Nach dem Barmer Arztreport 2020 Psychotherapie sind zwei Drittel der Patient*innen mit dem Ergebnis ihrer psychotherapeutischen Behandlung „vollkommen zufrieden“ oder „sehr zufrieden“. „Das ist eine besonders hohe Quote an sehr zufriedenen Patient*innen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. Ein weiteres Viertel ist „teils, teils zufrieden“. Dies ist zu erwarten, da bei einem Teil der psychisch Kranken eine vollständige Heilung nicht erreichbar ist.
Pressemitteilung
Hürden bei ambulanter Psychotherapie für Geflüchtete beseitigen - Übergangsregelung für Finanzierung der Sprachmittlung durch das Land gefordert
Stuttgart, 18.02.2020: Die fehlende Verfügbarkeit von qualifizierten Sprachmittler*innen und die fehlende Finanzierungsregelung für Sprachmittlung in der ambulanten kassenfinanzierten Psychotherapie stellen eine bedeutende Hürde in der Psychotherapie für Geflüchtete in Baden-Württemberg dar. Dies ist das Ergebnis einer Befragung niedergelassener psychologischer und ärztlicher Psychotherapeut*innen, die im Zeitraum Januar 2018 bis Juni 2019 insgesamt 215 Patient*innen mit Fluchthintergrund behandelt haben.
Patient*innen im Umgang mit psychischen Erkrankungen stärken
Unter dem Motto „Gesundheitskompetenz im digitalen Zeitalter“ findet am 4. Februar 2020 eine große Fachtagung der „Allianz für Gesundheitskompetenz“, der auch die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) angehört, statt. „Jede Zweite* verfügt nur über eine begrenzte Gesundheitskompetenz und hat Probleme damit, Informationen zu finden, zu verstehen und für die eigene Gesundheit zu nutzen. Dies trifft auch auf Menschen mit psychischen Erkrankungen zu“, erläutert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz.
Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit sind keine Krankheiten
Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit sind keine Krankheiten oder Störungen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) unterstützt deshalb nachdrücklich den Gesetzentwurf, den die Bundesregierung heute beschlossen hat. Danach sollen grundsätzlich bei unter 18-jährigen sogenannte Konversionsbehandlungen zur Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität verboten werden.
Auf direktem Weg in die Gesundheitspolitik
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) nutzt ab heute Twitter als direkten Weg in die Gesundheitspolitik. Unter @BPtKpolitik kommuniziert sie zentrale Botschaften an Bundestagsabgeordnete, gesundheitspolitische Verbände und die Fachpresse.
Die Familie im Fokus
Manchmal ist es ein erschütterndes Erlebnis, das zu einer Depression oder Angststörung führt. Manchmal sind es auch die Beziehungen in einer Familie, die krank machen. Doch das psychotherapeutische Verfahren, das schon immer die Familie in den Fokus der Behandlung psychischer Erkrankungen gerückt hat, war bisher noch keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit heute ist die Systemische Therapie aber auch als Angebot von niedergelassenen Psychotherapeuten zugelassen.
Bundesrat stimmt Reform der Psychotherapeutenausbildung zu
„Nach 15 Jahren Debatte ist es vollbracht. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erhalten künftig die Approbation nach einem Studium, das wesentlich nach den Vorstellungen der Profession gestaltet wurde“, würdigt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Reform der Psychotherapeutenausbildung, der heute der Bundesrat zugestimmt hat.
Nur wirksame Gesundheits-Apps zulassen
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt grundsätzlich, dass Gesundheits-Apps künftig von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden sollen. „Digitale Programme zur Behandlung von psychischen Erkrankungen müssen allerdings nachweisen, dass sie überhaupt wirksam sind“, fordert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz anlässlich der heutigen Anhörung des Digitale-Versorgung-Gesetzes im Deutschen Bundestag. „Bisher ist lediglich vorgesehen, dass sie eine ausreichende technische Funktionalität und Datensicherheit sicherstellen müssen.“
Künftig Gruppenpsychotherapie ohne Gutachterverfahren
Mit dem Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz hat der Deutsche Bundestag am 26. September 2019 auch neue Regelungen zur Gruppenpsychotherapie beschlossen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt, dass die Gruppenpsychotherapie weiter von Bürokratie entlastet wird.
Bessere Honorierung von Kurzzeittherapie
Mit dem Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz hat der Deutsche Bundestag am 26. September 2019 eine bessere Honorierung für Kurzzeittherapien beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass die ersten zehn Sitzungen einer Kurzzeittherapie künftig einen Zuschlag von 15 Prozent erhalten. Voraussetzung ist, dass der Psychotherapeut oder die Psychotherapeutin ihren Versorgungsauftrag erfüllt.