Der 35. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 16. November in Berlin war geprägt von der Erleichterung darüber, dass die Reform der Psychotherapeutenausbildung auch die letzten Hürden in Bundestag und Bundesrat genommen hatte. Weitere Themen waren der Klimawandel, die Digitalisierung des Gesundheitswesens und die Qualitätssicherung in der psychotherapeutischen Versorgung.
Versorgung
Anpassung der Bedarfsplanung - neue Praxissitze in Baden-Württemberg
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat eine Anpassung des Bedarfsplans und damit für folgende Landkreise eine Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten beschlossen: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/Rastatt, Böblingen, Enzkreis, Esslingen, Göppingen, Landkreis Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe, Main-Tauber-Kreis und Rems-Murr-Kreis. Damit werden neue Kassensitze für Psychotherapie geschaffen und die aktuelle Versorgung vor allem im ländlichen Raum verbessert.
Vertreterversammlung (VV) am 18./19.10.2019
Am ersten Tag der VV stand das Thema „Änderung der Weiterbildungsordnung: Bereich Spezielle Schmerzpsychotherapie“ im Mittelpunkt. Der Referent zu diesem Tagesordnungspunkt, Dr. Paul Nilges, stellte seine Arbeit als Schmerzpsychotherapeut und die Besonderheiten der Schmerzpsychotherapie vor.
Die Familie im Fokus
Manchmal ist es ein erschütterndes Erlebnis, das zu einer Depression oder Angststörung führt. Manchmal sind es auch die Beziehungen in einer Familie, die krank machen. Doch das psychotherapeutische Verfahren, das schon immer die Familie in den Fokus der Behandlung psychischer Erkrankungen gerückt hat, war bisher noch keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit heute ist die Systemische Therapie aber auch als Angebot von niedergelassenen Psychotherapeuten zugelassen.
Forschungsprojekt zur Situation junger Geflüchteter, die als problematisch, nicht integrierbar oder schwer erreichbar gelten
Für ein aktuelles Forschungsprojekt an der PH Freiburg (Prof. Dr. Albert Scherr/Helen Breit M.A.), gefördert vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, (Laufzeit: Oktober 2019 – Dezember 2020) bitten wir um Kenntnis und ggf. um Beteiligung.
Mindestvorgaben für die Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik
Nach dem Beschluss der Richtlinie über die personelle Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) am 19. September 2019 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 22. Oktober nun den genauen Richtlinientext veröffentlicht. Für die Richtlinie wurden die Regelungen der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) übernommen mit wenigen Anpassungen. Nach über fünfjähriger Beratungszeit ist das ein beschämendes Ergebnis, das vor allem zulasten der Patienten geht.
Psychotherapie für Menschen mit Pädophilie und Tatneigung
Für Menschen, die befürchten eine Gewalt- oder Sexualstraftat zu begehen. Damit aus Gedanken keine Taten werden. Mit verschiedenen Angeboten richtet sich BIOS-BW an unterschiedliche Zielgruppen:
Leitlinien in der KJP-Praxis: das Projekt STAR-Train
Unter der Förderung des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) werden an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie Ulm unter Leitung von Prof. Jörg M. Fegert momentan Fortbildungsangebote für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen zum leitliniengerechten Umgang mit nicht-suizidalem selbstverletzenden Verhalten (NSSV) entwickelt, an welchen während der Projektlaufzeit kostenlos teilgenommen werden kann.
1. Lesung: Reform des sozialen Entschädigungsrechts
Auch Opfer psychischer Gewalt sollen künftig entschädigt werden. Dies sieht der Gesetzentwurf zur Regelung des sozialen Entschädigungsrechts vor, das morgen in 1. Lesung im Bundestag beraten wird. Es ist geplant, dass Opfer von Gewalttaten schneller und zielgerichteter Leistungen erhalten. Über Traumaambulanzen soll flächendeckend ein niedrigschwelliger Zugang sichergestellt werden. Neben Opfern tätlicher Gewalt sollen Opfer psychischer Gewalt entschädigt werden. Damit können zukünftig auch Opfer beispielsweise von Stalking oder Menschenhandel Leistungen erhalten.
Nur wirksame Gesundheits-Apps zulassen
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt grundsätzlich, dass Gesundheits-Apps künftig von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden sollen. „Digitale Programme zur Behandlung von psychischen Erkrankungen müssen allerdings nachweisen, dass sie überhaupt wirksam sind“, fordert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz anlässlich der heutigen Anhörung des Digitale-Versorgung-Gesetzes im Deutschen Bundestag. „Bisher ist lediglich vorgesehen, dass sie eine ausreichende technische Funktionalität und Datensicherheit sicherstellen müssen.“