Zusammen mit der Bayrischen Psychotherapeutenkammer sowie der Bundeswehr und der Bundespolizei planen eine ganztätige Fortbildung zur psychotherapeutischen Versorgung von Soldat/innen und Bundespolizist/innen. Termin: 16. Oktober 2019. Tagungsort: Rommel Kaserne, Auf dem Lerchenfeld 11, 89160 Dornstadt.
Versorgung
Psychologisch-psychotherapeutische Honorarkräfte für den Justizvollzug Baden-Württemberg gesucht
Die Abteilung Justizvollzug des Ministeriums der Justiz und für Europa des Landes Baden-Württemberg sucht landesweit – insbesondere für die Justizvollzugseinrichtungen im badischen Landesteil – geeignete approbierte psychologisch-psychotherapeutische Honorarkräfte für die intramurale Behandlung Inhaftierter. Eine Kassenzulassung ist nicht erforderlich. Nähere Auskünfte erteilt Herr Müller-Prütz; E-Mail: thomas.mueller-pruetz [at] jum.bwl.de; Tel.-Nr.: 0711/279-2395.
Mangelhafter Patientenschutz bei Gesundheits-Apps
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert einen mangelhaften Patientenschutz bei Gesundheits-Apps, wie er im gestern verabschiedeten Kabinettsentwurf zum Digitalen Versorgung-Gesetz vorgesehen ist. Gesundheits-Apps, auf die Versicherte einen Anspruch haben, werden danach nicht den Standards der gesetzlichen Krankenversicherung genügen. Als ausreichend soll bereits gelten, wenn Versicherte durch eine App besser informiert werden. Die BPtK fordert, an Gesundheits-Apps vergleichbare Ansprüche zu stellen wie an Arznei- und Heilmittel.
Reform der Bedarfsplanungs-Richtlinie in Kraft getreten
Am 30. Juni 2019 ist die durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geänderte Bedarfsplanungs-Richtlinie in Kraft getreten. Anders als die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sah das Bundesgesundheitsministerium (BMG) keinen Grund, den G-BA-Beschluss zu beanstanden.
Depressionen deutlich häufiger diagnostiziert
Depressionen wurden 2017 um 26 Prozent häufiger diagnostiziert als 2009. 2017 erhielt etwa jeder sechste gesetzlich Krankenversicherte mindestens eine Diagnose einer depressiven Erkrankung. Allerdings beträgt der Anteil der ungenauen („unspezifischen“) Diagnosen immer noch 42 Prozent und ist damit viel zu hoch. Hausärzte stellten rund 60 Prozent der Depressionsdiagnosen. Von ihnen stammen auch 70 Prozent der unspezifischen Diagnosen. Bei fachspezifischen Ärzten und Psychotherapeuten lag der Anteil nur bei 6 Prozent.
Willkürliche Berechnung und formaler Fehler
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. Mai 2019 die Bedarfsplanungs-Richtlinie geändert. Er hat damit den gesetzlichen Auftrag zur Anpassung und Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung, der ihm 2015 erteilt wurde, nicht ausreichend umgesetzt. Zum einen unterschätzt die Richtlinie massiv den wissenschaftlich und fachlich festgestellten Bedarf. Zum anderen hat der G-BA statt eines tatsächlichen Morbiditätsfaktors lediglich einen zusätzlichen Demografiefaktor eingeführt.
Schulpsychologie und Psychotherapie
Unter diesem Titel stand eine mit mehr als 50 Teilnehmern gut besuchte Veranstaltung am 5. Juni im Karlsruher Landesmedienzentrum, die von den Schulpsychologischen Beratungsstellen (SPBS) Karlsruhe und Pforzheim gemeinsam mit der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK) durchgeführt wurde.
Stationäre Versorgung bei psychischen Erkrankungen mangelhaft
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eine deutliche Erhöhung des therapeutischen Personals in psychiatrischen Kliniken. „Die stationäre Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen hinkt viel zu sehr hinter Leitlinienempfehlungen her und ist im Schwerpunkt häufig medikamentös ausgerichtet“, kritisiert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Patientinnen und Patienten insbesondere in psychiatrischen Kliniken bekommen gerade einmal die Hälfte der psychotherapeutischen Gespräche, die für eine gute Versorgung notwendig wären.“
Krankenkassen blockieren sachgerechte Reform der Bedarfsplanung
Psychisch kranke Patienten werden in vielen Regionen auch in Zukunft unzumutbar lange auf einen Psychotherapieplatz warten müssen. Die Reform der Bedarfsplanung, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf seiner heutigen Sitzung beschlossen hat, bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück. „Die Krankenkassen sperrten sich von Anfang an gegen auch nur einen zusätzlichen Praxissitz“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Mit dieser destruktiven Strategie blockierten sie den G-BA und verhinderten eine sachgerechte Lösung.“
Prävention und Frühintervention bei Alkoholerkrankungen
Der Pro-Kopf-Konsum von Reinalkohol liegt mit 13 Litern in Deutschland deutlich höher als im übrigen Europa und sinkt langsamer als in vielen Nachbarländern. Mehr als 3 Millionen Menschen in Deutschland sind abhängig von Alkohol oder trinken Alkohol in schädlichen Mengen. Etwa die Hälfte dieser alkoholkranken Menschen wird durch unser Gesundheitssystem nicht erkannt und nur 10 Prozent der alkoholabhängigen Menschen erhalten eine suchtspezifische Behandlung.