Versorgung

Opfer psychischer Gewalt brauchen qualifizierte Hilfen

Stellungnahme der BPtK zur Reform des Sozialen Entschädigungsrechts

(BPtK)

Auch Opfer psychischer Gewalt sollen künftig entschädigt werden. Dies sieht ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor. Damit könnten beispielsweise Opfer von Stalking oder Menschenhandel Leistungen erhalten. Positiv bewertet die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), dass den Opfern der Nachweis von gesundheitlichen Schäden und damit auch das Antragsverfahren erleichtert wird. Zur Anerkennung einer Gesundheitsstörung soll genügen, dass ein ursächlicher Zusammenhang wahrscheinlich ist.

Klarstellung IV: Ärzte gefährden berufliche Selbstverwaltung

BPtK zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK)

Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten tragen als Heilberufe eine besondere Verantwortung. Der Gesetzgeber hat wesentliche Regelungen zur Ausübung dieser Berufe den Professionen übertragen. Die Kammern legen deshalb die Regeln der Berufsausübung selbst fest. Diese Delegation von Verantwortung durch den Staat drückt sich zum Beispiel darin aus, dass die Bundesärzteordnung die ärztliche Heilkunde in keiner Weise einschränkt. Ärztliche Berufsausübung ist definiert als die Ausübung von Heilkunde durch einen "Arzt" oder eine "Ärztin".

Klarstellung III: Auch körperlich Kranke brauchen Psychotherapeuten

BPtK zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK)

Psychotherapie gehört ergänzend zu den organmedizinischen Therapien, z. B. in der Onkologie, Kardiologie, Diabetologie und Schmerztherapie, zu den evidenzbasierten Behandlungen. "Bei lebensbedrohlichen und chronisch verlaufenden körperlichen Erkrankungen unterschätzen Ärzte häufig noch die psychischen Einflussfaktoren", stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. "Körperlich kranke Menschen brauchen deshalb häufig auch Psychotherapie.

Klarstellung II: Kooperation von Psychotherapeuten und Ärzten stärken

BPtK zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK)

Eine ärztliche Untersuchung, ob auch körperliche Ursachen für psychische Beschwerden vorliegen, war durch die Reform der Psychotherapeutenausbildung nie infrage gestellt. Diese somatische Abklärung gehört bei einer psychotherapeutischen Behandlung zu den Sorgfaltspflichten von Psychotherapeuten. "Der aktuell im SGB V vorgeschriebene ärztliche Konsiliarbericht ist jedoch meist zu wenig aussagekräftig", stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), klar.

Klarstellung I: Ein Plus für die Patienten

BPtK zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK)

Die geplante Ausbildungsreform bereitet Psychotherapeuten künftig besser auf das immer größere Spektrum psychischer Erkrankungen vor, die psychotherapeutisch behandelt werden können. Für die meisten psychischen Erkrankungen gibt es inzwischen sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung erfolgreiche psychotherapeutische Konzepte. Beispielsweise kann Menschen mit einer psychotischen Erkrankung, die über Jahrzehnte in erster Linie pharmakologisch behandelt wurden, inzwischen auch psychotherapeutisch geholfen werden, ihre wahnhaften Überzeugungen zu verändern.

Künftig keine psychotherapeutischen Gutachten mehr möglich

Innenminister Seehofer schließt Kritiker seiner Flüchtlingspolitik aus

(BPtK)

Der Bundesinnenminister plant, die Kritiker seiner rigiden Flüchtlingspolitik von Gutachten auszuschließen, mit denen die psychische Gesundheit von Asylsuchenden festgestellt wird. Seehofer plant, mit seinem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ die Heilberufe von dieser Begutachtung auszuschließen, die bestens für die Diagnose und Behandlung psychischer Erkrankungen qualifiziert sind: die Psychologischen Psychotherapeuten und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. „Der Ausschluss der beiden psychotherapeutischen Heilberufe ist fachlich nicht zu begründen“, stellt Dr.

Bessere Versorgung für schwer psychisch kranke Menschen

BPtK begrüßt Regelung im Gesetz zur Psychotherapeutenausbildung

(BPtK)

Mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung greift das Bundesgesundheitsministerium (BMG), wie von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gefordert, das Problem der mangelnden Koordination in der ambulanten Versorgung von schwer psychisch kranken Menschen auf. Viele dieser Patienten benötigen neben Psychotherapie und Pharmakotherapie auch die Unterstützung durch Soziotherapeuten, Ergotherapeuten und psychiatrische Krankenpflege.

Bedarf, Bedarfsplanung, psychotherapeutische Versorgung in Baden-Württemberg

Gespräch mit Jochen Haussmann (FDP, MdL)

(LPK BW)

Zu Bedarf(-splanung) und psychotherapeutischer Versorgung in Baden-Württemberg informierte sich in der Kammergeschäftsstelle MdL Jochen Haussmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP und deren Sprecher für Gesundheitspolitik. Am Gespräch mit Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz waren auch der parlamentarische Berater Markus Flandi (FDP) sowie Dr. Rüdiger Nübling (LPK) beteiligt.

Psychotherapeutische Versorgung wohnungsloser Menschen

(LPK BW)

Menschen in Wohnungsnot sind in besonderer Weise von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen und in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt. Sie sind häufig psychisch krank, viele chronisch und bedürfen u.a. auch psychotherapeutischer Hilfe. Die wichtigsten Gründe für Wohnungslosigkeit sind neben einer Abhängigkeits- oder anderen chronischen Erkrankung vor allem auch Arbeitsplatzverlust, Überschuldung, Trennung/Scheidung, häusliche Gewalt und/oder das nicht (mehr) bezahlen können der Miete. Die Zahl der Wohnungslosen stieg bundesweit seit 2014 von ca. 360.000 auf ca. 1,2 Mio.

Treffen mit dem Netzwerk LSBTTIQ e.V.

(LPK BW)

Vorstandsmitglied Birgitt Lackus-Reitter und Präsident Dr. Dietrich Munz nahmen an einem Treffen mit den Verantwortlichen des Netzwerks Lesbisch-Schwulen-Bisexuell-Transsexuell-Transgender-Inter- und Quer (LSBTTIQ) e.V. teil. Sie berichteten von Versorgungsschwierigkeiten für betroffene PatientInnen, insbesondere bei betroffenen Flüchtlingen. Eine Verfolgung wegen der sexuellen Orientierung und des Geschlechts sei ein Asylgrund, aber trotzdem könnten viele Flüchtlinge aus Scham ihre sexuelle Orientierung nicht offenbaren, was vor allem für Flüchtlinge aus islamischen Ländern gelte.

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