Fortbildung

Mitbehandlung körperlicher Krankheiten

BPtK-Tagung zur psychotherapeutischen Weiterbildung

(BPtK)

Viele körperliche Erkrankungen benötigen eine psychotherapeutische Mitbehandlung. Psychotherapie kann die Krankheitsbewältigung, das Krankheitsmanagement und die Gesundung bei körperlichen Leiden erheblich verbessern. Ebenso werden psychische Komorbiditäten, die häufig bei somatischen Erkrankungen vorkommen, psychotherapeutisch behandelt. Wie sollten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dafür qualifiziert sein? Aus fachlicher Sicht? Um den Anforderungen der Versorgung zu genügen? Mit Blick auf die persönlichen Berufsperspektiven und die Entwicklung der Profession?

BMG plant neue Psychotherapeutenausbildung

BPtK fordert Approbationsstudium sowie Regelungen zur Weiterbildung

(LPK BW)

Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßt die Eckpunkte, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur Novellierung der Psychotherapeutenausbildung vorgelegt hat. „Die Eckpunkte zeigen, dass das BMG an einer umfassenden Reform des Psychotherapeutengesetzes arbeitet und dabei wesentliche Forderungen des 25. Deutschen Psychotherapeutentages aufgreift“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Auch die BPtK fordert eine Ausbildungsreform, mit der Psychotherapeuten so wie heute Ärzten nach einem Studium mit abschließendem Staatsexamen eine Approbation erteilt werden kann.“

Qualifizieren für eine bessere Versorgung psychisch kranker Menschen

BPtK-Symposium: Reform der psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildung

(BPtK)

Das Psychotherapeutengesetz ist reformbedürftig. Gravierende Veränderungen bei den Hochschulabschlüssen, prekäre Lebensverhältnisse der Ausbildungsteilnehmer durch problematische Ausbildungsbedingungen und gestiegene Anforderungen in der ambulanten und insbesondere der stationären Versorgung von psychisch kranken Menschen machen eine Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen für die Qualifizierung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erforderlich. Auf einem Symposium am 8.

Breite Unterstützung für das Projekt „Transition“

28. Deutscher Psychotherapeutentag diskutiert insbesondere die Reform der Ausbildung

(BPtK)

Zentrale Themen des 28. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT) am 23. April 2016 in Berlin waren die Reform der Psychotherapeutenausbildung, die Weiterentwicklung der Psychotherapie-Richtlinie, das neue Psych-Entgeltsystem und die Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge. Darüber hinaus stellten die Delegierten die Weichen für eine Ergänzung der Muster-Weiterbildungsordnung um die Zusatzbezeichnung für Psychotherapie bei Diabetes.

Psychotherapie der Traumafolgestörungen

Gemeinsames Fortbildungscurriculum von BPtK und BÄK beschlossen

(BPtK)

Bundespsychotherapeutenkammer und Bundesärztekammer (BÄK) haben gemeinsam ein Fortbildungscurriculum entwickelt, mit dem Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und ärztliche Psychotherapeuten ihre Kenntnisse in der Behandlung der posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) und anderer Traumafolgestörungen vertiefen können.

Zur notwendigen Reform der Psychotherapeutenausbildung

Einheit und Vielfalt in der psychotherapeutischen Versorgung

(BPtK)

Psychotherapie wird von Psychotherapeuten und Ärzten mit entsprechender Weiterbildung erbracht. Psychotherapeutische Versorgung erfordert hohe wissenschaftliche und praktische Qualifikationen, unabhängig davon, durch welchen der beiden Heilberufe die Leistungen erbracht werden. "Psychotherapeuten und Ärzte haben eine gemeinsame Versorgungsverantwortung", erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. "Bei der Weiterentwicklung der Psychotherapie sollten wir deshalb zusammenarbeiten."

Vertreterversammlung LPK BW

27.11.-28.11.2015

(LPK BW)

Am 27./28.11.15 fand in Stuttgart die zweitägige Vertreterversammlung statt. Am Freitag stand die Diskussion um die Weiterbildung nach der Reform des PsychThG im Mittelpunkt. Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz referierte den Stand der Aktivitäten der BPtK zum Gesetzesvorhaben, Dr. Walter Ströhm stellte anschließend die Anforderungen an eine Weiterbildung nach einem Studium mit Staatsprüfung und Approbation vor. Dabei standen die Anforderungen an Struktur und Finanzierung der Weiterbildung im Mittelpunkt seiner Betrachtungen.

G-BA soll klinische Neuropsychologie als Schwerpunktbezeichnung ausweisen

BPtK fordert das Bundesministerium für Gesundheit zur Beanstandung auf

(BPtK)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Aufnahme der Qualifikation "klinische Neuropsychologie" in die Bedarfsplanungsblätter abgelehnt. Die Bedarfsplanungsblätter, die die Schwerpunktbezeichnungen betreffen, umfassen die Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen sowie Zusatzweiterbildungen nach der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Ärzte. Der G-BA weigert sich aber, die neue Zusatzbezeichnung "klinische Neuropsychologie" in die Anlage der Bedarfsplanungs-Richtlinie aufzunehmen.

Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung

Weitere LPK Veranstaltungsreihe

(LPK BW)

Initiiert vom LPK-Vorstand sowie dem Kammer-Arbeitskreis „Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung“ fanden im November 2014 erneut vier regionale Veranstaltungen zur psychotherapeutischen Versorgung geistig Behinderter statt. In den von den Mitgliedern/Experten des Arbeitskreises selbst organisierten und mit hohem Engagement gestalteten Veranstaltungen wurde die vom Arbeitskreis erstellte und den Teilnehmern überreichte Broschüre präsentiert und erläutert.

LPK-Veranstaltung mit Dieter Best zum Abrechnungsrecht

(LPK BW)

Die Kammer-Fortbildung zur „Einführung in die Abrechnung als Vertragspsychotherapeut nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und in die Privatabrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)“ am 13.02.2015 mit Dieter Best war mit 30 Teilnehmern komplett ausgebucht und sowohl aus Sicht der Teilnehmer als auch der Veranstalter ein voller Erfolg.

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