Versorgung

Erfolgreiche Corona-Hotline für Menschen mit psychischen Belastungen

(LPK BW)

Über die Initiative „Corona-Hotline“ hatten wir bereits im Psychotherapeutenjournal 2/2020 berichtet. Sie wurde als gemeinsame Initiative des baden-württembergischen Sozialministeriums, dem Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim, der Landesärztekammer, der Landespsychotherapeutenkammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg ins Leben gerufen und war ab Mitte April bis Ende Juli freigeschaltet. Ziel war ein breites niederschwelliges Hilfsangebot für Menschen, die aufgrund der Corona-Pandemie hohen psychischen Belastungen ausgesetzt waren.

3. Versorgungsbericht „Traumatisierte Geflüchtete“

(LPK BW)

Die Landesärztekammer, die psychosozialen Zentren für Geflüchtete und Folteropfer in Baden-Württemberg und die LPK arbeiten seit etwa Beginn des Jahres intensiv an der Erstellung des 3. Versorgungsberichts „Traumatisierte Geflüchtete“. Die Veröffentlichung, die sich durch die Corona-Krise verzögert, ist nun für Ende 2020 vorgesehen.

LPK-Vorstand trifft sich im ZfP Reichenau zum Austausch mit dem Sozialministerium und der Leitung der Forschungsstation

(LPK BW)

Am 23. Juni fand auf der Forschungsstation mit Standort im Zentrum für Psychiatrie (ZfP) Reichenau in Konstanz ein Treffen statt, zu dem der LPK-Vorstand eingeladen war. Anwesend waren ein Vertreter des Referats „Psychiatrie, Sucht“ des Sozialministeriums Baden-Württemberg, Dr. Michael Konrad, Prof. Daniela Mier, Lehrstuhl Klinische Psychologie der Universität Konstanz, welche die Hochschulambulanz und die seit 1996 bestehende Forschungsstation auf der Reichenau führt, der Leitende Psychologe der Forschungsstation Dr.

Barmer-Studie zu der ab 2017 geltenden Psychotherapierichtlinie

Interview mit LPK-Präsident Dr. Dietrich Munz

(LPK BW)

Mit der Reform der Psychotherapie-Richtlinie im Jahr 2017 wurde der Besuch einer psychotherapeutischen Sprechstunde Voraussetzung für den Beginn einer Psychotherapie in der ambulanten kassenärztlichen Versorgung. Wie Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz im Interview mit der Badischen Zeitung am 18. Juli 2020 hervorhebt, ging „die Umsetzung bei den Kolleginnen und Kollegen sehr zügig“. Und sie habe sich auch schnell bewährt.

Weiterbildungsgebiete für eine gute Versorgung im Transitionsalter

Fachgespräch der BPtK zur Reform der Musterweiterbildungsordnung

(BPtK)

Nach der Ausbildungsreform erhalten Psychotherapeut*innen die Approbation künftig bereits nach einer staatlichen Prüfung im Anschluss an ein Universitätsstudium. Daran schließt sich eine Weiterbildung an, die für die eigenverantwortliche Behandlung von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung qualifiziert. Mit Abschluss der Weiterbildung darf die Berufsbezeichnung „Fachpsychotherapeut*in“ geführt werden.

Corona Sonderregelungen für Privatversicherte verlängert

Videobehandlung und Abrechnung der Hygienepauschale weiter möglich

(BPtK)

Versicherte der privaten Krankenversicherung können während der Corona Pandemie weiterhin unbürokratisch per Videotelefonat psychotherapeutisch behandelt werden. Darauf hatten sich Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und Beihilfe in einer gemeinsamen Abrechnungsempfehlung verständigt. Diese Sonderregelung wurde nun bis zum 30. September 2020 verlängert.

Systemische Therapie kann ab dem 1. Juli ambulant abgerechnet werden

BPtK: Für Patient*innen eine wichtige Behandlungsalternative

(BPtK)

Ab dem 1. Juli kann die Systemische Therapie zur Behandlung erwachsener Patient*innen auch in der ambulanten Versorgung abgerechnet werden. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat dazu am 10. Juni 2020 die erforderlichen Gebührenpositionen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab beschlossen. Die Systemische Therapie wird danach wie alle anderen psychotherapeutischen Verfahren vergütet.

Corona-Sonderregelungen: Videobehandlung verlängert

Telefonische Beratung nicht mehr möglich

(BPtK)

Psychotherapeut*innen können Videobehandlungen weiter unbegrenzt anbieten. Auch im dritten Quartal gelten die Sonderregelungen während der Coronakrise. Danach können grundsätzlich Einzelsitzungen und in begründeten Fällen auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen per Videotelefonat durchgeführt werden, und zwar ohne Grenzen bei der Anzahl der Patient*innen und Leistungsmenge. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen geeinigt.

BPtK-Zukunft: Prüfsteine für eine moderne Psychiatrie

Mitgliederinformation zu den Personalvorgaben für die Psychiatrie

(BPtK)

Unter dem Titel „BPtK-Prüfsteine für eine moderne Psychiatrie“ hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Information für Psychotherapeut*innen in den Kliniken veröffentlicht. Wie sollte die psychiatrische Klinik der Zukunft aussehen und welchen Stellenwert muss in ihr die Psychotherapie haben? Wie sollten dort künftig Aufstiegs- und Verdienstmöglichkeiten für Psychotherapeut*innen aussehen? Aus Sicht der BPtK sollte die Psychiatrie der Zukunft folgende Anforderungen erfüllen:

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