Fortbildung

Weiterbildungsgebiete für eine gute Versorgung im Transitionsalter

Fachgespräch der BPtK zur Reform der Musterweiterbildungsordnung

(BPtK)

Nach der Ausbildungsreform erhalten Psychotherapeut*innen die Approbation künftig bereits nach einer staatlichen Prüfung im Anschluss an ein Universitätsstudium. Daran schließt sich eine Weiterbildung an, die für die eigenverantwortliche Behandlung von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung qualifiziert. Mit Abschluss der Weiterbildung darf die Berufsbezeichnung „Fachpsychotherapeut*in“ geführt werden.

Corona-Sonderregelung zur Fortbildungspflicht im Krankenhaus

Nachweisfrist um 9 Monate verschoben

(LPK BW)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16.07. beschlossen, dass im Krankenhaus tätige Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, die der sozialrechtlichen Fortbildungspflicht nach § 136 b unterliegen, neun Monate mehr Zeit zum Einreichen ihrer Fortbildungsnachweise bekommen. Mit der Fristverschiebung reagiert der G-BA darauf, dass durch die Kontaktbeschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie keine oder nur sehr wenige Fortbildungen stattfinden konnten.

Fortbildungszeitraum für Psychotherapeut*innen verlängert

G-BA beschließt Corona-Sonderregelung zur Fortbildungspflicht im Krankenhaus

(BPtK)

Die Fristen für die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen und die Erbringung des Fortbildungsnachweises wird für im Krankenhaus tätige Psychotherapeut*innen und Fachärzt*innen um neun Monate verlängert. Eine entsprechende Änderung der Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf seiner Sitzung am 16. Juli 2020 beschlossen. Die Änderung tritt rückwirkend zum 1. April 2020 in Kraft.

Corona-bedingte Sonderregelung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach § 95d SGB V

(LPK BW)

Bitte beachten Sie zwei zeitlich befristete Regelungen, welche die Nachweispflicht gegenüber der KVBW betreffen:
1) die Nachweisfrist wird um 6 Monate verlängert,
2) bis zum 30.09.2020 genügen zur Erfüllung der Fortbildungspflicht 200 statt 250 Fortbildungspunkte (eine entsprechende Bescheinigung der LPK muss der KVBW aber bis Ende September vorliegen).

BPtK-Zukunft: Infos zur Ausbildung für künftige Psychotherapeut*innen

Das ändert sich ab dem 1. September 2020

(BPtK)

Die Reform der Psychotherapeutenausbildung tritt am 1. September in Kraft. Der Weg zu einer Approbation als Psychotherapeut*in führt ab dann über ein spezielles Universitätsstudium. Daran schließt sich eine Weiterbildung in Berufstätigkeit zur Fachpsychotherapeut*in an. Für einen Übergangszeitraum ist auch noch eine Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in möglich.

Wie entsteht die neue Weiterbildung?

Neue BPtK-Publikationsreihe „Weiterbildung“

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) startet eine neue Publikationsreihe „BPtK-Weiterbildung“. In der ersten Veröffentlichung informiert sie über das Kooperationsprojekt „Reform der Musterweiterbildungsordnung“. Ziel des Projekts ist die Verabschiedung der Musterweiterbildungsordnung und der Weiterbildungsordnungen der Landeskammern im Jahr 2021. Bereits ab Herbst 2022 könnten die ersten Absolvent*innen des neuen Approbationsstudium mit einer Weiterbildung beginnen. Um die Diskussion für die Profession zu dokumentieren, fasst die BPtK den Stand der Beratungen im Mai 2020 zusammen.

Corona-bedingte Sonderregelung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach § 95d SGB V

(LPK BW)

Bitte beachten Sie zwei zeitlich befristete Regelungen, welche die Nachweispflicht gegenüber der KVBW betreffen:
1) die Nachweisfrist wird um 3 Monate verlängert,
2) bis zum 30.06.2020 genügen zur Erfüllung der Fortbildungspflicht 200 statt 250 Fortbildungspunkte (eine entsprechende Bescheinigung der LPK muss der KVBW aber bis Ende Juni vorliegen).

Qualifikationsanforderungen für Systemische Therapie geregelt

Fachkunde kann ab sofort im Arztregister eingetragen werden

(BPtK)

Der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) hatte am 22. November 2019 die Systemische Therapie als weiteres Psychotherapieverfahren zugelassen. Seit dem 1. März 2020 stehen auch die Qualifikationsanforderungen fest, die notwendig sind, um die Systemische Therapie bei Erwachsenen abrechnen zu können. Für die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen fehlen damit nur noch die Abrechnungsziffern im EBM. Der Bewertungsausschuss wird sie voraussichtlich bis zum 1. Juli 2020 beschließen und in Kraft setzen.

Fortbildungspflichten und Qualitätszirkel in Zeiten von Corona

Aktuelle Sonderregelung der KV Baden-Württemberg

(LPK BW)

Vertragspsychotherapeut*innen, die in diesem Jahr gegenüber der KVBW die Erfüllung der Fortbildungspflicht nachweisen müssen, sollten eine aktuelle Sonderregelung beachten

Infos auf der Sonderseite der KV. In Zweifelsfällen sollten Vertragspsychotherapeut*innen rechtzeitig Kontakt mit der KVBW aufnehmen.

Ablauf von Akkreditierungen

(LPK BW)

Beachten Sie bitte, dass alle „alten“ Akkreditierungen von Intervisionsgruppen, Supervisionen, Qualitätszirkeln, Balint-Gruppen und IFA-Gruppen (C2-Veranstaltungen), die vor dem 01.07.2015 erfolgt sind, am 30.06.2020 ihre Gültigkeit verlieren. Falls die Veranstaltungen noch laufen sind deshalb rechtzeitige Neubeantragungen erforderlich! Weitere Infos dazu unter: https://www.lpk-bw.de/news/2019/ablauf-von-akkreditierungen

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