Versorgung

Krankenkassen zu einem Service-Ranking verpflichten

BPtK zum Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz

(BPtK)

Die Möglichkeiten der Krankenkassen, die Versorgung ihrer Versicherten aktiv zu gestalten, sollen weiter ausgebaut werden. Das sieht der Entwurf für ein Versorgungsverbesserungsgesetz (Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege – GPVG; BT-Drs. 19/23483) vor, zu dem heute im Gesundheitsausschuss des Bundestages eine Anhörung stattfindet. „Dass Krankenkassen sich zunehmend in die Versorgung einmischen, ist für viele Patient*innen keine gute Nachricht“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Krankenkassen stehen im Wettbewerb.

Präsenz- und Videobehandlung kombinieren

Neue BPtK-Studie „Videobehandlung“

(BPtK)

Neun von zehn Psychotherapeut*innen (88,5 Prozent) können sich vorstellen, auch nach Ende der Pandemie Videobehandlungen durchzuführen. Allerdings will dies die Hälfte nicht mehr so häufig tun, wie während der Corona-Pandemie. Das ist das Ergebnis einer Online-Befragung von rund 3.500 Psychotherapeut*innen zu ihren Erfahrungen mit Videobehandlungen während der ersten Welle der Corona-Pandemie.

Corona-Sonderregelungen: Kein Ausschluss der Neuerkrankten

BPtK fordert Telefonbehandlung für neue Patient*innen

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, dass auch psychisch kranke Menschen, die neu erkrankt sind, telefonisch psychotherapeutisch beraten und behandelt werden können, wenn sie während der Coronakrise nicht anders versorgt werden können. „Der Ausschluss von Neuerkrankten von der psychotherapeutischen Telefonversorgung ist befremdlich“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „In einem sozialen Gesundheitssystem muss jede Kranke* Anspruch auf professionelle Hilfe haben.“

Corona-Lockdown: „Wo finde ich Hilfe bei psychischen Beschwerden?“

BPtK fordert Telefonbehandlung für alle Patient*innen

(BPtK)

Ab heute bestehen aufgrund der Corona-Pandemie wieder bundesweit Kontakt- und Ausgehbeschränkungen. „Auch bei diesem Lockdown wird es zu einer Zunahme an psychischen Krisen und insbesondere depressiven Erkrankungen und Angststörungen kommen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fest. „Sich bei psychischen Beschwerden zurückzuziehen oder irgendwie zu versuchen, allein durchzuhalten ist nicht ratsam.

LPK-Vertreterversammlung am 23./24.10.2020

Zwei wichtige Resolutionen verabschiedet

(LPK BW)

Bedingt durch die Coronapandemie konnten sich die Delegierten der Vertreterversammlung (VV) nicht persönlich, sondern nur im Rahmen einer Videokonferenz treffen. Dank der hervorragenden Vorbereitung und Betreuung durch die Kammergeschäftsstelle konnte die Veranstaltung, die für die Beteiligten in dieser Form Neuland war, erfolgreich durchgeführt werden.

Versorgung psychisch kranker Menschen während der Corona-Pandemie

Dank des LPK-Vorstands an alle Kammermitglieder

(LPK BW)

Der Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr stellte auch die PsychotherapeutInnen vor besondere Herausforderungen, sowohl in der Niederlassung als auch in Kliniken und Beratungsstellen. In allen Betätigungsfeldern haben PsychotherapeutInnen mit hohem persönlichem Einsatz die Versorgung von psychisch kranken Menschen sichergestellt.

Trennung und Scheidung

LPK Fachtag Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

(LPK BW)

Am Samstag, 10.10.2020 - zugleich Welttag der Psychischen Gesundheit 2020 - fand der vom Ausschuss für die Psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen lange geplante Fachtag zum Thema „Psychotherapie im Kontext von Trennung und Scheidung“ als Präsenzveranstaltung im Hospitalhof in Stuttgart statt. Die Teilnehmerzahl musste coronabedingt auf 100 Teilnehmer begrenzt werden.

Künftig Verordnung psychiatrischer häuslicher Krankenpflege möglich

G-BA stärkt Psychotherapeut*innen in Koordination und Versorgung

(BPtK)

Psychiatrische häusliche Krankenpflege kann künftig auch von Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen verordnet werden. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf seiner Sitzung am 17. September beschlossen. Damit stärkt er Psychotherapeut*innen in der Koordination und Versorgung von Patient*innen mit psychischen Erkrankungen. Psychotherapeut*innen sind damit Fachärzt*innen auch bei der Verordnung von psychiatrischer häuslicher Krankenpflege gleichgestellt.

Mindestvorgaben für Psychotherapeut*innen in Psychiatrie und Psychosomatik

Krankenhauszukunftsgesetz verabschiedet

(BPtK)

Am 18. September 2020 wurde das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) verabschiedet. Neben einem umfangreichen Investitionsprogramm für die Krankenhäuser wurde der gesetzliche Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), die Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) um Mindestvorgaben für Psychotherapeut*innen zu ergänzen, bestätigt. Allerdings müssen die Mindestvorgaben nicht mehr je Krankenhausbett festgelegt werden.

Weichenstellung für mehr Psychotherapie in der Psychiatrie

Erste Lesung des Krankenhauszukunftsgesetzes

(BPtK)

Es bleibt beim gesetzlichen Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss, eine Mindestanzahl an Psychotherapeut*innen in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern vorzugeben. Dies geht aus dem Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes (BT-Drs. 19/22126) hervor, das heute im Bundestag in erster Lesung beraten wird. Allerdings müssen die Mindestvorgaben nicht mehr je Krankenhausbett festgelegt werden. „Patient*innen in psychiatrischen Kliniken erhalten häufig nicht so viel Psychotherapie angeboten, wie es nach Leitlinien erforderlich ist“, erklärt Dr.

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