Versorgung

Ein modernes Berufsgesetz für einen akademischen Heilberuf

BPtK begrüßt Approbationsstudium für Psychotherapeuten

(BPtK)

„Das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung schafft eine moderne Ausbildung zu einem akademischen Heilberuf“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), angesichts der ersten Beratung des Gesetzes im Deutschen Bundestag fest. Mit der Reform werden die notwendigen bundeseinheitlichen Qualifikationsstandards auf Masterniveau sichergestellt. Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit erhalten, über unterschiedliche Studiengänge eine Psychotherapeutenausbildung zu absolvieren.

Ambulante psychotherapeutische Behandlung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr – private Zuzahlungen

Bitte um Beachtung

(LPK BW)

Das Bundesministerium der Verteidigung hat mit Schreiben vom 15.4.2019 an die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit dem bestehenden Vertrag des Verteidigungsministeriums mit der Bundespsychotherapeutenkammer das Treffen einer individuellen, abweichenden Vereinbarung mit dem Patienten hinsichtlich einer anteiligen Vergütung von Psychotherapieleistungen nicht zulässig sei.

Yvik Adler, Co-Präsidentin der Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) im Gespräch mit der LPK

(LPK BW)

Im Gespräch mit Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz und Referent für psychotherapeutische Versorgung und Öffentlichkeitsarbeit, Dr. Rüdiger Nübling informierte sich Yvik Adler über die Situation der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Deutschland, insbesondere über die Entwicklung vor und seit dem Psychotherapeutengesetz 1999. Hintergrund ihres Besuchs am 14.

Psychotherapeutische Gutachten bei Asylsuchenden ausgeschlossen

Kabinett beschließt neue Härten für Geflüchtete

(BPtK)

Die Bundesregierung plant mit dem Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, Psychotherapeuten von Gutachten zur Feststellung psychischer Erkrankungen bei Asylsuchenden auszuschließen. Obwohl Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bestens für die Diagnose und Behandlung psychischer Erkrankungen qualifiziert sind, sollen in Zukunft nur noch Ärzte – unabhängig von ihrer Fachrichtung – Stellungnahmen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren abgeben dürfen.

Psychotherapeuten brauchen bessere Rahmenbedingungen

BPtK-Präsident Munz vom Deutschen Psychotherapeutentag im Amt bestätigt

(BPtK)

Der 34. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) in Koblenz am 29. und 30. März 2019 bestätigte mit großer Mehrheit Dr. Dietrich Munz als Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Auch Vizepräsident Dr. Nikolaus Melcop wurde in sein Amt wiedergewählt. Die bisherige Beisitzerin Dr. Andrea Benecke rückte zur Vizepräsidentin auf. Wolfgang Schreck blieb Beisitzer und für den nicht mehr antretenden Peter Lehndorfer wurde als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Michaela Willhauck-Fojkar in den Vorstand gewählt.

Noch Plätze frei: Fachtagung „E-Health und psychische Erkrankungen“

am 9./10. Mai 2019 in Dresden

(BPtK)

Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung. Die oft schlechte Vernetzung zwischen Versorgungssystem und Unternehmen tragen dazu bei. Die vierte Fachtagung in der Reihe „Schnittstellen zwischen Prävention, Rehabilitation und Psychotherapie“ widmet sich dem Thema „E-Health und psychische Erkrankungen“. Sie findet am 9. und 10.

Verhandlungen zur Videobehandlung noch nicht abgeschlossen

BPtK plant Praxis-Info

(BPtK)

Zum 1. April 2019 können niedergelassene Psychotherapeuten ihren Patienten noch keine Behandlung per Video als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anbieten, weil sie bis dahin noch nicht abrechenbar ist. Der Bewertungsausschuss hatte mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz den Auftrag erhalten, bis zu diesem Datum die Regelungen für die Videobehandlung auch für Psychotherapeuten anzupassen. Bevor jedoch eine entsprechende Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes möglich ist, muss zunächst die Psychotherapie-Vereinbarung geändert werden.

Psychotherapie in allen Phasen einer schizophrenen Erkrankung wirksam

Aktualisierte S3-Leitlinie „Schizophrenie“ veröffentlicht

(BPtK)

Psychotherapie ist in allen Phasen einer schizophrenen Erkrankung empfehlenswert. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse der überarbeiteten S3-Leitlinie „Schizophrenie“. Die S3-Leitlinie empfiehlt grundsätzlich, Menschen mit Schizophrenie eine kognitive Verhaltenstherapie anzubieten, unabhängig davon, ob es sich um eine erste psychotische Episode oder eine andauernde Erkrankung handelt. Sie sollte mit mindestens 16 Sitzungen angeboten werden. Zur Optimierung der Therapieeffekte und bei komplexeren Therapiezielen sollte die Sitzungszahl auf mindestens 25 Sitzungen erhöht werden.

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