Gesetze

Mindestens die Hälfte der Flüchtlinge ist psychisch krank

BPtK-Standpunkt „Psychische Erkrankungen bei Flüchtlingen“

(BPtK)

Mindestens die Hälfte der Flüchtlinge in Deutschland ist psychisch krank. Meistens leiden sie unter einer posttraumatischen Belastungsstörung (40 bis 50 Prozent) oder unter einer Depression (50 Prozent). Beide Erkrankungen kommen häufig gemeinsam vor. Flüchtlinge, die an einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) erkranken, sind oft suizidal. 40 Prozent von ihnen hatten bereits Pläne, sich das Leben zu nehmen oder haben sogar schon versucht, sich zu töten. Auch bei Flüchtlingskindern in Deutschland sind Erkrankungen aufgrund traumatischer Erlebnisse besonders häufig.

KHSG: Gute Versorgung in Psychiatrie und Psychosomatik sicherstellen

BPtK fordert verbindliche Anforderungen an die Personalausstattung

(BPtK)

Die stationäre Versorgung psychisch kranker Menschen muss dringend verbessert werden. „Die psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser verfügen schon lange nicht mehr über ausreichendes Personal, um eine gute Versorgung anbieten zu können.“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) anlässlich der heutigen Anhörung zum Krankenhaus-Strukturgesetz (KHSG).

Interview der ÄrzteZeitung mit Dr. Dietrich Munz

(LPK BW)

Dr. Dietrich Munz, Präsident der LPK BW und BPtK, hat der ÄrzteZeitung ein ausführliches Interview gegeben. Darin äußert er sich unter anderem zur Akzeptanz und häufigeren Inanspruchnahme von Psychotherapie, der Behandlung von psychischen Erkrankungen in der Arbeitswelt, dem Versorgungsstärkungsgesetz einschließlich notwendiger Reform der Bedarfsplanung und der Beziehung zwischen Ärzten und Psychotherapeuten.

LPK-Fachtag zu Rechtsfragen in der Kinder- und Jugendlichensychotherapie

Berufsrecht - eine Herausforderung von Fällen und Fallen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, 25. Juli 2015

(LPK BW)

Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen steht in einem besonderen rechtlichen Spannungsfeld zwischen der Beziehung von Therapeut und Kind und der Beziehung von Therapeut und Eltern. Daraus können Konflikte im Arbeitsbündnis entstehen mit vielfältigen Fragestellungen.

Der LPK-Fachtag zu berufsrechtlichen Themen in der Kinder und Jugendlichenpsychotherapie war am 25. Juli in Stuttgart war mit ca. 150 Teilnehmern sehr gut besucht. U.a. Folgende Themenkomplexe stehen im Fokus:

Novellierung des Unterbringungsrechts für psychisch kranke Straftäter

BPtK für höhere Anforderungen an externe Gutachter

(BPtK)

Die Bundesregierung plant eine Reform des Unterbringungsrechts. Bei der Unterbringung psychisch kranker oder suchtkranker Straftäter in psychiatrischen Krankenhäusern (Maßregelvollzug/forensische Psychiatrie) war insbesondere auch die Qualität der Sachverständigengutachten, wie z. B. im Fall Mollath, in die öffentliche Kritik geraten. Die Bundespsychotherapeutenkammer hält die Anforderungen an externe Sachverständige, wie sie jetzt der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vorsieht, noch nicht für ausreichend.

Gemeinsame Initiative der Heilberufekammern

BPtK kritisiert geplante Vorratsdatenspeicherung

(LPK BW)

Die Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Bundesapothekerkammer und die Bundespsychotherapeutenkammer haben eine gemeinsame Initiative gegen die von der Bundesregierung geplante Vorratsdatenspeicherung gestartet. In einem gemeinsamen Schreiben an die Abgeordneten im Rechts- und Gesundheitsausschuss fordern diese sie auf, dem Gesetz nicht zuzustimmen.

Landespsychotherapeutentag 2015

Ambulante psychotherapeutische Versorgung – aktueller Stand und Perspektiven

(LPK BW)

Der Landespsychotherapeutentag fand dieses Jahr in der Alten Reithalle des Maritim-Hotels Stuttgart statt. Dr. Dietrich Munz, Kammerpräsident und seit Mai auch gewählter Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, konnte zahlreiche Mitglieder und Gäste zum Thema „Ambulante psychotherapeutische Versorgung – aktueller Stand und Perspektiven“ begrüßen.

Krankenhaus-Strukturgesetz für bessere stationäre Versorgung psychisch Kranker nutzen

BPtK fordert Ergänzungen zum PEPP

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert, das Krankenhaus-Strukturgesetz (KHSG) stärker zu nutzen, um die stationäre Versorgung psychisch kranker Menschen zu verbessern. Der Gesetzgeber sollte dafür sorgen, dass mit der Umsetzung des pauschalierenden Entgeltsystems für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) ausreichend Personal für eine leitliniengerechte Behandlung in den Krankenhäusern zur Verfügung steht und finanziert wird. „Um eine qualitätsorientierte stationäre Versorgung psychisch kranker Menschen sicherzustellen, sollte der Gesetzgeber jetzt handeln“, erläutert BPtK-Präsident Dr.

Psychotherapeutischer Sachverstand zukünftig gefragt

BPtK zum Präventionsgesetz

(BPtK)

Die Chance, gesundheitsschädigendes Verhalten zu ändern und eine gesundheitsförderliche Lebensweise zu erreichen, ist von einer Reihe emotionaler, motivationaler und sozialer Faktoren abhängig. Die Prävention von Diabetes mellitus Typ 2 oder Adipositas bei Kindern und Jugendlichen beispielsweise erfordert schwierige Einstellungs- und Verhaltensänderungen, für die Psychotherapeuten über die fundierteste Expertise verfügen.

Schwerstkranke und sterbende Menschen psychotherapeutisch versorgen

Bundestag befasst sich in erster Lesung mit dem Hospiz- und Palliativgesetz

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßt die Pläne der Bundesregierung, die Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen in Deutschland zu verbessern. „Bei einer umfassenden Versorgung von Menschen an ihrem Lebensende sollten auch psychische Erkrankungen berücksichtigt und behandelt werden“, fordert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz anlässlich der ersten Lesung des Hospiz- und Palliativgesetzes im Bundestag. „Hier gibt es erhebliche Versorgungsdefizite.

Gesetze abonnieren