Bitte beachten Sie zwei zeitlich befristete Regelungen, welche die Nachweispflicht gegenüber der KVBW betreffen:
1) die Nachweisfrist wird um 3 Monate verlängert,
2) bis zum 30.06.2020 genügen zur Erfüllung der Fortbildungspflicht 200 statt 250 Fortbildungspunkte (eine entsprechende Bescheinigung der LPK muss der KVBW aber bis Ende Juni vorliegen).
Fortbildung
Qualifikationsanforderungen für Systemische Therapie geregelt
Der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) hatte am 22. November 2019 die Systemische Therapie als weiteres Psychotherapieverfahren zugelassen. Seit dem 1. März 2020 stehen auch die Qualifikationsanforderungen fest, die notwendig sind, um die Systemische Therapie bei Erwachsenen abrechnen zu können. Für die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen fehlen damit nur noch die Abrechnungsziffern im EBM. Der Bewertungsausschuss wird sie voraussichtlich bis zum 1. Juli 2020 beschließen und in Kraft setzen.
Fortbildungspflichten und Qualitätszirkel in Zeiten von Corona
Vertragspsychotherapeut*innen, die in diesem Jahr gegenüber der KVBW die Erfüllung der Fortbildungspflicht nachweisen müssen, sollten eine aktuelle Sonderregelung beachten
Infos auf der Sonderseite der KV. In Zweifelsfällen sollten Vertragspsychotherapeut*innen rechtzeitig Kontakt mit der KVBW aufnehmen.
Ablauf von Akkreditierungen
Beachten Sie bitte, dass alle „alten“ Akkreditierungen von Intervisionsgruppen, Supervisionen, Qualitätszirkeln, Balint-Gruppen und IFA-Gruppen (C2-Veranstaltungen), die vor dem 01.07.2015 erfolgt sind, am 30.06.2020 ihre Gültigkeit verlieren. Falls die Veranstaltungen noch laufen sind deshalb rechtzeitige Neubeantragungen erforderlich! Weitere Infos dazu unter: https://www.lpk-bw.de/news/2019/ablauf-von-akkreditierungen
Ablauf von Akkreditierungen
Beachten Sie bitte, dass alle „alten“ Akkreditierungen von Intervisionsgruppen, Supervisionen, Qualitätszirkeln, Balint-Gruppen und IFA-Gruppen (C2-Veranstaltungen), die vor dem 01.07.2015 erfolgt sind, am 30.06.2020 ihre Gültigkeit verlieren.
Anerkennung für den Beruf
Der 35. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 16. November in Berlin war geprägt von der Erleichterung darüber, dass die Reform der Psychotherapeutenausbildung auch die letzten Hürden in Bundestag und Bundesrat genommen hatte. Weitere Themen waren der Klimawandel, die Digitalisierung des Gesundheitswesens und die Qualitätssicherung in der psychotherapeutischen Versorgung.
Fortbildung: Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und ausgewählte Abrechnungsfragen zum EBM
Fortbildungsveranstaltung mit Dipl.-Psych. Dieter Best am Freitag, den 22.11.2019, 14.00 - 17.00 Uhr in der Stuttgarter LPK BW-Geschäftsstelle (Jägerstraße 40, Eingang West). Die Veranstaltung vermittelt in verständlicher Form, worauf bei der Abrechnung von Leistungen bei Privatpatienten zu achten ist. Es werden die rechtlichen Voraussetzungen der GOP sowie sämtliche, den PP und KJP zur Verfügung stehenden Abrechnungspositionen erläutert. Die Veranstaltung ist mit 4 Fortbildungspunkten akkreditiert. Beitrag: 40€ (begrenzte Teilnehmerzahl).
VORANKÜNDIGUNG: Psychotherapie von Soldat/innen und Bundespolizist/innen
Zusammen mit der Bayrischen Psychotherapeutenkammer sowie der Bundeswehr und der Bundespolizei planen eine ganztätige Fortbildung zur psychotherapeutischen Versorgung von Soldat/innen und Bundespolizist/innen. Termin: 16. Oktober 2019. Tagungsort: Rommel Kaserne, Auf dem Lerchenfeld 11, 89160 Dornstadt.
Schulpsychologie und Psychotherapie
Unter diesem Titel stand eine mit mehr als 50 Teilnehmern gut besuchte Veranstaltung am 5. Juni im Karlsruher Landesmedienzentrum, die von den Schulpsychologischen Beratungsstellen (SPBS) Karlsruhe und Pforzheim gemeinsam mit der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK) durchgeführt wurde.
Wie gelingt Kooperation zwischen Schule und Psychotherapie?
Für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen stehen niedergelassene PsychotherapeutInnen zur Verfügung. Für die Schulen der dazugehörigen Stadt-und Landkreise stehen an den Schulpsychologischen Beratungsstellen SchulpsychologInnen und an den Schulen vor Ort Beratungslehrkräfte als Ansprechpartner zur Verfügung.