Wenn Kinder und Jugendliche psychische Beschwerden haben oder wenn es familiäre Probleme gibt, dann wissen Betroffene häufig nicht, an wen sie sich wenden können, um Hilfe zu bekommen. Mit dem neuen Ratgeber möchte die BPtK gemeinsam mit der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) Eltern, Kinder und Jugendliche darüber informieren, welche Hilfsangebote es bei psychischen und familiären Problemen gibt. Der Ratgeber beantwortet Fragen wie: Wann kann ich mich an eine Beratungsstelle wenden? Was ist der Unterschied zwischen Psychotherapeut*in und Psychiater*in?
Patientenrechte
Unabhängigkeit der UPD sicherstellen
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) unterstützt das Ziel, die Unabhängige Patientenberatung (UPD) in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur zu überführen.
Unabhängigkeit der Unabhängigen Patientenberatung sichern
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) unterstützt das Ziel, für die Unabhängige Patientenberatung (UPD) eine dauerhafte und staatsferne Grundlage zu schaffen. Deshalb sollte eine unabhängige, gemeinnützige Organisation als Stifter der UPD eingesetzt werden. Nach dem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums ist der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen in dieser zentralen Rolle vorgesehen.
Berufsrecht - eine Herausforderung von Fällen und Fallen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Am 6. Oktober 2022 fand der zweite Online-KJP-Rechtstag („reloaded“) der LPK Baden-Württemberg statt. Die Tagung wurde vom Ausschuss Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (KJP) zusammen mit der LPK-Geschäftsstelle organisiert und durchgeführt. Leider gab es zu Beginn der Veranstaltung technische Probleme, so dass viele Teilnehmer*inne erst nach ca. 30 Minuten in die Sitzung kamen. Dafür möchte sich die Kammer ausdrücklich entschuldigen. Schwerpunkte der Veranstaltung lag auf den drei Themen:
Unzumutbare Dauerbaustellen in der Versorgung psychisch kranker Menschen
Die Versorgung psychisch kranker Menschen muss gestärkt werden. Das verdeutlicht der Monitor Patientenberatung 2021 der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD), der am 16. Juni 2022 veröffentlicht wurde.
Neue Bundesregierung: Bessere Versorgung psychisch kranker Menschen
Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP greift die Probleme in der Versorgung psychisch kranker Menschen auf. „Die neue Bundesregierung will die Versorgung psychisch kranker Menschen verbessern“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Sie hat erkannt, dass zu einer leitliniengerechten Versorgung Psychotherapie gehört.“
Neue Praxis-Info „E-Patientenakte“
Seit dem 1. Januar können sich Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei eine elektronische Patientenakte anlegen. Sie ist für Patient*innen ein zentrales Archiv ihrer medizinischen Unterlagen. Für Psychotherapeut*innen ist und bleibt ihre Dokumentation die maßgebliche Grundlage all ihrer Entscheidungen. Die E-Patientenakte ist eine zusätzliche Sammlung von Dokumenten und Befunden, in der sie zum Beispiel medizinische Daten der Patient*in finden können, die von anderen erhoben wurden.
BPtK-Patienteninformation „Wege zur Psychotherapie“
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat ihre Patienteninformation „Wege zur Psychotherapie“ überarbeitet. Sie wurde insbesondere um wichtige gesetzliche Neuerungen wie „Gruppenpsychotherapie“, „Psychotherapie per Video“ oder „Gesundheits-Apps in der Psychotherapie“ ergänzt. Patient*innen erhalten darüber hinaus weiterhin grundlegende Informationen zu professionellen Hilfen bei psychischen Erkrankungen. Die Broschüre liefert Antworten auf Fragen wie:
BO-Fachtag "Raus mit der Sprache!" - Aktualisierung
Psychologische Psychotherapeut*nnen (PP) und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*nnen (KJP) sehen sich im Berufsalltag häufiger mit Anfragen zu Befunden, Behandlungsverläufen und Prognosen ihrer Patientinnen und Patienten konfrontiert. Dabei sind immer Fragen der Auskunfts- und Schweigepflicht zu berücksichtigen.
Fahrlässiger Patientenschutz bei Gesundheits-Apps
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert den fahrlässigen Patientenschutz bei Gesundheits-Apps, wie er im Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG), das heute im Bundestag beraten wird, vorgesehen ist. Danach sollen Gesundheits-Apps schon bis zu zwei Jahre verordnet werden können, bevor überhaupt geklärt ist, ob sie wirksam sind oder nicht sogar schaden. Für das erste Jahr können die Anbieter*innen außerdem die Preise für die Nutzung der Gesundheits-Apps nach eigenem Ermessen festsetzen.