Versorgung

BPtK-Standpunkt Psychiatrie „Mehr Zeit für Psychotherapie“

BPtK fordert substanzielle Verbesserungen in der Psychiatrie

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert substanzielle Veränderungen in den psychiatrischen Krankenhäusern. „Die Behandlung in psychiatrischen Krankenhäusern ist zu häufig nicht leitliniengerecht“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „In psychiatrischen Kliniken werden Patient*innen zu oft einseitig pharmakologisch behandelt. Psychotherapie kommt zu häufig zu kurz, ist nicht ausreichend dosiert, fällt nicht selten aus und wird nicht spezifisch nach psychischer Erkrankung eingesetzt.“

Politik für Menschen mit psychischen Erkrankungen 2021 bis 2025

BPtK-Wahlprüfsteine für die Gesundheitspolitik

(BPtK)

Die Rolle der Psychotherapeut*innen als zentrale Ansprechpartner*innen für Menschen mit psychischen Erkrankungen muss weiter gestärkt werden. Sie ist unverzichtbar, insbesondere um die Behandlung von schweren und chronischen psychischen Erkrankungen mit Patient*innen abzustimmen und mit anderen Professionen zu koordinieren. Das fordert die Bundespsychotherapeutenkammer in ihren Wahlprüfsteinen für die Gesundheitspolitik 2021 bis 2025.

Studie zu Diagnostik und Therapie psychiatrischer Erkrankungen bei Adoleszenten

Bitte um Mitwirkung/Unterstützung

(LPK BW)

Universität und Uniklinikum Würzburg wenden sich an die Mitglieder der LPK Baden-Württemberg mit der Bitte, sie bei einer deutschlandweiten Studie zu unterstützen. Diese richtet sich an psychologische Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendpsychiater*innen sowie Erwachsenenpsychiater*innen.

Ambulante Komplexversorgung für Kinder und Jugendliche überfällig

BPtK fordert Frist im GVWG

(BPtK)

Schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche brauchen ein intensiv-ambulantes Versorgungsangebot. Mindestens 100.000 Kinder und Jugendliche sind so schwer krank, dass sie neben einer psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlung zusätzliche spezielle Hilfen und Unterstützungsangebote benötigen. Der Gesetzgeber hat 2019 beschlossen, ein intensiv-ambulantes, multiprofessionelles Versorgungsangebot zu schaffen, das von Psychotherapeut*innen oder Psychiater*innen koordiniert wird.

BPtK-Auswertung: Monatelange Wartezeiten bei Psychotherapeut*innen

Corona-Pandemie verschärft das Defizit an Behandlungsplätzen

(BPtK)

Psychisch kranke Menschen müssen weiterhin monatelang auf einen Behandlungsplatz bei einer niedergelassenen Psychotherapeut*in warten. „Die Coronakrise verschärft den Mangel an Behandlungsplätzen“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Es rächt sich jetzt, dass die Krankenkassen seit Jahren die Zulassung einer ausreichenden Anzahl von psychotherapeutischen Praxen blockieren.“

Corona-Sonderregelungen für gesetzlich Versicherte verlängert

BPtK fordert auch Akutbehandlung per Video zu ermöglichen

(BPtK)

Psychotherapeut*innen können Videobehandlungen weiter unbegrenzt anbieten. Auch im zweiten Quartal 2021 gelten die aktuellen Sonderregelungen fort. Danach können grundsätzlich Einzelsitzungen und in begründeten Fällen auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen per Video durchgeführt werden, und zwar ohne Begrenzung bei der Anzahl der Patient*innen und Leistungsmenge. Auch die telefonische Unterstützung für Patient*innen, die bereits in Behandlung sind, ist weiter abrechenbar.

Akutbehandlung auch per Video ermöglichen

BPtK zum Gesetzentwurf zur digitalen Modernisierung

(BPtK)

Die Videobehandlung hat sich während der Corona-Pandemie enorm bewährt, um die psychotherapeutische Versorgung aufrechtzuerhalten. Sie soll deshalb künftig flexibel eingesetzt werden können. Doch gerade bei besonders dringenden psychotherapeutischen Akutbehandlungen soll sie weiter ausgeschlossen bleiben. Das sieht das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege vor, zu dem heute eine Anhörung im Bundestag stattfindet.

Unterstützung von Psychotherapeut*innen bei der Erfüllung der Dokumentationspflichten

Empfehlungen der Bund-Länder-AG „Qualitätssicherung in der Psychotherapie“

(LPK BW)

Psychotherapeut*innen sind nach der Berufsordnung verpflichtet, in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Behandlung oder Beratung zum Zwecke der Dokumentation eine Patientenakte zu führen. Die Dokumentationspflichten umfassen nach § 11 Abs. 2 Berufsordnung LPK-BW die Aufzeichnung sämtlicher aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse.

Corona-Sonderregelungen für Privatversicherte verlängert

Videobehandlung und telefonische Beratung weiter möglich

(BPtK)

Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV) können während der Corona-Pandemie weiterhin unbürokratisch ihre psychotherapeutische Behandlung per Videotelefonat durchführen. Die entsprechenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, privater Krankenversicherung und Beihilfe wurden bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Heranwachsende weiter durch KJP behandelbar

Klarstellung des Bundesinnenministeriums zur Bundes-Beihilfeverordnung

(BPtK)

Heranwachsende bis 21 Jahre können weiterhin eine psychotherapeutische Behandlung bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) beginnen, auch wenn sie in der Krankenfürsorge der Bundesbeamt*innen (Bundesbeihilfe) versichert sind. Dies hat das Bundesinnenministerium in einem Rundschreiben an die obersten Bundesbehörden klargestellt.

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