt. Brigitte Thüringer-Dülsen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (KJP) mit Praxis in Bietigheim-Bissingen, eröffnete die Vortragsrunde mit dem Thema „Wie kläre ich rechtssicher über die Therapie auf?“, was Dorothea Groschwitz, LPK-Vorstandmitglied und ebenfalls KJP in Stuttgart, mit einem konkreten Fall ergänzte. Brigitte Thüringer-Dülsen wies eingangs darauf hin, dass das Selbstbestimmungsrecht des Patienten rechtlich geschützt sei, sodass jede (psychotherapeutische) Behandlung dessen Einwilligung benötige. Nur durch eine angemessene Aufklärung könne der/die Patient*in selbstbestimmt eine informierte Zustimmung (informed consent) geben. Die rechtlichen Grundlagen seien im Patientenrechtegesetz sowie in der Berufsordnung der LPK BW geregelt. Grundsätzlich gelte: Keine Behandlung ohne Einwilligung, keine Einwilligung ohne Aufklärung.