Versorgung

Jetzt auch Sprechstunde und Probatorik per Videobehandlung möglich

BPtK begrüßt neue Regelungen während der Corona-Pandemie

(BPtK)

Psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Gespräche sind während der Corona-Pandemie auch per Videotelefonat möglich. Das haben Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband gestern beschlossen. Danach kann in begründeten Einzelfällen die Beratung und Diagnostik von Patient*innen ohne unmittelbaren Kontakt erfolgen. Insbesondere Quarantäne-Patient*innen sind nicht anders zu versorgen. Aber auch älteren Menschen ist nicht immer zumutbar, das Ansteckungsrisiko auf dem Weg zur Praxis einzugehen.

BPtK: Corona erfordert Sprechstunde und Behandlung per Telefon

Auch Quarantäne-Patient*innen benötigen Versorgung

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, dass Psychotherapeut*innen Sprechstunde, Probatorik und Behandlung während der Coronakrise auch per Telefon anbieten können. „Patient*innen in Quarantäne sind sonst nicht mehr zu versorgen“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Da längst nicht alle Patient*innen die technischen Möglichkeiten haben, sich per Videotelefonat beraten und behandeln zu lassen, ist es notwendig, während der Coronakrise die psychotherapeutische Versorgung grundsätzlich per Telefon zu ermöglichen.

„Die Tageskliniken und Ambulanzen sind bereits geschlossen“

Erfahrungsbericht 1: Andreas Gilcher, Rhein-Mosel-Fachklinik in Andernach

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer startet eine Serie mit Erfahrungen von Psychotherapeut*innen während der Coronakrise. Heute beschreibt Andreas Gilcher, wie sich die Rhein-Mosel-Fachklinik in Andernach in der er als Psychotherapeut in leitender Position arbeitet, darauf vorbereitet, trotz Ansteckungsgefahr die Versorgung aufrecht erhalten zu können.

Fortbildungspflichten und Qualitätszirkel in Zeiten von Corona

Aktuelle Sonderregelung der KV Baden-Württemberg

(LPK BW)

Vertragspsychotherapeut*innen, die in diesem Jahr gegenüber der KVBW die Erfüllung der Fortbildungspflicht nachweisen müssen, sollten eine aktuelle Sonderregelung beachten

Infos auf der Sonderseite der KV. In Zweifelsfällen sollten Vertragspsychotherapeut*innen rechtzeitig Kontakt mit der KVBW aufnehmen.

Für eine bessere Unterstützung von Müttern mit Wochenbett-Depression

BPtK unterstützt Petition an Gesundheitsminister Spahn

(BPtK)

Mehr als jede zehnte Mutter, die ein Kind zur Welt gebracht hat, leidet unter einer Wochenbett-Depression. Solche Depressionen, aber auch Angst- und Zwangsstörungen nach einer Geburt werden jedoch oft erst spät oder gar nicht erkannt und viel zu selten angemessen behandelt. „Zu viele Mütter bleiben nach der Geburt ihres Kindes allein mit ihrer psychischen Erkrankung und werden schief angesehen, weil sie nicht vor Mutterglück strahlen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fest.

Wichtige Infos zum Coronavirus (SARS-CoV-2) - Praxisinformationen der LPK BW

Wird fortlaufend aktualisiert: letzte Aktualisierung: 11.10.2022 - 11.00 Uhr

(LPK BW)

Hier finden Sie kontinulierlich aktualisierte Infos rund um Corona und Psychotherapie. 

Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat eine Corona-Hotline-Nummer eingerichtet:  0711/904-39555. 

Landeskongress Gesundheit 2020

(LPK BW)

Der 5. Landeskongress Gesundheit Baden-Württemberg fand am 7. Februar 2020 in der Messe Stuttgart statt. Der 2016 von der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, der kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und einigen großen Krankenkassen ins Leben gerufene Kongress stand diesmal unter dem Motto „Zukunftssicherung Gesundheit“ und versammelte ca. 300 Entscheidungsträger aus Ärzteschaft, Verbänden und Krankenkassen sowie politische Vertreter*innen, um den aktuellen Stand und Weiterentwicklungen im Gesundheitswesen zu diskutieren.

Patient*innen sind keine Versuchskaninchen

BPtK zur Digitalen-Gesundheitsanwendungen-Verordnung

(BPtK)

Auch amtlich geprüfte Gesundheits-Apps können künftig immer noch Patient*innen gefährden. Die Verordnung, die das Bundesgesundheitsministerium zur Zulassung digitaler Gesundheitsanwendungen vorgelegt hat, stellt nicht sicher, dass diese überhaupt nachweislich wirksam sind. Für Gesundheits-Apps, die zur Behandlung von psychischen Erkrankungen dienen, ist ein solcher Nachweis durch klinische Studien mit Kontrollgruppe aber unbedingt erforderlich.

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