Versorgung

Psychotherapeutische Versorgung in der Psychiatrie bleibt mangelhaft

BMG beanstandet PPP-Richtlinie nicht

(BPtK)

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) nicht beanstandet. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) muss die Mindestvorgaben für Psychotherapeut*innen nicht erhöhen. Damit erfüllt die PPP-Richtlinie nur unvollständig den gesetzlichen Auftrag. Patient*innen in psychiatrischen Kliniken erhalten weiterhin keine ausreichende psychotherapeutische Versorgung.

BPtK startet Online-Fortbildungsreihe zur ambulanten Komplexbehandlung

Auftakt am 21. Januar 2022 zu psychotischen Erkrankungen

(BPtK)

Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen können künftig eine ambulante und multiprofessionelle Komplexbehandlung erhalten. Das neue Versorgungsangebot könnte ab der zweiten Jahreshälfte 2022 den ersten Patient*innen zur Verfügung stehen. Um Psychotherapeut*innen darauf vorzubereiten, startet die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) im kommenden Jahr eine neue Online-Fortbildungsreihe. Schwerpunkt der Auftaktveranstaltung am 21. Januar 2022 ist die multiprofessionelle Behandlung von Patient*innen mit psychotischen Erkrankungen.

Rechtsfragen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

KJP-Ausschuss und Rechtsabteilung legen aktualisierte und erweiterte Fassung des Readers vor

(LPK BW)

Die LPK-Broschüre „Berufsrecht – eine Herausforderung von Fällen und Fallen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie“ wurde aktualisiert und um weitere Kapitel ergänzt. Der LPK-Ausschuss für Psychotherapeutische Versorgung für Kinder- und Jugendliche hat zusammen mit der Rechtsabteilung der Kammer anhand von Fallvignetten und häufigen Fragestellungen aus der kinder- und jugendlichenpsychotherapeutischen Praxis den rechtlichen Rahmen und die therapeutischen Aspekte aufbereitet.

Ambulante Versorgung schwer psychisch kranker Menschen gefährdet

BMG beanstandet Richtlinie zur Komplexbehandlung nicht

(BPtK)

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die neue Richtlinie zur Komplexbehandlung (KSVPsych-Richtlinie) nicht beanstandet. Aus Sicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ist damit die ambulante Versorgung von schwer psychisch kranken Menschen gefährdet, weil so nicht flächendeckend ausreichend psychotherapeutische und ärztliche Praxen zur Verfügung stehen.

39. Deutscher Psychotherapeutentag – digital

Muster-Weiterbildungsordnung und Gesundheitspolitik im Fokus

(BPtK)

Der 39. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) verabschiedete am 19. und 20. November 2021 die noch fehlenden Teile der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) für Psychotherapeut*innen und diskutierte grundsätzliche Positionen zur Gesundheitspolitik in der neuen Legislaturperiode. Außerdem wählten die Delegierten Cornelia Metge in den Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Sprechstunde und Wartezeiten auf eine ambulante Behandlung

Psychotherapeut*innen für BPtK-Studie gesucht: bis 31. Dezember

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sucht noch bis zum 31. Dezember 2021 Psychotherapeut*innen für eine Online-Studie. Themen sind die psychotherapeutische Sprechstunde und die Wartezeiten auf eine ambulante Behandlung. Damit sollen Daten erhoben werden, um im nächsten Jahr die öffentliche Debatte über die anstehende Reform der Bedarfsplanung führen zu können.

Neue Bundesregierung: Bessere Versorgung psychisch kranker Menschen

BPtK zum gesundheitspolitischen Programm der Ampelkoalition

(BPtK)

Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP greift die Probleme in der Versorgung psychisch kranker Menschen auf. „Die neue Bundesregierung will die Versorgung psychisch kranker Menschen verbessern“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Sie hat erkannt, dass zu einer leitliniengerechten Versorgung Psychotherapie gehört.“

Dr. Munz zum Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) eingeladen

(LPK BW)

Die InitiativePsychiatrieErfahrene Stuttgart (IPE) und der Landesverband Psychiatrieerfahrene hatte im April in einem Brief an den Stuttgarter OB Dr. Nopper sowie an die LPK der Sorge über die langen Wartezeiten auf Psychotherapie Ausdruck verliehen. Auch wurde darauf hingewiesen, dass für an Psychose erkrankte Menschen kaum Möglichkeiten zur psychotherapeutischen Behandlung bestünden. Dieser Brief war Anlass, Kammerpräsident Dr. Munz zum Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) Stuttgart einzuladen.

Task Force psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen

(LPK BW)

Wegen v.a. Corona-bedingter gestiegener Nachfrage nach stationären und ambulanten Behandlungsplätzen initiierte das Sozialministerium BW eine „Task Force“ zur kurzfristigen Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Dazu können Anträge auf Ermächtigung und Anträge auf Ausweitung der Kapazitäten beim Jobsharing bei den Zulassungsausschüssen gestellt werden. Mitglieder der Task Force sind u.a.

Vertreterversammlung (VV) am 22./23. Oktober in Stuttgart

(LPK BW)

Am ersten VV-Tag wurden zunächst die durch das neue Psychotherapeutengesetz notwendig gewordenen Änderungsbedarfe in der Wahlordnung und der Hauptsatzung diskutiert. Dies betrifft Fragen wie Repräsentanz von Berufsgruppen und Psychotherapieverfahren im Vorstand und den Kammergremien, ein oder mehrere Wahlkörper, Vertretung der PiA und Übergangslösungen. Die aufgeworfenen Fragen sollen in den Kammergremien weiter diskutiert werden, um eine möglichst breite Zustimmung für eine Beschlussvorlage zu den notwendigen Satzungsänderungen sicher zu stellen.

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