Versorgung

Kinderschutzhotline von Fachleuten für Fachleute: 0800 19 210 00

Kostenlose telefonische Beratung rund um die Uhr und bundesweit

(BPtK)

Hat ein Psychotherapeut den Verdacht, dass ein Kind misshandelt, vernachlässigt oder sexuell missbraucht wird, kann er sich seit Juli 2017 von der „Medizinischen Kinderschutzhotline“ beraten lassen. Die Hotline bietet eine praxisnahe und kollegiale Beratung durch Experten in Kinderschutzfragen, z. B. bei Fragen, wie ein angemessenes Verhalten bei einem Verdacht aussehen kann. Die kostenlose telefonische Beratung wendet sich an Ärzte, Psychotherapeuten, Pflegekräfte und Rettungsdienste, nicht aber an Angehörige und andere Berufsgruppen.

Onlinebefragung zu den neuen PT-Richtlinien - Kritische Bestandsaufnahme

Noch bis zum 3. Dezember - Bitte an alle KV-zugelassenen Mitglieder um MITWIRKUNG

(LPK BW)

Zum 1. April 2017 sind die Regelungen der neuen Psychotherapie-Richtlinie wirksam geworden. Aus Sicht der Psychotherapeutenkammern ist es erforderlich, frühzeitig belastbare Informationen zur Umsetzung zu erhalten und ggf. resultierende Versorgungsdefizite zu identifizieren.

Hierzu führen die BPtK und die Landespsychotherapeutenkammern gemeinsam mit dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf eine Onlinebefragung durch, um deren Mitwirkung wir Sie als Vertragspsychotherapeutin oder Vertragspsychotherapeut herzlich bitten.

Homepage zur Diagnostik von Internetabhängigkeit

Hilfestellung für Beratungsstellen, Psychologen, Ärzte, Sozialarbeiter und weitere Helfer

(LPK BW)

Gefördert durch das Bundesministerium für Gesundheit entstand im Rahmen des Projekts „Screening Problematischer InternetNutzung: Implementierung und Translation“ (SPIN-IT) eine Homepage  zur Diagnostik von Internetabhängigkeit.  Diese bietet Hilfestellungen für Beratungsstellen, Psychologen, Ärzte, Sozialarbeiter und weitere Helfer im Umgang mit internetbezogenen Störungen. Dort finden sich Tools, um internetbezogene Störungen identifizieren und diagnostizieren zu können, sowie hilfreiche Informationen zum Krankheitsbild und Adressen zur weiteren Hilfe.

Für eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen

Resolution der Vertreterversammlung der LPK Baden-Württemberg vom 21.10.2017

(LPK BW)

Für eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ist eine umfassende Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) erforderlich, deren Ziel es ist sicherzustellen, dass bei gleichem Arbeitseinsatz nach Abzug der Praxiskosten Psychotherapeuten ein vergleichbares Einkommen wie somatisch tätige Ärzte erzielen können. Nach den Erhebungen des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung erreichen die Einkommen der niedergelassenen Psychotherapeuten einschließlich der ärztlichen Psychotherapeuten nicht einmal die Hälfte der somatisch tätigen Arztgruppen.

G-BA: Demografiefaktor ohne Überprüfung unbefristet weiter gültig

BPtK: G-BA benachteiligt ältere Menschen auf dem Land

(BPtK)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gestern entschieden, den Demografiefaktor unbefristet und für alle Arztgruppen weiter zur Berechnung der notwendigen Anzahl von Praxissitzen einzusetzen. "Damit kommt der G-BA erneut einer ihm gestellten Aufgabe nicht nach", kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Der G-BA hatte sich 2012 selbst verpflichtet, den Demografiefaktor innerhalb von 5 Jahren daraufhin zu überprüfen, bei welcher Arztgruppe er sinnvoll ist und deshalb fortgeführt werden kann.

Neue Praxis-Info "Krankentransport"

BPtK: Was bei der Verordnung von Krankenfahrten und Krankentransporten zu beachten ist

(BPtK)

Psychotherapeuten können künftig schwer psychisch kranke Menschen noch umfassender versorgen. Seit Juni 2017 können sie Patientinnen und Patienten in ein Krankenhaus einweisen und den dafür notwendigen Krankentransport verordnen. Außerdem können sie Soziotherapie und medizinische Rehabilitation verschreiben.

Neue Praxis-Info "Krankenhauseinweisung"

BPtK informiert, was bei der Einweisung von Patienten ins Krankenhaus zu beachten ist

(BPtK)

Psychotherapeuten können künftig schwer psychisch kranke Menschen noch umfassender versorgen. Seit Juni 2017 können sie Patientinnen und Patienten in ein Krankenhaus einweisen und den dafür notwendigen Krankentransport verordnen. Außerdem können sie Soziotherapie und medizinische Rehabilitation verschreiben. Im März 2017 hat der Gemeinsame Bundesausschuss mit seinen Richtlinienänderungen die Voraussetzungen dafür geschaffen.

Internetprogramme zur geprüften Leistung für alle Versicherten machen

BPtK-Symposium: Internet in der Psychotherapie

(BPtK)

Das Internet spielt mittlerweile in fast allen Lebensbereichen eine wichtige Rolle. Ganz selbstverständlich wird es genutzt, um sich zu informieren und zu kommunizieren. Rund 30 Prozent der Deutschen haben auf ihren Smartphones Gesundheits-Apps installiert. Auch für psychische Erkrankungen gibt es bereits zahlreiche Präventions- und Behandlungsangebote.

Studie des UKE Hamburg zum Thema "Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (UKASK)"

- Bitte um Ihre Unterstützung -

(LPK BW)

Erfahrungen von sexueller Gewalt und Ausbeutung in Verbindung mit organisierter und/oder ritueller Gewalt, sind bisher gesellschaftlich, psychotherapeutisch und wissenschaftlich wenig anerkannt; sie gelten meist als seltene Randerscheinung oder als unvorstellbar. Obwohl Betroffene seit vielen Jahren Unterstützung im psychosozialen Hilfesystem suchen, hält sich diese Annahme und es gibt kaum spezialisierte Angebote. Zudem fehlen Studien, die es erlauben, systematische Aussagen zu spezifischen Begleiterscheinungen, Folgen und Behandlungsansätzen zu machen.

BPtK fordert über 700 Psychotherapeuten im Ruhrgebiet zusätzlich

Städte zwischen Duisburg und Dortmund nicht länger benachteiligen

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, im Ruhrgebiet über 700 Psychotherapeuten zusätzlich zuzulassen. "Zwischen Duisburg und Dortmund darf sich grundsätzlich nur ein Drittel der Psychotherapeuten wie in anderen Städten niederlassen", kritisiert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz.

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